Ist dies das Los eines Schwerbehinderten?
Oberfranken verweigert Leistungen zur Teilhabe, die Gerichte schrecken vor Diskriminierung nicht zurück, berichtet Helmut Bauer
Können Sie als blinder Mensch in Oberfranken ein selbstbestimmtes Leben führen?
Ich würde gern. Aber ich kann es nicht, weil mir Assistenz und Hilfsmittel dazu verweigert werden – zum Beispiel Hilfsmittel, damit ich als blinder Mensch schreiben, das Internet nutzen oder mich informieren kann. Mit einem Tablet oder PC wäre das möglich. Der Sprachassistent liest das Internetergebnis vor. Das habe ich alles nicht. Manchmal werden mir die Werkzeuge von Dritten zur Verfügung gestellt.
Wie teuer ist so ein Sprachassistent?
Es geht etwa um ein iPhone, iPad, Mac Book und einen stationären Computer, wo der Sprachassistent überall integriert ist – all diese Geräte könnte man miteinander verbinden, ergänzen und zum Teil mitnehmen, wenn man unterwegs ist. 2022 habe ich einen entsprechenden Antrag beim Bezirk Oberfranken gestellt. Die Kosten beliefen sich auf 10.000 oder 11.000 Euro. Der Antrag ist nicht einmal abgelehnt worden. Es ist gar kein Bescheid eingegangen.
Der Bezirk Oberfranken, das Sozialgericht Bayreuth und das Bayerische Landessozialgericht haben in ihren Schriftsätzen immer wieder auf den Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund verwiesen, weil man dort viele Hilfen für einen Jahresbeitrag von 66 Euro bekommen könne. Konnten Sie damit etwas anfangen?
Der BBSB sitzt in Nürnberg, in Bamberg, in Regensburg und so weiter. Wenn mir nun morgens zu Hause jemand ein Dokument vorlesen soll, geht es nicht. Ähnlich ist es, wenn ein Schreiben vom Bezirk kommt, das ich in einer gewissen Frist beantworten muss. Bezirk und Richter sprachen dagegen von den Wanderfreunden Mistelbach und einem Ehepaar in Creußen, das kostenlos Leistungen zur Verfügung stelle. Aber wer das sein sollte, wurde nicht genannt.
In den amtlichen Schriftsätzen ging es häufig ums Einkaufen, um Pflege und um Hilfe durch einen Blindenhund oder Blindenstock. Was brauchen Sie?
Zu wissen, wie man mit einem Stock umgeht, ist wichtig. Aber der Stock kann kein Mehl oder Wasser abmessen, wenn ich etwas koche. Dafür brauche ich eine entsprechende Waage. 2014 habe ich glücklicherweise eine blindengerechte Küche erhalten. Diese hat knapp unter 10.000 Euro gekostet. Da hat die Beantragung geklappt, aber bei den anderen Geräten nicht.
Der Bezirk Oberfranken erklärte, dass Sie keinen Anspruch auf Assistenz hätten und für Ihre Belange vielleicht die Pflegeversicherung zuständig wäre. Ist sie das?
Sie ist es nicht. Dem Bezirk geht es darum, Kosten anderen zuzuschieben. Wenn ich kochen, staubsaugen und mich in der Wohnung selbständig bewegen kann, warum soll ich dann eine Pflegestufe in Anspruch nehmen? Die würde ich außerdem nicht kriegen. Laut Paragraph 117 Sozialgesetzbuch IX muss der gesamte Bedarf für Assistenz und Hilfsmittel für ein selbstbestimmtes Leben ermittelt werden. So ein Gesamtplanverfahren habe ich beim Bezirk mehrfach beantragt, aber keine Antwort bekommen.
Die Gerichte führen außerdem an, Sie hätten noch Restsehvermögen, das den Umfang der beantragten Hilfen nicht rechtfertigen würde. Gleichzeitig haben Sie den Schwerbehindertenausweis, Sie sind berechtigt, eine Begleitperson zu haben.
Ich verfüge über das Merkzeichen H für hilflos. Das bekommen behinderte Menschen, die täglich mindestens auf zwei Stunden fremde Hilfe angewiesen sind. Das habe ich denen vorgelegt. Ich kriege keine Antwort darauf.
Heißt das, der Schwerbehindertenausweis gilt nicht?
Der Bezirk will keine Leistung erbringen.
Welche bekommen Sie?
Grundsicherung. 200 Euro für Leistungen zur Mobilität, aber die werden nicht angepasst, obwohl Betriebskosten und Sprit immer teurer werden. Von Blindenhilfe und Blindengeld kann ich keine Assistenz finanzieren. Dass ich eine brauche, wurde nicht in Abrede gestellt. Dafür gab es ein Treffen mit dem sozialpädagogisch-medizinischen Dienst. Ich sollte eine Bedarfsliste erstellen. Im Endeffekt wurde keine Assistenz bewilligt. Die Richter am Landessozialgericht behaupteten in dem Zusammenhang gar, ich könne mich nicht auf die UN-Behindertenrechtskonvention und die deutschen Gesetze berufen.
War es mal einfacher?
Nein. Für meine frühere Bedarfsgemeinschaft hatte ich einen Antrag auf ein Darlehen für Heizöl gestellt, weil die Kosten für Unterkunft und Heizöl nicht ausreichten. Die Antwort der Arbeitsagentur war, ich solle das Heizöl vom Blindengeld bezahlen. Jetzt wurde mir die Blindenhilfe von 142 Euro auf 30 Euro gekürzt, obwohl sich an meiner wirtschaftlichen Situation nichts verändert hat. Im Bescheid vom Sommer 2025 schrieb der Sachbearbeiter, ich belaste die Allgemeinheit, weil ich Blindenhilfe erhalte.
Das ist Diskriminierung, wogegen Sie abermals klagen könnten. Ist dies das Los eines Schwerbehinderten, wenn er sich mit den Verhältnissen nicht abfindet? Jahrelange Rechtskämpfe mit Bezirk und Sozialgerichten?
Da geht es nicht nur mir so. Pflegebedürftige und deren Angehörige müssen Kämpfe um die Pflegestufe führen. Aber wissen Sie, wie mir manchmal die Dokumente zugänglich gemacht werden? Im Frühjahr 2024 kam der Grundsicherungsbescheid zusammen mit der Audio-CD in einer Sichthülle per Post. Die Hülle war mehrmals und an beiden Rändern durch den Schriftsatz durchgeklammert, so dass ich weder CD noch Dokument entnehmen konnte.
Helmut Bauer ist blind und kämpft seit Jahren im Bezirk Oberfranken um Teilhabe
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
