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Westbalkanregelung

Bundesregierung drosselt Arbeitsmigration

Das Bundeskabinett hat die »Westbalkanregelung« verlängert, das Kontingent für Arbeitskräftezuwanderung aber halbiert. An den prekären Arbeitsverhältnissen ändert sich nichts

Foto: Thomas Trutschel/IMAGO
Vor allem in den Berufen, in denen die Bezahlung schlecht ist, wird nach mehr ausländischen Arbeitskräften gerufen

Sie kommen aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien. Zum größten Teil arbeiten sie auf dem Bau, in der Pflege, dem Gastgewerbe, in Reinigung und Logistik. In der Regel zu miesen Bedingungen und geringen Löhnen. Krasse Fälle werden immer mal wieder öffentlich, wenn Beschäftigte sich wegen nicht gezahlter Löhne gegen einen Pflegedienst wehren, Lkw-Fahrer auf Raststätten streiken oder Bauarbeiter in heruntergekommenen Behausungen dubioser Subunternehmen sterben. Grundlage für dieses Ausmaß der Ausbeutung ist unter anderem die »Westbalkanregelung« (WBR). Am Mittwoch hat das Bundeskabinett die Regelung verlängert, aber in geänderter Form. Ab nächstem Jahr sollen anstatt 50.000 Arbeitskräften nur noch 25.000 vereinfachte Visa bekommen und ihr Glück auf dem deutschen Arbeitsmarkt versuchen dürfen. Zu finden ist die Änderung im »Entwurf einer Neunten Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung«.

Seitdem der Entwurf des Arbeitsministeriums bekannt ist, warnen kleine und große Kapitalverbände wieder verstärkt vor Fachkräftemangel. »Die sogenannte Westbalkanregelung ist eine Erfolgsgeschichte«, befand etwa die »Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände« (BDA) Mitte Oktober. »Vor allem Branchen mit vielen offenen Stellen wie Baugewerbe, Logistik, Gastgewerbe und Pflege rekrutieren über diesen Weg.« Entsprechend meldeten sich die einschlägigen Interessenverbände dieser Tage noch einmal zu Wort. Der Hotellerie- und Gastronomieverband Dehoga etwa forderte (wie auch die BDA) anstelle einer Begrenzung der Kontingente deren Ausweitung. Denn die Westbalkanregelung sei »für die touristische Wertschöpfungskette ein zentraler Baustein der Arbeits- und Fachkräftesicherung: von Hotellerie und Gastronomie über die Freizeit- und Campingwirtschaft bis zum Busverkehr«, so Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke.

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie konstatierte: »Auf einen Schlag werden knapp 9.000 dringend benötigte Arbeitskräfte fehlen.« Laut dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe besitzt statistisch jeder siebte Beschäftigte einen ausländischen Pass. Wer Wohnungen bauen, Brücken instand setzen und Energienetze erweitern wolle, dürfe nicht gleichzeitig die Zugangswege für jene Kräfte kappen, die diese Vorhaben physisch umsetzen, kritisierte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa.

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Es hat ihnen nichts genutzt. Das Kabinett hat die Reduzierung der Kontingente »ohne Aussprache« beschlossen. Auch an solchen Verfahren – welche Beschlüsse wie gefasst werden – kann man erkennen, wie es um Arbeitsmarkt und Stimmung im Land bestellt ist. Sollten die hiesigen Erwerbslosenzahlen in Zukunft ausreichen, um die Löhne in den einschlägigen Branchen niedrig zu halten?

Denn das ist das eigentliche Problem. »Bei der Halbierung der Kontingente an Arbeitskräften, die innerhalb der Westbalkanregelung nach Deutschland kommen dürfen, wurde eine große Chance vertan«, erklärte die Gewerkschaft IG BAU auf Anfrage von jW. »Die Regelung gehört deutlich sozialer ausgestaltet und sollte nur für tarifgebundene Betriebe gelten.« Denn auch Beschäftigte aus dem Ausland sollten »das Recht haben, hier für eine gute Arbeit auch eine gute Entlohnung zu bekommen«. Ähnlich äußerte sich Pascal Meiser, Sprecher für Arbeitspolitik der Partei Die Linke im Bundestag. Es sei höchste Zeit, »die Westbalkanregelung an tarifgebundene Arbeitgeber zu koppeln, auch um Lohndumping zu verhindern«. Aus Sicht von Meiser ist es auch eine Frage des Respekts gegenüber den ausländischen Beschäftigten, ohne die auf den Baustellen der BRD tatsächlich nicht mehr viel laufen würde.

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) konzentriert sich in seiner Kritik eher auf die Ausgestaltung der staatlich gelenkten Arbeitskräftemigration als auf deren Einschränkung bzw. Ausweitung (wie 2024 beschlossen). Die Mindestanforderung laut DGB wäre die vollständige Umsetzung von EU-Standards wie die Neufassung der Arbeitnehmer-Rahmenrichtlinie der Europäischen Union. Davon verspricht sich der Gewerkschaftsbund etwa eine Erleichterung des Arbeitgeberwechsels. Aktuell sei das geltende Verfahren für die Betroffenen zu unüberschaubar, die Zeiträume für die administrative Bearbeitung des Wechsels zu unberechenbar. Abhängigkeiten von den Einsatzbetrieben, mit denen die Beschäftigten einen Arbeitsvertrag haben, sind so eingepreist. Des weiteren ziele die Richtlinie auf eine verbesserte soziale Absicherung von Drittstaatsangehörigen ab. Eine Erwerbslosigkeit von bis zu drei Monaten würde keinen Grund mehr für den Entzug der Aufenthaltserlaubnis darstellen. Eine Absicherung im Falle von Erwerbslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Obdachlosigkeit gibt es für WBR-Beschäftigte momentan nicht.

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Erschienen in der Ausgabe vom 06.11.2026, Seite 5, Inland

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