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Die Welt kommentiert das Berufsverbot durch die Hintertür für Ken Merten

Foto: privat
Ken Merten

In der Printausgabe der Welt vom Montag kommentierte Jakob Hayner das Berufsverbot durch die Hintertür für den als Wachmann tätigen Schriftsteller und jW-Autor Ken Merten:

Ken Merten bewacht Obdachlosenheime. Eigentlich ist der 1990 geborene Merten Schriftsteller, er hat kürzlich seinen zweiten Roman veröffentlicht. Doch vom Schreiben allein kann er nicht leben, deswegen arbeitet er als Wachmann. Seinen Job erledigt er zuverlässig, es gibt keine Beschwerden. Das Leipziger Ordnungsamt will ihm trotzdem die gewerberechtliche Zuverlässigkeit entziehen. Der Grund: Merten ist Mitglied der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) und schreibt Literaturkritiken für die marxistische Tageszeitung junge Welt. Nichts davon ist verboten. Die DKP ist eine legale Partei, die junge Welt kann man an vielen Kiosken kaufen. (…) Und trotzdem führen Merten und sein Arbeitgeber seit drei Jahren einen juristischen Kleinkrieg mit der Verwaltung, obwohl es keinerlei Anzeichen dafür gibt, dass der junge Mann sich in seinem Gewerbe nicht zuverlässig verhält.

Das ist weit mehr als nur ein kurioser Verwaltungsfall aus Leipzig. Es geht um eine grundsätzliche Frage: Darf der Staat Bürger beruflich sanktionieren, obwohl sie kein Gesetz gebrochen haben? Eingriffe in die Berufs- und Meinungsfreiheit erfolgen heute immer öfter durch die Hintertür: auf dem Verwaltungsweg. (…) Der Fall Merten zeigt einen bedenklichen Trend: Immer häufiger geraten politische Ansichten in den Fokus staatlicher Stellen. (…)

Die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) weist auf eine Berufungsverhandlung vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht zum Verbot einer Gedenkkundgebung für Ernst Thälmann in der KZ-Gedenkstätte Buchenwald im Jahr 2019 hin:

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(…) In der Berufungsverhandlung geht es um die Kranzniederlegung der MLPD am ehemaligen Krematorium des KZ Buchenwald, die Versammlung des Internationalistischen Bündnisses am Glockenturm und selbstorganisierte Führungen, die 2019 anlässlich des 75. Jahrestages der Ermordung Ernst Thälmanns organisiert wurden.

Die Stadt Weimar und die öffentliche Stiftung »Gedenkstätte Buchenwald« verboten damals diese Veranstaltungen. Das Verwaltungsgericht Weimar stellte in erster Instanz 2022 die Rechtswidrigkeit dieser Verbote fest. Das war ein wichtiger Sieg gegen die antikommunistische Ausrichtung des bürgerlichen Antifaschismus. Die Stadt Weimar und die Gedenkstättenleitung legten allerdings in den drei Verfahren Berufung ein.

»In einer Situation der akuten faschistischen Gefahr ist es eine Schande, dass solche Verfahren gegen aufrechte Antifaschisten und Kommunisten angestrengt werden, statt den gemeinsamen Kampf gegen die AfD und ihr Vorfeld in den Mittelpunkt zu rücken, die antifaschistische Gedenkstätten am liebsten schließen wollen«, erklärt Tassilo Timm, Landesvorsitzender der MLPD und einer der Prozessvertreter. Er erklärt weiter: »Steckt dahinter etwa der für die Gedenkstätte zuständige reaktionäre Bundeskulturstaatsminister Wolfram Weimer, der sich dem rechten Kulturkampf verschworen hat? Oder treibt dieses Verfahren die Landesregierung unter CDU-Ministerpräsident Mario Voigt voran? Schließlich ist die Gedenkstätte direkt seiner Staatskanzlei unterstellt.« (…) Die MLPD wird vor Gericht aber selbstverständlich das demokratische Recht verteidigen, Gedenkkundgebungen für kommunistische Häftlinge und den ermordeten KPD-Vorsitzenden Ernst Thälmann abhalten zu dürfen.

Die Prozesse beginnen am 5. November 26 um 10 Uhr am Thüringer Oberverwaltungsgericht, Jenaer Straße 2a, 99425 Weimar.

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Erschienen in der Ausgabe vom 03.11.2026, Seite 3, Abgeschrieben

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