Rote Hilfe freut sich über Schwung an Neumitgliedern nach Hetzkampagne gegen Linke-Politikerin Elif Eralp
Die linke Schutz- und Solidaritätsvereinigung Rote Hilfe e. V. freute sich am Montag über zahlreiche Neumitglieder infolge einer medialen Hetzkampagne gegen die Spitzenkandidatin der Linkspartei in Berlin, Elif Eralp:
(…) Hintergrund ist eine Kampagne gegen die Spitzenkandidatin der Partei Die Linke in Berlin, Elif Eralp, die nach eigenen Angaben bis 2025 Mitglied des Vereins war. Große Teile der bürgerlichen Presse nutzten dies dazu, eine Kampagne gegen Eralp zu lancieren, und unterstellten ihr und ihrer Partei die Nähe zu einem »Terrorhilfeverein« oder »Extremistennest«.
Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe ordnet die Kampagne ein: »Den hohen Wellen, die Elif Eralps frühere Mitgliedschaft plötzlich schlägt, sehen wir gelassen entgegen. Es scheint doch ein recht hilfloser Versuch zu sein, eine linke Bürgermeisterin in Berlin zu verhindern, die der Bevölkerung unter anderem die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne versprochen hat. Wenn nun ihre ehemalige Mitgliedschaft in der Roten Hilfe einer der größten Skandale um ihre Person sein soll, haben ihre politischen Gegner*innen wohl nicht viel Material für die Diffamierungskampagne gefunden.«
Das tagelange Medienecho brachte der Roten Hilfe einen weiteren Anstieg der Mitgliederzahl auf über 21.000. Auch der Fraktionsvorsitzende der Partei Die Linke im Bundestag, Sören Pellmann, verkündete demonstrativ seinen Beitritt.
»Wir freuen uns, dass sich erneut so viele Menschen solidarisch mit der Roten Hilfe zeigen. Wir erinnern uns an prominente Mitglieder wie Clara Zetkin oder Kurt Tucholsky in der Roten Hilfe Deutschland zur Weimarer Zeit«, so Brückner weiter. »Wir unterstützen Menschen etwa bei Gerichtsverfahren und setzen uns gegen den Abbau von Grundrechten ein. (…)«
Der Vorbereitungskreis zur Friedensdemonstration am 3. Oktober in Stuttgart nahm am Wochenende Stellung zu Störungen vermummter Gruppen beim Auftritt der Rednerin Sevim Dagdelen vom BSW:
(…) Am 3. Oktober forderten auf parallelen Demonstrationen und Kundgebungen in Berlin und Stuttgart mehr als 35.000 Menschen »Nein zu Hochrüstung, Wehrpflicht und Krieg! Für Frieden, demokratische Rechte und soziale Sicherheit!« 15.000 Menschen waren es auf dem Schlossplatz in Stuttgart. (…)
Als die Moderation die Rednerin Sevim Dagdelen auf die Bühne bat, begann eine größere Gruppe aus einem Block neben der Bühne, ihre Rede zu stören. Einige vermummten sich und versuchten, die Bühne zu stürmen. Einem Störer gelang es trotz der Demoordner, auf die Bühne zu gelangen. Daraufhin griff die Polizei ein und nahm die Eindringlinge in Gewahrsam.
Wir verurteilen den organisierten und offenbar vorbereiteten gewalttätigen Angriff vermummter Gruppen auf die eingeladene Rednerin Sevim Dagdelen aufs schärfste. Wir werten sie als Angriff auf die gesamte Friedenskundgebung. Sie richteten sich gegen eine Rednerin, die seit vielen Jahren in der Friedensbewegung aktiv ist, bundesweit bekannt als kompetente Kriegsgegnerin und linke, internationalistische außenpolitische Expertin.
Aktivisten, die Reden von Gruppen mit Positionen, die von den eigenen abweichen, mit Gewalt unterbinden wollen, stellen sich außerhalb der Friedensbewegung. Sie helfen letztlich den Kriegstreibern in Politik und Medien, die Opposition gegen Hochrüstung und Krieg klein zu halten.
Auch das Verhalten der Polizei kritisieren wir jedoch ausdrücklich. Sie ging beim Eingreifen auf der Bühne unverhältnismäßig rabiat vor, auch gegen die OrdnerInnen der Veranstalter, und verletzte gar den durch eine Ordnerbinde gekennzeichneten Versammlungsleiter. (…)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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