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Nahostkonflikt

Israel spaltet Westbank

Regierungsbeschluss zum Bau neuer Siedlung E1 sabotiert Zweistaatenlösung. Bestürzung bei Hilfsorganisationen, verhaltene Reaktion aus Deutschland

Foto: Raneen Sawafta/Reuters
Protest gegen die Vertreibungspläne: Schon jetzt kontrolliert Israel das für die illegale Siedlung vorgesehene Land (Eisarija, 27.7.2019)

Die israelische Ultrarechtsregierung will weiter Fakten schaffen. So ist am Dienstag überraschend die erste Ausschreibung für den Bau von 1.234 Wohnungseinheiten in der geplanten Siedlung E1 erfolgt, durch die Jerusalem mit der Siedlung Maaleh Adumim im Osten der Stadt verbunden werden soll. Durch sie würde die seit 1967 besetzte Westbank in zwei Teile zerschnitten und eine Zweistaatenlösung, die international nach wie vor unterstützt wird, faktisch unmöglich gemacht.

Großbritannien reagierte am Mittwoch scharf. Außenminister Ed Miliband sprach von einer »nicht akzeptablen, destruktiven Entscheidung«. Er fordert den sofortigen Stopp aller Siedlungsexpansion: »Wir haben E1 immer klar abgelehnt, denn die Zweistaatenlösung ist der einzige Weg, Sicherheit und Frieden für Palästinenser und Israelis zu garantieren. Die Siedlungen verhindern dies und verletzen internationales Recht in flagranter Weise.« Miliband kündigte Sanktionen an gegen »alle, die an dieser illegalen Siedlungspolitik teilnehmen«.

Der israelische Außenminister Gideon Saar ließ sich davon nicht beeindrucken. Er verwies auf die »Balfour-Deklaration« von 1917, mit der Großbritannien »das historische Recht des jüdischen Volkes auf eine nationale Heimstätte anerkannt habe, inklusive des E1-Gebiets«. Er betrachte es als absurd, dass Großbritannien das jüdische Volk belehren wolle. Israel werde seine Rechte und Interessen immer verteidigen.

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Berlin gab sich zurückhaltend. Jegliche Schritte zu einer Annexion des Westjordanlandes würden abgelehnt. Kanzler Friedrich Merz, so sein Regierungssprecher am Mittwoch, bestehe auf der Zweistaatenlösung. Entscheidend ist für Berlin die Betonung, dass Deutschland für die Sicherheit und Existenz Israels eintrete. Kein Wort zur Sicherheit und Existenz der Palästinenser. Vor allem fehlt ein Verweis auf den klaren Beschluss des Internationalen Gerichtshofs von Juli 2024. Danach verletzt die Besatzung seit 1967 internationales Recht, indem sie das unveräußerliche Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes verhindert, und muss baldmöglichst beendet werden.

Israelische Menschenrechtsorganisationen wie »Peace Now«, »Ir Amim« und »Bimkom« hatten im Juli eine Übereinkunft mit dem Büro des Staatsanwaltes getroffen, dass in den kommenden Monaten keine Ausschreibungen erfolgen und sie informiert würden, wenn es so weit sei. Das wurde aber nicht eingehalten. In ihrer öffentlichen Erklärung vom Mittwoch prangern sie einen »schändlichen Vertrauensbruch« an und warnen vor den weitreichenden politischen Folgen dieser Entscheidung. Schließlich hätten es israelische Regierungen seit mehr als 30 Jahren vermieden, das E1-Projekt voranzutreiben, da sie sich der negativen internationalen Folgen bewusst waren.

Der ultrarechte Finanzminister Bezalel Smotrich hat die Implementierung von E1 schon vor einem Jahr mit stolzgeschwellter Brust angekündigt. Und niemand, der kontinuierlich verfolgt, welche Politik die Regierung Netanjahu in der Westbank und in Ostjerusalem betreibt, ist über die neuen Entscheidungen erstaunt. Das siedlerkolonialistische israelische Regime enteignet kontinuierlich große Landflächen in der Westbank. Bestehende Siedlungen werden erweitert und neue errichtet. Die Palästinenser sollen, so der »Entscheidende Plan« von Smotrich von 2017, einfach das Land verlassen – das einzig den Juden gehöre.

Die palästinensische Regierung verurteilte das israelische Vorgehen nachdrücklich. Ihre Nachrichtenagentur WAFA wies darauf hin, dass die Palästinenser dadurch Ortschaften wie Al-Saim, Al-Isawija und Anata verlieren und Bewohner mehrerer Beduinengemeinden vertrieben werden. Mit dem israelischen Beschluss werde die Resolution 2334 des UN-Sicherheitsrats missachtet, nach der alle israelischen Siedlungen illegal sind.

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Erschienen in der Ausgabe vom 21.08.2026, Seite 1, Titel

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→ Leserbriefe
  • Onlineabonnent*in Ulf G. aus H. 23. Aug. 2026 um 15:11 Uhr
    Dass Großbritannien mit der »Balfour-Deklaration« vom 2.11.1917 »das historische Recht des jüdischen Volkes auf eine nationale Heimstätte anerkannt habe, inklusive des E1-Gebiets«, ist natürlich so nicht richtig. Tatsächlich sieht die Balfour-Deklaration die »Errichtung einer Nationalen Jüdischen Heimstätte in Palästina« keineswegs als Recht, sondern nur als etwas, was britischerseits mit »Wohlwollen« begleitet wird. Sie fordert zudem, »dass nichts geschieht, was die bürgerlichen oder religiösen Rechte der bereits in Palästina bestehenden nichtjüdischen Gemeinden beeinträchtigt«. Man könnte erwähnen, dass die Worte in einer früheren Entwurfsversion der Deklaration (vom 18.7.1917) etwas anders lauteten: »Die Regierung seiner Majestät erkennt, nachdem sie die Ziele der Zionistischen Organisation erwogen hat, im Prinzip Palästina als die Heimstätte des jüdischen Volkes an, sowie das Recht des jüdischen Volkes auf ein eigenes nationales Dasein unter einem Protektorat […]« (zitiert nach Chaim Weizmann, Memoiren, das Werden des Staates Israel). Dort taucht tatsächlich das Wort »Recht« auf. Die Formulierung vom »historischen« Recht der Juden auf das Land Israel findet sich indes in der Staatsproklamation von 1948, nicht aber in der Balfour-Deklaration. So ein »historisches Recht« ist angesichts der Biblischen Geschichte zwar emotional nachvollziehbar. Rational ist es aber nicht. Man müsste ja allen Völkern des Erdballs dasselbe Recht zugestehen, die Geschichte 2000 Jahre (warum überhaupt gerade 2000?) zurückzudrehen, was schlicht unmöglich ist und viel mehr Unrecht schaffen als beseitigen würde. Es gibt nur eine Begründung für das Existenzrecht Israels: Es hat ein Recht zu existieren, weil es existiert. Nicht mehr, nicht weniger. Und dieses Recht muss allen existierenden Staaten zugebilligt werden, auch z.B. den Donbassrepubliken, ob es einem passt oder nicht.
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