-
1 Leserbrief
- → Inland
Warum wird die Aktivistin dafür bestraft?
Eine Kriegsgegnerin verpasste ihren Gerichtstermin in Nürnberg, weil die Berliner Polizei sie in Gewahrsam nahm, erklärt Carla Rochel
Die Aktivistin Emma Dorow ist vor einer Woche in Berlin festgenommen worden. Sie hatte einen Gerichtstermin in Nürnberg Ende März verpasst, da sie sich zu dem Zeitpunkt in Polizeigewahrsam befand. Was obendrein rechtswidrig war, wie ein Gericht später feststellte. Das wirkt zunächst absurd: Der Staat bestraft sie, weil der Staat sie festgehalten hat. Wie kam es dazu?
Emma hatte sich im Jahr 2024 an Klimaprotesten an einem Flughafen beteiligt, und wegen einer Anklage in dieser Sache sollte sie am 25. März vor Gericht in Nürnberg erscheinen. Just am selben Tag hatte sie an einem Protest von »Peacefully against Genocide« gegen die Rheinmetall-Waffenfabrik in Berlin teilgenommen und wollte danach zum Gerichtstermin nach Nürnberg fahren. Daraus wurde nichts, weil die Polizei sie im Anschluss an die Aktion in Berlin in Gewahrsam nahm. Deshalb verpasste sie den Gerichtstermin in Nürnberg. Dass das Amtsgericht Tiergarten ihre Festnahme als rechtswidrig wertete, beeindruckte die Richterin in Nürnberg nicht. Sie verhängte wegen des versäumten Gerichtstermins einen Haftbefehl. Aus diesem Grund wurde Emma am Montag vergangener Woche vor ihrer Wohnung festgenommen und ist jetzt in der Justizvollzugsanstalt Lichtenberg eingesperrt.
Wäre das mit der Richterin nicht zu klären gewesen?
Bevor ihre Festnahme erfolgte, hatte Emma bei Gericht in Nürnberg angerufen und erklärt, dass sie bereit ist, sich den aus ihrem politischen Protest resultierenden rechtlichen Konsequenzen zu stellen. Sie habe nur nicht kommen können, weil sie in Polizeigewahrsam gewesen sei. Darauf war die Richterin aber nicht eingegangen.
Ist sie als »Hardliner« bekannt?
Wir kennen die Richterin nicht, wissen also nicht, wie sie ansonsten agiert. Emma muss eventuell bis zum Prozess in Haft bleiben, was möglicherweise bis zu zwei Monate dauern könnte, sagt ihr Anwalt. Und dies, obgleich sie einen festen Wohnsitz hat.
Welche Hilfe bietet der Verein RAZ, der politisch aktive Menschen rechtlich und psychologisch unterstützen will, der Aktivistin?
Weil sie uns direkt nach ihrer Festnahme angerufen hatte, konnten wir einen Anwalt organisieren, der sie in der JVA besuchte. Wir organisieren eine Briefkampagne für sie, damit sie in der Haftanstalt nicht so isoliert ist. Post zu bekommen, ist für Gefangene wichtig. Auch haben wir ihr Kleidung ins Gefängnis gebracht. Emma hatte nach Tabak und Büchern gefragt, die aber dürften wir dort nicht für sie abgeben.
Wie wird sie mit der Situation fertig?
Wir hatten keine Möglichkeit, nach ihrer Festnahme mit ihr darüber zu sprechen. Ihrem Anwalt hatte sie mitgeteilt, dass sie sich Sorgen macht, weil sie niemanden über ihre Festnahme hatte informieren können. Mittlerweile wissen ihre Eltern und Freunde Bescheid. Wie eine Person mit dem Eingesperrtsein zurechtkommt, hängt von vielen Faktoren ab. Nach der Haft bieten wir Unterstützung durch Psychologinnen an, um die Belastungen zu verarbeiten und wieder in der Welt anzukommen.
Seit wann gibt es den Verein »Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft«? Und unterstützen Sie auch politische Gefangene, ähnlich des »Rote Hilfe« e. V.?
RAZ ist 2024 als Verein aus dem Legal-Team der ehemaligen »Letzten Generation« entstanden. Mit »Rote Hilfe« kooperieren wir, machen vieles ähnlich. Wir bieten Sprechstunden, zivilrechtliche Beratungen und Haftbetreuung an. Außerdem beraten wir Bewegungen strategisch zur Prozessführung sowie dazu, wie Aktionen schon konzeptionell entsprechend eingerichtet werden können. Wir überlegen gemeinsam, wie wir Repressionen sichtbar machen und für Aufmerksamkeit sorgen können. Es geht uns darum, die Härte der Repression in die Gesellschaft zurückzuspiegeln, damit mehr Leute auf die Straße gehen und spenden.
Wir arbeiten mit Organisationen und Bewegungen zusammen, die wissenschaftlich gegen die Klimakrise angehen, wie »Scientist Rebellion«, oder mit »Animal Rebellion«, die gegen die Tierindustrie protestieren, sowie mit dem »Widerstandskollektiv«, das gegen Gewalt, Zerstörung, Unterdrückung und Ausbeutung in dieser Welt ist – oder auch mit »Peacefully against Genocide« der Palästina-Solidaritätsbewegung, in der sich Emma engagiert.
Carla Rochel ist Sprecherin des Rechtshilfevereins »Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft« (RAZ) e. V.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 3,0
-
elke Funke aus München 19. Juli 2026 um 21:07 UhrBin entsetzt über diese Maßnahmen gegen die Aktivistin. Meine Betroffenheit lähmt mich, bzw. regt mich so auf, dass ich nur mit Mühe den Leserbrief hinkriege. Am schlimmsten finde ich die Richterin, die trotz plausibler Erklärung der Betroffenen ein Urteil fällt, das in meinen Augen, rechtswidrig und inhuman ist. Wie ist es in unserem Rechtsstaat möglich, dass man wegen eines richterlichen VERSEHENS, Fehlurteils, für unabsehbare Zeit zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird? ----Na ja, vielleicht fehlt mir für derlei Problemstellungen einfach das Verständnis. D.h. die notwendige juristische Kompetenz. Habe ja Germanistik und nicht Jura studiert. Mit besten Grüßen
- Antworten
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
