Zum Inhalt der Seite
Immunität von SPD-Mann aufgehoben

Crime-Causa Krach und Konsorten

Klinikaffäre in Hannover: Durchsuchungen bei SPD-Abgeordnetem Adis Ahmetović. Immunität aufgehoben

Foto: dts Nachrichtenagentur/imago
Alles entspannt, oder kracht’s bald? Adis Ahmetović im Bundestag (8.10.2025)

Wie war das noch mal mit dem Glashaus? Während der nunmehrige Berliner SPD-Chef und ehemalige Regionspräsident Hannovers Steffen Krach damit beschäftigt ist, der Partei Die Linke unter anderem Verbindungen in die organisierte Kriminalität vorzuwerfen, wird gegen ihn selbst und weitere ranghohe Politiker seiner Partei ermittelt – der Verdacht: Korruption. Am Donnerstag hat der Bundestag zudem die Immunität des niedersächsischen SPD-Abgeordneten und Kochefs der SPD Hannover, Adis Ahmetović, aufgehoben. Kurz darauf wurden sein Bundestags­büro, zwei Wohnungen in Hannover und eine in Berlin durchsucht, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover der Agentur dpa mitteilte. Demnach erfolgte der Schritt im Kontext der Klinikaffäre in Lehrte bei Hannover, die Krach im Berliner Wahlkampf einige Prozentpunkte gekostet haben dürfte.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Ahmetović waren vergangene Woche bekanntgeworden. Einen Zusammenhang mit der Affäre rund um die Ausschreibung eines kommunalen Klinikgeländes hatte die Behörde zunächst nicht bestätigt. In einer Mitteilung von vergangener Woche verwies Ahmetovićs Anwalt Holger Nitz allerdings auf den Lehrte-Komplex. Der SPD-Politiker habe »erfahren, dass die Staatsanwaltschaft auch zu seiner Person ermittelt«, hieß es in der Stellungnahme. Er habe sich nichts vorzuwerfen und wolle »völlige Transparenz«. »Wir gehen davon aus, dass der Sachverhalt aufgeklärt und der Vorwurf gegen Herrn Ahmetović dann schnell vollständig ausgeräumt wird«, erklärte der Anwalt, verwies aber auch auf fehlende »Kenntnis der Akten und damit der Details, was man ihm eigentlich vorwirft«. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte nun, dass gegen den Parlamentarier wegen des Tatvorwurfs der Beihilfe zu wettbewerbsbeschränkenden ­Absprachen bei Ausschreibungen in Tateinheit mit Verletzung von Geschäftsgeheimnissen ermittelt werde. Nitz verbreitete am Donnerstag für Ahmetović, man halte die Maßnahmen für rechtswidrig und werde Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss einlegen.

Kurz zuvor hatte es schon einen weiteren Sozialdemokraten erwischt: den Exfraktionschef der SPD im niedersächsischen Landtag, Stefan Politze. Er wisse »bis heute nicht, was mir konkret vorgeworfen wird«, und sei »überzeugt, alle Vorwürfe aus der Welt räumen zu können«, betonte Politze am Donnerstag vergangener Woche. Trotzdem verkündete er seinen Rücktritt, nachdem das Landesparlament tags zuvor ebenfalls seine Immunität aufgehoben hatte. »Die Immunitätsaufhebung und die Berichterstattung der letzten Tage darüber belasten das Amt.« Der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung zufolge geht es auch bei Politze um den Anfangsverdacht der Beihilfe zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen, der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen sowie der Anstiftung zur Vorteilsgewährung in zwei Fällen. In dieser Sache bestätigte die Staatsanwaltschaft lediglich die Ermittlungen, nicht aber die Zusammenhänge.

Anzeige

Der dritte im Bunde ist Steffen Krach. Elf Tage vor der Berlin-Wahl hatten Ermittler – neben SPD-Parteiräumen im Berliner Wedding und in Hannover – die Privatwohnung der Familie Krach in Berlin-Schöneberg durchsucht. Wie die Staatsanwaltschaft ausführte, steht der Anfangsverdacht auf Vorteilsannahme in zwei Fällen sowie in einem weiteren Fall auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen in Tateinheit mit einer Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und einer Verletzung einer Geheimhaltungspflicht im Raum.

Krach weist alle Vorwürfe zurück. Als Präsident der Region Hannover und somit als Aufsichtsratsvorsitzender des dortigen kommunalen Klinikums hatte der SPD-Politiker, der kurz darauf als Spitzenkandidat nach Berlin wechselte, bei der Ausschreibung zum Verkauf des Krankenhausstandorts in Lehrte einen Bieter favorisiert, wie Krach selbst darlegte. Ermittelt wird seiner Darstellung nach unter anderem, weil das Unternehmen im Dezember vergangenen Jahres 9.900 Euro an die Berliner SPD gespendet hatte. Als er Anfang Januar davon erfahren habe, sei das Geld zeitnah zurückgezahlt worden, erläuterte Krach jedenfalls.

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 16.10.2026, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!