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Nach dem Berliner CSD-Anschlag

Verschwiegene Ermittler

Nach Sitzung im Innenausschuss zu Anschlag auf Berliner CSD steht Frage nach nicht weitergegebenen Informationen zum Tatverdächtigen im Mittelpunkt

Foto: IMAGO/Funke Foto Services
Bürgermeister Kai Wegner und Innenminister Alexander Dobrinth am Ort des Anschlags (Berlin, 26.7.2026)

Für Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ist die Sache klar: Die Justiz sei schuld daran, dass der mutmaßliche Islamist Abdul Ballout noch frei herumlaufen und daher am Abend des 25. Juli den Anschlag am Rande des Berliner Christopher Street Day (CSD) im Tiergarten habe verüben können. Es bleibe für ihn »nicht nachvollziehbar«, dass die Verurteilung dieses »Gefährders« zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung ausgesetzt werden konnte, erklärte Dobrindt am Rand der Sondersitzung des Innenausschusses des Bundestags, der sich am Dienstag nachmittag mit dem Geschehen befasste. Auch der Abgeordnete Hakan Demir, der die SPD im Ausschuss vertritt, sah das Gericht in der Verantwortung. »Angesichts der Informationen, die über den Attentäter vorlagen, war die Reaktion klar: null Verständnis für das Gerichtsurteil«, erklärte Demir gegenüber AFP.

Doch ganz so einfach ist es nicht. Anders als Demir und der CSU-Minister es suggerieren, war das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Tiergarten, das Ballouts Jugendstrafe Mitte Mai zur Bewährung ausgesetzt hatte, wohl gar nicht in der Lage, sich ein realistisches Bild von dem »Gefährder« zu machen. Wie Marcel Emmerich, für Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss, am Dienstag gegenüber AFP erklärte, lagen dem Gericht »die sicherheitsbehördliche Gefährdungseinstufung und weitere relevante Erkenntnisse« offenbar nicht vor. Das sei »ein eklatantes Versäumnis«, kritisierte Emmerich. Es müsse jetzt »lückenlos aufgeklärt werden, warum diese Informationen das Gericht nicht erreicht haben, an welcher Stelle sie nicht weitergegeben wurden und wer dafür die Verantwortung trägt«, fügte er hinzu. Verbindungen, Hintergründe und mögliche Sicherheitslücken müssten konsequent aufgearbeitet werden, »bevor vorschnelle Schlüsse zu gesetzgeberischen Maßnahmen gezogen werden«. Diese Aussage zielte offensichtlich auf Dobrindt, der bereits kurz nach dem Anschlag ein schärferes Vorgehen gegen »Gefährder« gefordert hatte.

Der in Berlin geborene Ballout war nach bisherigen Informationen Ende 2025 aus dem Libanon zurückgekehrt, wo er Medienberichten zufolge versucht hatte, sich dem »Islamischen Staat« (IS) anzuschließen. Dafür verurteilte ihn das Gericht Mitte Mai zu 22 Monaten Jugendstrafe wegen »Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat«. Zugleich sprach es eine sogenannte Vorbewährung aus, um ihm eine letzte Chance zu geben. Das Gericht wollte zu einem späteren Zeitpunkt prüfen, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt oder vollstreckt wird. Nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft wurde Ballout, den das Berliner Landeskriminalamt (LKA) im Januar als »Gefährder« eingestuft hatte, zunächst lückenlos überwacht, wie der Spiegel berichtete: Demnach wurde sein Handy abgehört, eine Kamera in der Nähe seiner Wohnung versteckt und Observationstrupps folgten ihm rund um die Uhr. Nach einer Durchsuchung der Wohnung Anfang Juli, bei der nichts Verdächtiges gefunden worden sei, seien die Überwachungsmaßnahmen schließlich zurückgefahren worden.

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Die Sondersitzung des Innenausschusses habe gezeigt, »dass noch viele Fragen offen sind«, sagte Emmerich: »Wie konnte es zu dem islamistischen Anschlag kommen? Warum war der mutmaßliche Täter auf freiem Fuß? Und gibt es weitere Mittäter?« Dobrindt habe auf Bitten der Grünen eine Chronologie der Ereignisse und des Behördenhandelns zugesagt, sie bislang aber nicht vorgelegt. Clara Bünger, die für Die Linke im Ausschuss sitzt, erklärte vor der Sitzung, es müsse darüber gesprochen werden, warum »eine Person, die als hoher Risikofall eingestuft wurde, nicht engmaschiger überwacht« worden sei.

Der Innenminister sah sich nach der Sondersitzung in seinen Forderungen nach schärferen Gesetzen für islamistische »Gefährder« bestätigt. Es brauche eine in ganz Deutschland einheitliche Präventivhaftregelung, um solche Menschen »aus dem Verkehr zu ziehen«, sagte er. Zudem müssten die Regelungen zur Bewährung und das Jugendstrafrecht »nachgeschärft« werden. Auch die Anordnung einer elektronischen Fußfessel müsse ausgeweitet werden.

»Gefährder« sind Personen, denen die Behörden Straftaten zutrauen, ohne dass sie notwendigerweise bereits rechtskräftig für eine solche verurteilt worden sind. Der CSU-Politiker missbraucht somit einmal mehr einen Anschlag und die Opfer zum Ausbau des Überwachungs- und Abbau des bürgerlichen Rechtsstaates.

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Erschienen in der Ausgabe vom 06.08.2026, Seite 4, Inland

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