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»Wer Israel anfeuert, hat wenig zu befürchten«
Landgericht verurteilt Aktivisten wegen öffentlicher Rede. Gespräch mit Mahmud Abu-Odeh und Mathes Breuer
Sie mussten sich als Palästina-Aktivist zuletzt vor dem Landgericht Mannheim verantworten. Was wurde Ihnen zur Last gelegt?
Mahmud Abu-Odeh: Es ging um eine Rede, die ich im November 2023 in Karlsruhe gehalten hatte. Dort sprach ich unter anderem über Pogrome in der Westbank durch israelische Siedler und Soldaten mit Waffen aus der BRD. Ich zitierte Norman Finkelstein, der Gaza als das »größte Konzentrationslager unserer Zeit« bezeichnet hatte, und ich sprach daraufhin Israel als Wärter dieses KZ das Selbstverteidigungsrecht ab. Zusätzlich habe ich das Völkerrecht zitiert, das den Palästinensern das Recht auf Widerstand – auch gewaltsamen – gegen die israelische Apartheid, Besatzung und Kolonisierung zuspricht. Ich schloss meine Rede mit der Forderung nach einem »freien Palästina vom Fluss bis zum Meer für alle Menschen, egal welcher Konfession«.
Wie liefen die beiden Verfahren ab?
M. A.-O.: Das Amtsgericht Karlsruhe hatte mich im Oktober 2024 wegen der Paragraphen 86 a, 126, 130 und 140 Strafgesetzbuch – also Verwenden von Kennzeichen terroristischer Vereinigungen, Störung des öffentlichen Friedens, Volksverhetzung wegen Relativierung des Holocaust und Billigung von Straftaten – verurteilt. Das Urteil erfolgte ausschließlich anhand von Zuschreibungen und Uminterpretationen dessen, was ich tatsächlich gesagt hatte. Die Richterin folgte damals dem hysterisch auftretenden Staatsanwalt. Das Landgerichtsverfahren war von zahlreichen Verzögerungen und wiederholten Neuverhandlungen geprägt: Dreimal wurde die Verhandlung neu begonnen und zu keinem Abschluss geführt.
Das zweite Verfahren wurde von der dortigen Richterin mit den Worten geschlossen: »Eigentlich müsste ich Sie freisprechen, aber ich habe mir überlegt, den Paragraphen 86 a doch wieder mit aufzunehmen.« Das geschah, nachdem sie sich bereits mit den Schöffen beraten hatte. Ich vermute, sie war mit den beiden nicht zufrieden, weil sie mich nicht verurteilen wollten. Diesmal waren zwei neue Schöffen dabei – und ich wurde verurteilt.
Allerdings war der Paragraph 86 a überraschenderweise wieder vom Tisch und der 130er wurde von seiten der Staatsanwaltschaft auf Empfehlung der Richterin zurückgezogen. Nur 140 blieb übrig – dafür, dass ich das Völkerrecht auf Widerstand zitiert habe. Welche konkreten Straftaten ich gebilligt haben soll, wurde während der gesamten Verhandlungen gar nicht diskutiert. Erst in der mündlichen Urteilsbegründung bezog sich diese Richterin plötzlich auf am 7. Oktober 2023 begangene Verbrechen. Dieser Tag fand in meiner Rede aber überhaupt keine Erwähnung.
Wie ordnen Sie als Jurist das Urteil ein?
Mathes Breuer: Es zeigt deutlich, wie der Paragraph 140 dazu benutzt wird, um gegen Meinungen vorzugehen, die im Widerspruch zur Außenpolitik der BRD stehen. Wer das Recht der Palästinenser, sich gegen ihre Besatzung zu wehren, verteidigt, soll eingeschüchtert und bestraft werden. Wer dagegen Israel anfeuert, während es Palästinenser ermordet, und selbst wer den Genozid in Gaza mit Waffen aktiv unterstützt, hat wenig zu befürchten. Richter hätten hier im Grunde alle Möglichkeiten, legitime Meinungsäußerungen zu verteidigen und die Kriminalisierungsversuche der Staatsanwaltschaft zurückzuweisen.
Wie geht das Verfahren nun weiter?
M. B.: Wir setzen jetzt darauf, dass das Oberlandesgericht diese Möglichkeit nutzt. Schließlich kann eine Justiz, die so offensichtlich propalästinensische Äußerungen kriminalisiert, während Pro-Genozid-Positionen nicht thematisiert werden, keine Legitimität für sich beanspruchen.
Wir haben Ende vergangenen Jahres darüber gesprochen, dass Ihnen die Polizei in Mannheim zu dem Zeitpunkt seit fünf Monaten verboten hatte, öffentlich auf Versammlungen zu sprechen. Wie ist der Stand mehr als neun Monate später?
M. A.-O.: Nun, da es ein Urteil gibt, das zwar nicht rechtskräftig ist, aber den Vorwurf der Verwendung von Kennzeichen terroristischer Organisationen ausschließt, sollte ich gute Chancen haben, das Rednerverbot aufheben zu lassen. Auf dieses Verfahren hatte sich die Stadt Mannheim nämlich immer wieder bezogen, um das Verbot per Auflage für jede Versammlung seit über einem Jahr ständig zu wiederholen.
Mahmud Abu-Odeh ist Palästina-Aktivist aus Mannheim. Mathes Breuer ist Rechtsanwalt aus München.
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