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Antifaschistisches Sommerkino untersagt
Berlin: Bezirksamt unter grüner Regie lehnt Filmvorführung am Thälmann-Denkmal ab.
Seit nunmehr zwei Jahren veranstaltet der Berliner Landesverband der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) zusammen mit der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend (SDAJ) und der Kommunistischen Organisation (KO) ein antifaschistisches Sommerkino unter freiem Himmel am Ernst-Thälmann-Denkmal an der Greifswalder Straße. Auch für Sonnabend war wieder eine Vorführung geplant. Gezeigt werden sollte der Defa-Klassiker »Die Fahne von Kriwoj Rog«. Doch diesmal hatte das Bezirksamt Pankow etwas dagegen. In einem auf den 22. Juli datierten Schreiben, das jW vorliegt, lehnt es die Erteilung einer Genehmigung für die Vorführung ab.
Als Begründung werden zunächst allgemeine Erwägungen zum »öffentlichen Interesse an der Durchführung« der Filmaufführung angeboten. Die Veranstaltung diene weder »der Erfüllung öffentlicher Aufgaben« noch seien »kulturelle, wissenschaftliche oder bildungspolitische Belange von solchem Gewicht dargelegt worden, dass sie die Inanspruchnahme einer öffentlichen Grün- und Erholungsanlage rechtfertigen würden«.
Dann rückt das der Grünen-Bürgermeisterin Cordelia Koch unterstellte Amt mit der Sprache raus: »Vor dem Hintergrund des fortdauernden bewaffneten Konflikts zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine ist davon auszugehen, dass die öffentliche Vorführung eines Films mit einem Bezug zu militärischen oder kriegerischen Ereignissen geeignet ist, erhebliche Kontroversen hervorzurufen und Konflikte zwischen Besucherinnen und Besuchern auszulösen oder zu verstärken.« Öffentliche Grünanlagen würden aber »dem ungestörten Aufenthalt und der Erholung der Allgemeinheit« dienen. Daher seien »Veranstaltungen, die aufgrund ihres thematischen Inhalts geeignet sind, die friedliche Nutzung der Anlage erheblich zu beeinträchtigen oder zusätzliche Konfliktlagen hervorzurufen«, mit »diesem Nutzungszweck regelmäßig nicht vereinbar«.
Abschließend weist das Amt »ausdrücklich« darauf hin, dass die Ablehnung nicht aus inhaltlichen oder politischen Gründen erfolge, sondern weil die Filmvorführung den »Erholungszweck« und die »konfliktfreie Nutzung« des Thälmann-Denkmals und der umliegenden Grünflächen beeinträchtigen würde.
Die KO hat Widerspruch gegen diese Entscheidung eingelegt. In ihrem Schreiben an das Bezirksamt weist sie den Vorwurf einer »Beeinträchtigung des Nutzungszwecks« entschieden zurück. Es sei nicht erkennbar, welche konkreten »Beeinträchtigungen« überhaupt zu befürchten seien. Insbesondere widerspricht die KO der Behauptung, wonach der Film vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs durch seinen Bezug auf »militärische Ereignisse« zu Konflikten zwischen Besuchern führen könnte. Diese Behauptung sei mit dem tatsächlichen Inhalt des Films nicht in Einklang zu bringen. Der Film von Kurt Maetzig aus dem Jahr 1967 erzählt auf Grundlage des gleichnamigen Romans von Otto Gotsche die wahre Geschichte einer roten Fahne, die ukrainische Bergleute 1929 ihren deutschen Kollegen im Mansfelder Grubenrevier geschenkt hatten und die von diesen vor den Hitlerfaschisten verborgen werden konnte. Seit dem Anschluss der DDR 1990 lagert sie im Magazin des Deutschen Historischen Museums.
Da der Film fast ausschließlich in Deutschland spielt, sei ein »Bezug zu kriegerischen Ereignissen« höchstens am Rande festzustellen, argumentiert die Organisation. Und selbst wenn es einen solchen gäbe, bestünde dieser im Kampf gegen den Faschismus und der Rolle der Roten Armee in diesem Kampf. »Warum und bei wem sollte diese Darstellung Kontroversen auslösen?« fragt die KO das Bezirksamt. Den Film werden die Organisatoren trotzdem zeigen: am Veranstaltungsort »Der Raum« des Roten Antiquariats in Berlin-Mitte.
Hinweis: In einer früheren Version des Artikels hieß es, die DKP habe den Widerspruch gegen die Entscheidung des Bezirksamtes eingelegt. Statt dessen hat dies die KO getan.
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