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Er ist wieder da
Seit Monaten hatte es sich abgezeichnet, nun ist es amtlich. Die Gänsegeier kreisen über Deutschland. Über München und Stuttgart, im Karwendelgebirge und am Edersee, in Sachsen, in Thüringen und in der brandenburgischen Prignitz. Am Sonntag wurden sie auch in Sachsen-Anhalt gesichtet. Der gemeine Gänsegeier ist Aasfresser, profitiert also von Lagen des Elends. Sein Schnabel (ornithologisch: Siegmund) besitzt die ideale Form, Kadaver aufzubrechen und Fleischstücke herauszureißen. Zur Jagd ist er dagegen nicht geeignet. Genausowenig wie die Krallen, die zu schwach zum Greifen, und die Flügel, die nicht wendig genug zum Jagdfliegen sind. Der Gänsegeier jagt also nie, was stark ist oder weglaufen kann. → Siehe Seite 15
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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