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Rechtsstreit um den Hambacher Wald

Wie ist das Urteil zu werten?

Ein Bergrecht, das die Grubenkonzerne bevorzugt, ist anachronistisch und antidemokratisch, sagt Dirk Jansen

Foto: IMAGO/Winfried Rothermel
Graffito an einer Mauer in Manheim in der Nähe des Tagebaus Hambach

Der BUND scheiterte am Freitag vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster im Streit um sein Grundstück im Hambacher Wald. Dabei geht es auch um einen umstrittenen künstlichen See dort. Der RWE-Konzern hatte argumentiert, das Grundstück zu benötigen, um die Böschung für den See mit abgebaggerter Erde vom BUND-Grundstück zu sichern. Wie kam es zu dem Gerichtsurteil?

Ursprünglich sollte das Grundstück enteignet werden, weil RWE es brauchte, um darunter die Braunkohle zu fördern. Zum Sichern der Energieversorgung sei das zwingend erforderlich, argumentierte der Konzern im Jahr 2018. Durch den von uns erwirkten Braunkohleausstieg erfolgte eine komplette Umplanung. 1800 Hektar der ursprünglichen Tagebaufläche werden nicht für die Braunkohle in Anspruch genommen. 650 Hektar Wald bleiben erhalten, und 1,1 Milliarden Tonnen Braunkohle bleiben in der Erde, auch die unter unserem Grundstück. Erdmassen sollen lediglich für die Rekultivierung gewonnen werden. Deshalb war vor Gericht die entscheidende Frage zu klären: Ist eine Zwangsenteignung aufgrund geänderter Rahmenbedingungen überhaupt noch zulässig, oder stellt sie nicht einen ungerechtfertigten Eingriff in die Eigentumsrechte des BUND dar?

Wie ist das Urteil zu werten?

Wir hatten mit einer Untätigkeitsklage gegen die Bezirksregierung Arnsberg reagiert, die die Enteignung zugunsten der RWE Power AG beschlossen hatte. Das Gericht hat jetzt geurteilt, es sei nur eine minimale Umplanung des eigentlichen Vorhabens gewesen. Zum Gewinnungsbetrieb gehöre die Rekultivierung. Den Grund für die Zwangsenteignung sah es gegeben, weil RWE dort weiter Kies und Sand fördern will. Diese Frage ist aber umstritten, weil es dazu noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt. Fragt sich: Ist ein Bergrecht noch zeitgemäß, das den Bergbau treibenden Konzernen absoluten Vorrang vor allen anderen Interessen einräumt? Aus unserer Sicht ist das anachronistisch und antidemokratisch.

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Sie sehen es auch aus umweltpolitischen Gründen anders?

Ja. Wenn für die sogenannte Manheimer Bucht nun keine 400 Meter tiefe Grube entstehen soll, sondern nur eine 60 Meter tiefe, so ist das dennoch ein Stressfaktor für den Wald. Der ist sowieso schon durch den Klimawandel beeinträchtigt. Dazu kommen tagebaubedingte Extremtemperaturen und größere Windgeschwindigkeiten. Mit unserem Grundstück am Rand der Grube wollen wir eine möglichst große Pufferzone zum Hambacher Wald erhalten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Unser Antrag wurde abgelehnt und eine Revision nicht zugelassen. Das Gericht ist mit seiner Entscheidung zugunsten von RWE nur Konzerninteressen gefolgt. Das schreit geradezu nach einer höchstrichterlichen Überprüfung. Wir warten noch auf die schriftliche Urteilsbegründung und werden dann entscheiden. Bei einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision liegt der Ball beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, letztlich bleibt auch die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde. Thema ist der Paragraph 96 des Bundesbergbaugesetzes, der die Aufhebung der Grundabtretung im Falle der Aufgabe des Verwendungszweckes regelt. Weil zusätzlich ein weiteres Verfahren zur Grundabtretung vor dem OVG Münster offen ist, bleiben wir noch Eigentümer des Grundstückes.

Wie sehen Sie Ihre Chancen?

Wir hatten 2018 einen Rodungsstopp erwirkt und den Hambacher Wald vor den Kettensägen gerettet. Jetzt soll er als Wildnisentwicklungsgebiet auch formal geschützt werden. Beim Sündenwäldchen bei Köln waren wir vor Gericht unterlegen, weshalb der Konzern dort nun baggern kann. Uns geht es grundsätzlich um ein zeitgemäßes Bergrecht, das das Wohl der Allgemeinheit über die Interessen der Bergbaukonzerne stellt. Die Belange der Bevölkerung, des Umwelt- und des Klimaschutzes müssen vorrangig sein. Bergrecht darf nicht länger Grundrecht brechen. Es ist Auftrag der Politik, das Bergrecht zu modernisieren und unsere Umwelt zu schützen. Sie tut es aber nicht. Dieses politische Versagen zwingt uns, den juristischen Weg zu gehen.

Dirk Jansen ist BUND-Landesbeauftragter für das Rheinische Revier in NRW

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Erschienen in der Ausgabe vom 30.07.2026, Seite 3, Inland

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