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Aus: Ausgabe vom 13.12.2025, Seite 6 / Ausland
Menschenrechte

Für ein Ende der Unverbindlichkeit

Gipfel in Accra und Algier fordern Reparationen für Sklaverei und Kolonialismus (Teil 2 und Schluss)
Von Joaquín Mbomío Bacheng
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Bis heute ist Moshood Abiola in Nigeria unvergessen – auch wegen seiner Initiative hinsichtlich der Reparationen (Lagos, 18.7.2025)

Algerien war Anfang des Monats Gastgeber einer wegweisenden internationalen Konferenz zu den Verbrechen des Kolonialismus in Afrika. Auf ihr kamen am 30. November und 1. Dezember Spitzenvertreter der Afrikanischen Union (AU) und ihrer Mitgliedsländer sowie weiterer Organisationen in der Hauptstadt Algier zusammen, um Reparationen und die Rückgabe von Kulturgütern zu fordern. Die finale »Erklärung von Algier« soll auf dem nächsten ordentlichen Gipfel der Gemeinschaft im Februar verabschiedet werden. Kurz zuvor war auf einer Konferenz der Panafrikanischen Bewegung Mitte November in Ghanas Hauptstadt die »Erklärung von Accra« verabschiedet worden, die ebenfalls das »unveräußerliche Recht der Afrikaner und von Menschen afrikanischer Herkunft auf umfängliche Wiedergutmachung« betont. Allerdings handelt es sich bei beiden Erklärungen bisher lediglich um Appelle. Damit schließen die Gipfel nahtlos an frühere Treffen an.

Im Afrika südlich der Sahara war es vor allem der einflussreiche nigerianische Geschäftsmann Moshood K. O. Abiola gewesen, der die Forderung nach Reparationen vorantrieb. Inspiriert von Aktionen afroamerikanischer Organisationen, denen er nahestand, organisierte Abiola 1990 in Lagos eine erste Weltkonferenz zu dem Thema. Im Juni 1992 gründete Abiola anlässlich eines Gipfels des AU-Vorläufers Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) in Abuja, der Hauptstadt Nigerias, die »Gruppe namhafter Persönlichkeiten« (GPE). Sie sollte Möglichkeiten und Mittel zur Durchsetzung der Forderungen sondieren. Die GPE schuf innerhalb der OAU eine »Internationale Kommission für Wiedergutmachung«. Auch organisierte die GPE 1993 in Nigeria eine panafrikanische Konferenz zum Thema, auf der bereits die »Erklärung von Abuja« verabschiedet wurde. In ihr wurde festgehalten, dass der Sklavenhandel, die Sklaverei und die Kolonialisierung nicht nur psychische Traumata hinterlassen haben, sondern sich auch im 21. Jahrhundert in neokolonialer Form fortsetzen.

Der Kampf um Wiedergutmachung für die Verbrechen des Sklavenhandels erhielt 2001 neuen Anschub, als die UNESCO vom 31. August bis zum 8. September in Durban (Südafrika) die »Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit verbundene Intoleranz« organisierte. »Durban I«, wie das Treffen heute meist genannt wird, war die dritte Konferenz zu diesem Thema, nachdem Vorläufer 1978 und 1983 in Genf stattgefunden hatten. Da die versammelten Delegationen aus 170 Staaten dazu aufgerufen waren, über die Ursachen und Folgen des Rassismus nachzudenken, war es nur natürlich, dass sie sich im Gegensatz zu den beiden vorherigen Konferenzen auch mit der Frage des Sklavenhandels befasste. Zwar hatten die USA und die EU-Länder, insbesondere die ehemaligen Sklavenhandelsmächte Frankreich, Vereinigtes Königreich, Spanien, Portugal, Niederlande, Deutschland, Italien und Belgien, im Vorfeld alles getan, um zu verhindern, dass die Frage der Wiedergutmachung für die Sklaverei und ihrer offenen Anerkennung als Verbrechen gegen die Menschheit auf die Tagesordnung der Konferenz gesetzt werden. Vergeblich. Tatsächlich wurden damals Sklaverei und Sklavenhandel von der UNO als Verbrechen gegen die Menschheit anerkannt.

Letztlich haben die Vertreter genannter Staaten damals so getan, als ob sie mitspielen würden. Zugleich hatten sie sich vergewissert, dass Endergebnisse solcher internationaler Konferenzen keine Abkommen mit rechtlicher Verbindlichkeit darstellen. Die Europäer wollten aber nicht nur finanzielle Entschädigungen und Gerichtsverfahren ausschließen. Sie wichen auch der Frage nach einer offiziellen Entschuldigung aus. Die Afrikaner mussten sich dazu mit einem Absatz im Aktionsprogramm der Abschlusserklärung von »Durban I« begnügen, der ebenso umständlich wie vage formuliert ist: »Um diese dunklen Kapitel der Geschichte (nämlich Sklaverei und Sklavenhandel, jW) abzuschließen und Versöhnung und Befriedung zu erleichtern, fordern wir alle, die noch nicht die Initiative ergriffen haben, ihr Bedauern oder ihre Reue zum Ausdruck zu bringen oder sich zu entschuldigen, auf, geeignete Mittel zu finden, um zur Wiederherstellung der Würde der Opfer beizutragen.«

Nicht nur die Unverbindlichkeit aller bisherigen Forderungen nach Reparationen ist ein Problem. Bemängelt wurde auch, dass man sich in Durban nur auf das Unrecht des Westens konzentriert habe. Dabei trügen auch arabisch-islamische Länder wie Mauretanien, wo die Sklaverei bis heute zumindest in versteckter Form fortexistiert, Verantwortung für dieses Menschheitsverbrechen. Hinzu kommt bei der AU-Konferenz in Algier Folgendes: Sie erfüllte für das Gastland, das sich um die Veranstaltung explizit beworben hatte, von Anfang an einen propagandistischen Zweck in aktuellen Auseinandersetzungen mit dem Nachbarland Marokko und der alten Kolonialmacht Frankreich. Das hinterlässt einen Nachgeschmack, als ob es vor allem darum gegangen sei, Paris und Rabat eine Lektion zu erteilen.

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