Zum Inhalt der Seite
17.08.2022
Grundrecht auf Versammlungsfreiheit

Antikommunistische Verbote gekippt

Gericht: Untersagung von MLPD-Kundgebung zu Thälmanns 75. Todestag in KZ-Gedenkstätte Buchenwald war rechtswidrig

Von Nick Brauns
Ein vor drei Jahren von der Stadt Weimar ausgesprochenes Verbot für die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), anlässlich des 75. Todestages des KPD-Vorsitzenden Ernst Thälmann am 18. August ein eigenes Gedenkprogramm am Ort seiner Ermordung in der KZ-Gedenkstätte Buchenwald zu veranstalten, war rechtswidrig. Das stellte das Verwaltungsgericht Weimar in der vergangenen Woche in drei vorerst nur mündlich gegenüber den Anwälten der MLPD bekanntgegebenen...

Artikel-Länge: 4575 Zeichen

Lesen Sie 10 Wochen lang alle Inhalte der Tageszeitung junge Welt für nur 10 Euro. Das Aktionsabo endet automatisch nach Ablauf und muss nicht gekündigt werden.

Dein Abo zählt!

Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90