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»Es ging nicht darum, Ibrahimas Tod aufzuklären«
Zwei Jahre nach dem Tod eines in Bauchlage gefesselten Geflüchteten wurden die Polizisten freigesprochen. Ein Gespräch mit Lisa Volgers
Im Zusammenhang mit dem Tod des Geflüchteten Ibrahima Barry während eines Polizeieinsatzes in Mülheim an der Ruhr im Jahr 2024 wurde ein Prozess gegen neun Polizeibeamte geführt, der am 30. September mit Freisprüchen für alle endete. Was bedeutet das für Sie und die Familie des Verstorbenen?
Die Familie Barry will weiter für Gerechtigkeit kämpfen. Deswegen gehen sie mit ihren Anwältinnen in Revision. Wir bleiben weiterhin an der Seite der Familie und unterstützen sie dabei. Wir werden auch weiter Ibrahimas gedenken und seinen Namen in die Öffentlichkeit tragen. Seine Geschichte muss gehört werden, damit sie sich nicht wiederholt. Dieses Urteil darf nicht unkommentiert gelassen werden. Deshalb haben wir am Samstag in Duisburg dafür demonstriert, dass die Fixierung in Bauchlage verboten wird und es Konsequenzen für rassistische, tödliche Polizeigewalt gibt.
Um welche Anklagepunkte ging es in dem Verfahren am Ende noch?
Die Staatsanwaltschaft hat die neun Polizisten, die an dem Einsatz beteiligt waren, durch den Ibrahima Barry gestorben ist, nur wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt angeklagt. Das hat dazu geführt, dass es im Gerichtsprozess nur darum ging, ob die Gewalt, die die Polizei angewendet hat, gerechtfertigt war und ob Ibrahima dabei Schmerzen empfunden hat. Dabei wissen wir, dass Ibrahima durch einen lagebedingten Erstickungstod gestorben ist, der ohne das Handeln der Polizei niemals eingetreten wäre.
Alle Anträge der Nebenklage dahingehend, dass es um den Tod von Ibrahima gehen muss, wurden vom Gericht abgelehnt. Die Bodycam-Aufnahmen wurden nicht richtig ausgewertet. Die unabhängige Untersuchung durch Forensis e. V. wurde vom Gericht abgelehnt. Dabei hatte der Verein ein Modell aufgrund der Bodycam-Aufnahmen erstellt, durch das die Positionen der Polizisten minutengenau nachgewiesen werden. Die Einschätzung von Professor Michael Freeman, einem weltweit renommierten Experten auf dem Feld des lagebedingten Erstickungstodes, der extra aus den USA angereist war, wurde vom Gericht ebenfalls abgelehnt. Laut Freeman wäre Ibrahima nicht gestorben, wenn er nicht in Bauchlage fixiert worden wäre. Deshalb müsse man von einem »Tötungsdelikt« sprechen. Es gab also kein Interesse, den Tod von Ibrahima aufzuklären. Es wurden letztendlich alle Polizisten freigesprochen.
Wie begründete das Gericht das Urteil, und worauf hatte die Staatsanwaltschaft plädiert?
Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die im Grunde unzulässige zusätzliche Verbindung der schon gefesselten Hände und Füße hinter Ibrahimas Rücken »locker« gewesen sei. Außerdem seien die Handlungen der Polizei insgesamt gerechtfertigt gewesen, weil Ibrahima »aggressiv« gewesen sei und sich gewehrt habe.
Während des ganzen Prozesses hat die Staatsanwaltschaft überhaupt keine kritischen Fragen gestellt. Sie behauptete, dass sie auf den Bodycam-Aufnahmen gesehen habe, wie die Polizisten die ganze Zeit versucht hätten, Ibrahima zu helfen. Wir hingegen haben gesehen, wie Ibrahima um sein Leben kämpft. Er sagte: »Ihr bringt mich um«, und niemand hatte reagiert.
Was halten Sie der Darstellung des Gerichts zum Geschehen damals entgegen?
Das Gericht hat erklärt, die Beamten handelten in Notwehr. Wir lehnen diese Darstellung ab. Ibrahima war alleine in seinem Zimmer und unbewaffnet. Die neun Polizisten waren mehrfach bewaffnet. Sie sind mit gezogenem Taser in Ibrahimas Zimmer gestürmt. Es wurde kein Gespräch gesucht. Ibrahima hat die Polizei in keinem Moment attackiert. Er hat immer nur versucht, sich zu befreien. Polizisten lernen in ihrer Ausbildung, dass die Fixierung in Bauchlage tödlich enden kann. Trotzdem hielten sie Ibrahima für mehr als zwölf Minuten in dieser Position. Nach der tödlichen Polizeigewalt gibt es einen ganzen Staatsapparat, der mithilft, dass es keine Konsequenzen gibt. Wir halten das Urteil für ein verheerendes Signal, da es anscheinend keine Grenzen für das Gewaltmonopol gibt.
Es ist bei weitem nicht der erste tödliche Polizeieinsatz gegen Menschen mit Fluchtgeschichte, bei dem die beteiligten Beamten im nachhinein freigesprochen werden. Sehen Sie Parallelen zu anderen Prozessen?
Klar, zum Beispiel zum Prozess gegen die Polizisten, die Ante P. in Mannheim oder Mouhamed Lamine Dramé in Dortmund getötet haben. Mit jedem Freispruch wird ein Präzedenzfall geschaffen. In Dortmund wurde der sogenannte Erlaubnistatbestandsirrtum angeführt, um die Polizisten freizusprechen. In Mouhameds Fall ging es auch darum, dass ein Mensch, der sich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden hat, nicht als ein Mensch gesehen wurde, der Unterstützung gebraucht hat, sondern als eine Gefahr.
Lisa Volgers spricht für die Initiative »Justice for Ibrahima«
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