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Mit zweierlei Maß
Schon in der Frühzeit des Kolonialismus waren Aborigines vor Gericht beinahe chancenlos. Bis heute sitzen überproportional viele Indigene in Australiens Gefängnissen ein – fast immer wurden sie durch weiße Richter und Jurys verurteilt
Laut den jüngsten Zahlen der nationalen Statistikbehörde Australiens (Australian Bureau of Statistics, ABS) befanden sich zum Stichtag 30. Juni 2025 insgesamt 46.998 Erwachsene in australischen Gefängnissen. Das waren 2.595 Personen bzw. ganze sechs Prozent mehr als noch Ende des Jahres 2024. Noch stärker springt in den Statistiken eine andere Information ins Auge: 17.432 der Inhaftierten gehören zur indigenen Bevölkerung, sind also Aborigines und Torres Straits Islanders (indigene Bevölkerung der Torres-Strait-Inselgruppe zwischen Australien und Papua-Neuguinea, jW). Deren Gefangenenzahl stieg im selben Zeitraum sogar um zehn Prozent. Nicht nur der deutlich höhere Zuwachs, auch die hohe absolute Zahl an indigenen Häftlingen gibt Anlass, kritisch nachzuforschen.
Die Indigenen stellen in »Down Under« laut dem jüngsten Zensus von 2021 mit knapp 950.000 Menschen 3,7 Prozent der Gesamtbevölkerung. Unter den Gefängnisinsassen machen sie aber 37,1 Prozent aus, also das Zehnfache ihres Bevölkerungsanteils. Dahinter stecken sehr grundsätzliche Probleme: ungleiche Chancen, eine lange »Tradition« von Diskriminierungen, Alltagsrassismus und teilweise das Messen mit zweierlei Maß, wenn es um Gesetzesverstöße und deren Ahndung geht. Aborigines werden hier klar benachteiligt – und die Lage hat sich in den vergangenen Jahren gerade dort, wo in der Politik und Justiz konservative Kräfte tonangebend sind, nochmals zugespitzt.
Faktisch chancenlos
Für die Nachfahren der seit etwa 60.000 Jahren auf der Landmasse siedelnden Urbevölkerung, die sich heute in 500 bis 600 First Nations mit jeweils eigener Kultur und über 250 verschiedenen Sprachen unterteilt, war es schon immer schwer, vor Gericht Recht zu bekommen, seit James Cook 1770 seinen Fuß auf australischen Boden gesetzt hatte. Rund 18 Jahre nach Cook wurde mit der »First Fleet« (Ersten Flotte) die Kolonisierung des Kontinents eingeleitet, in deren Zuge die Briten auch das angelsächsische Justizsystem einführten. Die »weiße« Geschichte des heutigen Australien begann bekanntlich mit einer Sträflingskolonie an der Stelle des heutigen Sydney; später folgten weitere solche Einrichtungen auch in anderen Gegenden. Es waren also vor allem Menschen, die einiges auf dem Kerbholz hatten, welche zu Gründern einer neuen Gesellschaft wurden. Allerdings hatten viele der damals ans »Ende der Welt« deportierten Straftäter in der alten Heimat auch eher wegen Lappalien eingesessen, oftmals kleiner Diebstähle, die schlicht Armutsverbrechen waren.
So oder so, es waren rauhe Zeiten vor 200 Jahren. Vieles, was von den Briten in den Weiten des Landes an Verbrechen verübt wurde, blieb ungesühnt. Doch selbst als schrittweise reguläre Gerichte ihre Arbeit aufnahmen, blieb eine generelle Ungleichbehandlung beider Bevölkerungsgruppen bestehen. In einigen Museen lässt sich das anhand des noch vorhandenen Aktenmaterials nachverfolgen, etwa im Old Court House Law Museum in Perth, der Regionalhauptstadt von Western Australia. Das bescheidene Gebäude unweit des eindrucksvolleren Supreme Court wurde 1836/37 erbaut und ist das älteste noch erhaltene der Stadt. Hier wurde in der noch jungen Swan River Colony Recht gesprochen – zumindest das der neuen Herren. Nur wohlhabende Landeigentümer im Alter von 21 bis 60 Jahren, so erfährt man im Museum, konnten in eine Jury berufen werden. Angeklagte Aborigines waren aufgrund der Umstände faktisch chancenlos, wenn Verfahren gegen sie eingeleitet wurden.
Gesetze, die eine Rechtsprechung mit zweierlei Maß festschrieben, machten es damals schwer bis unmöglich für Indigene, vor den »weißen« Gerichten Gerechtigkeit zu erfahren. Nahe Perth, auf der Insel Rottnest, wurde schon 1841 ein Gefängnis nur für Aborigines errichtet. Im selben Jahr trat der »Aboriginal Evidence Act« in Kraft, der es ihnen untersagte, bei Prozessen als Zeugen vor Gericht aufzutreten – eine extreme Benachteiligung. Hinzu kamen in der Folgezeit weitere Gesetze und Verordnungen, welche unter anderem Straftatbestände einführten, die einseitig nur die Angehörigen der indigenen Völker trafen. So beispielsweise 1853 die »Kangaroo Ordiance«, die für das Jagen von Känguruhs fortan eine Genehmigung erforderlich machte – Verstöße dagegen wurden vor Gericht gebracht. Es handelte sich um mehr als eine Lappalie: Nicht nur bildete Känguruhfleisch einen wichtigen Teil der Ernährung, der Handel mit den Häuten erlegter Tiere war auch eine der wenigen Einkommensquellen für indigene Familien.
Noch wesentlich gravierender griff der 1905 eingeführte »Aborigines Act« in das Leben indigener Menschen ein. Sie konnten nun mit gesetzlicher Rückdeckung von der staatlichen Exekutive in Reservate gesteckt und zwangsumgesiedelt werden, während sie zugleich eine behördliche Erlaubnis einholen mussten, um heiraten zu dürfen. »Mischehen« wurden unter Strafe gestellt. Gegen behördliche Willkür gab es für die Indigenen keinen Rechtsschutz, auch nicht gegen den über viele Jahrzehnte vom Staat praktizierten Kindesentzug, der traumatische Folgen sowohl für die Angehörigen der »gestohlenen Generationen« als auch für deren Mütter hatte. Erst zwei Gesetze in den Jahren 1962 (mit dem Aborigines erstmals das Wahlrecht zugestanden wurde) und 1967 (durch das sie beim Zensus als Bürger mitgezählt wurden) machten zumindest formell Schluss mit der Ungleichbehandlung. Doch im Gerichtssaal hat eine vollständige Gleichberechtigung bis heute nicht Einzug gehalten.
Apartheid
In der Anfangszeit der Kolonisierung kollidierten indigene Traditionen mit dem von den Europäern mitgebrachten Rechtssystem: Bei bestimmten Delikten war den Aborigines gar nicht bewusst, dass sie einen Regelverstoß begingen. So regelte für die Nyungar, jenes Volk, welches im heutigen Perth und Umgebung siedelte, das »Wadjuk Nyungar Lore«, ihr traditionelles Recht, wichtige Grundlagen des Zusammenlebens. Für die Indigenen war es schwer verständlich, warum sie – während die weißen Siedler ungestraft Jagd auf Känguruhs machen konnten – mit dem Erlegen von Wildtieren einen Rechtsbruch begingen und vor Gericht kamen.
Besonders unerbittlich reagierten die Kolonisatoren, die selbst oft ungesühnt Indigene töteten, wenn die Aborigines es wagten, solche Morde in Selbstjustiz zu rächen. So landete im Mai 1833 in Perth ein Nyungar-Ältester namens Midgegooroo vor einem Erschießungskommando. Zwei Siedler hatten seinen Sohn Domjum ermordet, mit seinen beiden anderen Söhnen hatte er im Gegenzug die Mörder umgebracht. Da Captain Frederic Irwin, der amtierende Gouverneur, Midgegooroo daraufhin zum »Outlaw« erklärte, gab es nach seiner Gefangennahme nicht einmal einen Prozess. Seine Exekution erfolgte vor dem Gefängnis – rund 150 Meter von der Stelle entfernt, wo drei Jahre später das Old Court House entstand. In anderen Fällen waren Gesetze so konstruiert, dass sie häufiger gebrochen wurden. So gab es für Indigene »No-go«-Gebiete – unter anderem war der Central Business District, das Zentrum von Perth, von 1927 bis 1954 für sie ein verbotenes Areal, in das sie bei Strafe keinen Fuß setzen durften.
Obgleich heutzutage Aborigines zumindest auf dem Papier rechtlich gleichgestellt sind und im Gerichtssaal vermeintlich kein Zweiklassensystem mehr herrscht, spricht die Realität eine andere Sprache. »Die enorme Überrepräsentation von Menschen aus den First Nations unter den Gefängnisinsassen, die schockierende Inhaftierung von Kindern ab dem Alter von zehn Jahren und der strafende Ansatz gegenüber Migranten sind Menschenrechtskrisen, die Australien weiterhin plagen.« Zu dieser Einschätzung kam die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen in einer am 12. Dezember 2025 veröffentlichten Erklärung. Diese kurze Zusammenfassung in der Kritik an den herrschenden Zuständen speist sich aus einer zuvor erfolgten Untersuchungsreise des Gremiums. Verwiesen wird darin auch darauf, dass allein in den Frauengefängnissen 20mal mehr indigene als »weiße« Frauen einsitzen. Zudem waren 2025 bis zur Erstellung des Berichtes über 30 Aborigines in der Haft verstorben.
Unmenschliche Haft
So wichtig die klare Kritik eines UN-Expertengremiums ist, hat sie doch real kaum etwas bewirkt. Auch die konkreten Forderungen der Fachleute, wenigstens das Alter für Strafmündigkeit und Haftstrafen bei Kindern bzw. Jugendlichen auf die in vielen Ländern üblichen 14 Jahre heraufzusetzen, werden von der Politik nicht umgesetzt. Die größte Industrienation der Südhalbkugel sperrt weiterhin auch Kinder weg. »Kinder von zehn Jahren ins Gefängnis zu stecken ist unmenschlich«, heißt es im UN-Bericht. Insbesondere die schon bei Kindern angewandte Einzelhaft sei ein klarer Verstoß gegen internationale Regeln. Darüber hinaus kommen die Experten zu dem Schluss, dass etwa 42 Prozent der in den australischen Haftanstalten Einsitzenden aufgrund von Diskriminierung durch die Exekutivbehörden, wegen Obdachlosigkeit oder aus anderen sozialen Gründen dort gelandet sind, sie aber keineswegs eine Gefährdung für die Gesellschaft darstellten. Gerade der Personenkreis, auf den diese Beschreibung zutrifft, gehört zum überwiegenden Teil zur Urbevölkerung.
»Jeden Tag werden im NT 41 indigene Menschen in Gewahrsam genommen. Wie konnten wir soweit kommen?« fragte die Australian Broadcasting Corporation (ABC) im Titel eines Beitrags vom 11. Januar 2025. Das Kürzel NT steht für das Northern Territory, also jenes riesige Gebiet im Norden, das bis zum »Herzen« von Australien rund um den Uluru reicht. Dort ist nicht nur der prozentuale Anteil der Indigenen höher als in den Staaten an der Ostküste, sondern auch die Zahl der Inhaftierungen von Aborigines deutlich überdurchschnittlich, oftmals für kleinste Vergehen. Gegenüber der ABC sagt Anthony Bevan, der amtierende Chef der North Australian Aboriginal Justice Agency (NAAJA), dass die erwähnten 41 täglich festgenommenen Personen einen Anstieg um 123 Prozent gegenüber 2019 bedeuten – also mehr als eine Verdopplung binnen fünf Jahren.
Die konservative Regionaladministration in Darwin unter Chefministerin Lia Finocchiaro zeigt sich besonders unerbittlich dabei, mit Gesetzesverschärfungen die Straßen sicherer machen zu wollen. Ihre Regierung war es, die das Strafmündigkeitsalter im Northern Territory erneut auf zehn Jahre absenkte, kurz nachdem ihre sozialdemokratischen Vorgänger die Grenze auf immerhin zwölf Jahre heraufgesetzt hatten. Erklärtes Ziel ist auch ein deutlicher Ausbau der Gefängniskapazitäten. Schon im Oktober 2024 kündigte das Kabinett Finocchiaro an, in den folgenden vier Jahren durch Neubauten 800 Unterbringungsplätze für erwachsene Straftäter zusätzlich schaffen zu wollen – eine Steigerung um stolze 37 Prozent. Als erster Schritt wurden Häftlinge aus einer bisherigen Jugendstrafanstalt in Alice Springs nach Darwin verlegt, um im Gegenzug Platz für ein Frauengefängnis zu schaffen. Dennoch platzen die Einrichtungen aufgrund von Überbelegung teils aus allen Nähten. In den ersten Januartagen 2025, kurz nach einer über die Weihnachtsfeiertage anhaltenden größeren Verhaftungswelle, waren die Gefängnisse im Norden mit 2.628 Insassen besonders voll – die Mehrheit davon Aborigines.
Auch die Justiz im NT klagt über die Belastung, weil sie schon mit der schieren Zahl an abzuarbeitenden Verfahren kaum nachkommt. Dass neuerdings auch Drogenbesitz und Diebstahl als »schwerwiegende Vergehen« eingeordnet werden, erhöht das Fallaufkommen abermals. Richter und andere Beschäftigte im Justizwesen weisen darauf hin, dass angesichts dieser Überlastung für die adäquate Behandlung wirklich ernster Delikte – etwa Fälle häuslicher Gewalt – kaum mehr Zeit bleibt.
Skandale ändern wenig
Entgegen vielen Versprechungen, etwas gegen die überproportionale Inhaftierung Indigener zu unternehmen, ist es in jüngerer Zeit eher schlimmer geworden. Das stellte auch ABC in einem Beitrag vom 26. Februar dieses Jahres fest. »Trotz der Zusagen aller australischen Regierungen, die Zahl der Angehörigen der First Nations in den Gefängnissen zu reduzieren, geschieht das Gegenteil in nahezu allen Bundesstaaten und dem Northern Territory«, heißt es bei dem Sender. Hinzu kommen die oftmals harten Haftbedingungen schon für Kinder und Jugendliche – hinter den Gefängnismauern kommt es teils zu gravierenden Misshandlungen. Besonders deutlich wurde das der australischen Öffentlichkeit bereits vor zehn Jahren mit einer am 25. Juli 2016 veröffentlichten Enthüllungsstory des »Four Corners«-Programms der ABC vor Augen geführt. Seither gilt das Don Dale Youth Detention Centre (DDYDC) am östlichen Stadtrand von Darwin als besonders berüchtigt.
Die verstörenden Aufnahmen zeigten unter anderem sogenannte Spit Hoods (spezielle Masken, die das Spucken und Beißen unterbinden sollen) und Restraint Chairs, in denen Häftlinge fixiert werden – beides wird auch gegen Minderjährige eingesetzt. Der Aufschrei der Entrüstung war so groß, dass sich die Politik genötigt sah, eine Untersuchungskommission einzusetzen. Diese stufte die Anlage nicht einmal mehr als reformierbar ein, sondern forderte schlicht ihre Schließung. Der Abschlussbericht der Kommission wurde im November 2017 vorgelegt, bis Februar 2018 sollte das DDYDC dichtmachen. Doch noch 2023 war der umstrittene Jugendknast weiterhin in Betrieb. Erst 2024, ganze acht Jahre nach dem Skandal, wurden die letzten dort festgehaltenen Kinder und Jugendlichen verlegt.
Zuvor passierte, trotz fortgesetzter Kritik auch von höchsten staatlichen Stellen, nichts. So hatte Anne Hollonts, von 2020 bis November 2025 nationale Kinderbeauftragte (National Children’s Commissioner), betont, dass sie nach mehrfachen Besuchen die Zustände im DDYDC als nicht hinnehmbar empfunden habe – insbesondere für Kinder bei längerem Aufenthalt. »Mein Job ist es, für die Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen einzustehen, so dass sie die Hilfe erhalten, die sie brauchen, um sicher zu sein und sich wohlzufühlen«, hatte die ausgebildete Psychologin und Sozialarbeiterin einst selbst den Anspruch an ihr Amt dargelegt. Doch auch ihr politischer Einfluss reichte nicht, in diesem Fall schneller für eine Lösung zu sorgen. Immerhin verfolgt das neue Holtze Youth Detention Centre (HYDC) in Darwin, wohin die letzten Don-Dale-Insassen überführt wurden, nunmehr einen stärker therapeutischen als strafenden Ansatz.
Es geht auch anders
Gerade unter dieser Prämisse werden mehr Einrichtungen gebraucht. Denn bei vielen Betroffenen müssten eher therapeutische Hilfsangebote gegenüber der Haftstrafe im Vordergrund stehen, bemängeln immer wieder Fachleute und Aborigines-Vertreter. Der zum Volk der Wirdi gehörende Tony McAvoy, der seinerzeit die Mitglieder der Untersuchungskommission beriet, sieht noch zehn Jahre nach dem Skandal im NT gravierenden Reformbedarf grundsätzlicher Art. »Die große Mehrheit der Menschen, die vor Gericht landen, hat ein physisches oder psychisches Gesundheitsproblem, das sich wiederum oft in Drogen- oder Alkoholmissbrauch manifestiert und damit zu Fehlentscheidungen führt. Was wir aber essentiell tun, ist, Menschen einzusperren, die Probleme haben«, führte er am 27. Februar gegenüber der ABC aus.
Bei einem Symposium in Sydney wurde vor einigen Monaten explizit auf Alternativen zum vorherrschenden australischen Modell hingewiesen. Andere ehemalige britische Kolonien, vor allem Neuseeland, machen vor, wie es besser geht. Dort wurde schon 2008 der »Rangatahi Court« eingerichtet – ein spezieller Gerichtshof für junge Māori. An dessen Grundmodell orientieren sich auch die »Pasifica Courts«, wo Ida Malosi als erste Richterin tätig ist. Wie sie bei dem Symposium erklärte, erfolge die Verhandlung über die Rechtsverstöße dort zwar auf der gleichen rechtlichen Grundlage wie bisher. Es werde aber bewusst auf die psychische Entwicklung der Angeklagten eingegangen. »Wir halten sie sehr wohl für ihr Handeln verantwortlich und gehen auf die Interessen der Opfer ein. Aber am Ende dieses Prozesses gehen sie ausgestattet mit Fähigkeiten, mit denen sie in Zukunft besser zurechtkommen, um ein gutes Leben zu führen.« So werden Gerichtsverhandlungen etwa in Kirchen verlegt, wo Māori-Älteste als Respektspersonen aus der eigenen Gemeinschaft neben den Richtern sitzen. Teilweise unter Einbeziehung der Opfer gehe es neben der Beurteilung der Tat auch um konkrete Hilfestellung, damit der Täter nach Verbüßung der Strafe nicht rückfällig werde.
Bis zu 13,5 Jahre weniger
Ein solcher Ansatz fehlt in Australien nahezu komplett. Viele Aborigines haben schon als Jugendliche oder gar Kinder erste Knasterfahrungen gemacht, etliche stammen aus zerrütteten Familienverhältnissen. Gerade im »Outback«, in den vielen kleinen, entlegenen Orten des riesigen Landes, ist die Schulzeit oft kurz und die Jobangebote sind rar. Nicht selten enden Indigene in einer Dauerabhängigkeit von staatlicher Wohlfahrt und betäuben ihre wachsende Frustration mit Alkohol und anderen Drogen. Bei Depressionen und anderen psychischen Erkrankungen gibt es kaum Hilfe. Nicht nur die Lebenserwartung ist deutlich geringer – laut jüngsten amtlichen Zahlen des Australian Institute of Health and Welfare und der National Indigenous Australians Agency sterben Aborigines-Frauen im Schnitt 8,1 Jahre früher als nichtindigene Australierinnen. Bei Männern beträgt der Unterschied sogar 8,8 Jahre. Dabei sind die regionalen Differenzen beträchtlich: Im Northern Territory leben Aborigines im Schnitt sogar 13,5 Jahre kürzer als Nichtindigene, rund zwölf Jahre sind es im Bundesstaat Western Australia. Laut der Statistikbehörde ABS und den regelmäßigen »Closing the gap«-Berichten ist die Lebenserwartung gerade in den abgelegenen Siedlungen am geringsten.
Hinzu kommen diverse andere Benachteiligungen. Während in der Stadt die Chancen zur persönlichen Entwicklung noch etwas besser sind, herrscht in vielen abgelegenen Orten gerade unter dem indigenen Bevölkerungsteil eine Perspektivlosigkeit, die auch an die nächste Generation »vererbt« wird. Von einem solchen Lebensumfeld haben wiederum diejenigen, die über mutmaßliche indigene Straftäter Recht sprechen, in der Regel wenig Ahnung. Zwar wird in Australien keine amtliche Statistik geführt, wie viele Angehörige der Justiz indigener Abstammung sind. Dies wird in einer im August 2023 von dem Australasian Institute of Judicial Administration Incorporated (AIJA) erstellten Studie zur Diversität der Gerichte explizit als Missstand benannt. Gemessen an insgesamt rund 1.250 Richterinnen und Richtern müssten bei einem Bevölkerungsanteil von 3,7 Prozent unter ihnen theoretisch 47 Aborigines sein, damit diese Gruppe adäquat repräsentiert wird, heißt es in dem Report. Auf jeden Fall sind es aber deutlich weniger. Erst im Juni 2022 schaffte es mit Lincoln Crowley am Supreme Court von Queensland ein indigener Jurist an eines der höheren Gerichte. Noch im Mai 2026 sorgte Rosemary Falla für Schlagzeilen, als sie zur ersten indigenen Richterin in der 174jährigen Geschichte des County Courts von Victoria in Melbourne berufen wurde. Anlässlich ihrer Ernennung sprach Fiona Ryan, Präsidentin der regionalen Juristenvereinigung des Staates, von einem »lange überfälligen Schritt«.
»Die einzige Person, die deine Geschichte verstehen wird und imstande ist, dich ohne Vorurteil zu beurteilen, ist ein anderer Aboriginal oder Torres Strait Islander«, brachte Pattie Lee es einmal auf den Punkt. Die indigene Rechtsexpertin und frühere Leiterin des Mount Isa’s Aboriginal Legal Service sprach sich im November 2023 für eine Reform des Justizwesens aus – denn sozioökonomische Benachteiligung und das kollektive Trauma der Kolonialisierung lebten bis heute fort. Auch Luke Murphy, Präsident des Law Council of Australia, betonte die Notwendigkeit, bei der Zusammenstellung von Geschworenenjurys auf die Inklusion von indigenen Personen zu achten. Der AIJA-Report fand dazu besonders klare Worte: »Es wird offensichtlich (…), dass der Ausschluss vom Geschworenensystem eine weitere Möglichkeit ist, wie sich die tiefe soziale, wirtschaftliche und politische Marginalisierung der indigenen Australier zeigt.« Noch immer ist da ein weiter Weg zu gehen.
→ Thomas Berger schrieb an dieser Stelle zuletzt am 2. Juni 2026 über die vor 25 Jahren von Kronprinz Dipendra ermordete königliche Familie Nepals: »Das Anfang vom Ende«
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Onlineabonnent*in André M. aus B. 12. Aug. 2026 um 12:08 UhrVor gut zwei Jahren war ich mit meiner auch die australische Staatsbürgerschaft besitzenden Frau in Darwin, Katherine und Alice Springs. Unsere Beobachtungen werden durch die Reportage von Thomas Berger sehr gut illustriert. Einigermaßen erschreckend, wie mit den »Besitzern« des Landes umgegangen wird. Die Zahlen sind eindrucksvoll für die NT, gemessen an der dünnen Besiedlung. In Alice Springs kommt es regelmäßig zu Ausschreitungen aus nichtigem Anlass, immer wenn ein Tropfen das Fass zum Überlaufen bringt. Den Kreislauf kann oder will niemand durchbrechen. Was ich positiv fand, war die weitgehende selbständige Organisation touristischer Projekte durch die Aborigines dort. Immerhin kommen auch eine Menge weißer Australier dorthin und nehmen vielleicht etwas mit …
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