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Informationsfreiheitsgesetz

Den Apparat abdichten

Das sogenannte Reformpaket der Regierung enthält auch die Ankündigung eines Großangriffs auf das Informationsfreiheitsgesetz. Zahlreiche Verbände laufen Sturm

Foto: Berlinfoto/IMAGO
Neugierige Blicke: Vor allem die Presse soll vom Instrument der IFG-Anfrage künftig ausgeschlossen werden

Eine Fußballweltmeisterschaft diente schon so mancher Bundesregierung dazu, um besonders unpopuläre Vorhaben an der breiten Öffentlichkeit vorbeizuschleusen. Dieses Mal sorgte allerdings der – vor allem seitens des Industriekapitals aufgebaute – Handlungsdruck in Sachen »Reformen« für besondere Aufmerksamkeit. In dem am 2. Juli präsentierten »Programm für Aufschwung und Beschäftigung« der Koalition von CDU/CSU und SPD finden sich allerdings nicht nur Geschenke an die Bosse bzw. offene Angriffe gegen die Lohnabhängigen. So entspringt Punkt 32 (von 34) dem vermutlich lange gehegten Wunsch der Union, staatliches Handeln vor den Blicken Neugieriger besser zu schützen: Unter der Zwischenüberschrift »Bürokratierückbau« kündigt die Regierung die »Weiterentwicklung« des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) an.

Transparent geschwärzt

»Wir werden das komplizierte IFG für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter machen«, heißt es euphemistisch in dem Papier, nach mehr als 20 Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2006. Offenbar zu »kompliziert« ist bereits Paragraf 1, Absatz 1, Satz 1: »Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.« Geht es nach der Koalition, soll nicht mehr »jeder« kommen und Auskunft erhalten können: »Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können.« Ob der Kreis der betreffenden Personen »auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger« beschränkt wird, soll geprüft werden.

Zu »unverständlich« war offenbar auch Paragraf 5 des IFG, der regelt, wann personenbezogene Daten zugänglich gemacht werden dürfen: nämlich »soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat.« Berufs- oder Amtsgeheimnisse sind dabei besonders vor IFG-Anfragen geschützt. In jedem Fall müssen Ross und Reiter genannt werden, »wenn sich die Angabe auf Name, Titel, akademischen Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und -telekommunikationsnummer beschränkt und der Dritte als Gutachter, Sachverständiger oder in vergleichbarer Weise eine Stellungnahme in einem Verfahren abgegeben hat«. Hierzu ist es der ausdrückliche Wunsch der Bundesregierung, »unsere Beschäftigten vor Anfeindungen und Drohungen schützen, indem wir die Namen der Mitarbeitenden schwärzen«.

Unter einer »transparenteren« Regelung stellen sich Union und SPD demnach eine vor, die »dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie dem der Kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung oder auch der wissenschaftlichen Forschung stärker Rechnung« trägt. Schließlich seien die Zeiten die »einer komplexen Bedrohungslage von innen und von außen«. Und damit wirklich kaum noch jemand die Behörden belästigt, werde die Regierung die Gebühren für IFG-Anfragen »im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip anpassen«. Ob dabei Paragraf 10 Absatz 2 dran glauben muss, wonach die verlangten Gebühren »auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen« sind, dass der Informationszugang »wirksam in Anspruch genommen werden kann«, bleibt abzuwarten.

Lobby mit Latenz

Zunächst herrschte – zu recht – große Aufregung um die Ankündigung, die telefonische Krankschreibung abschaffen und den Krankenschein für den ersten Krankheitstag zur allgemeinen Pflicht machen zu wollen. Einige Tage nach der großen »Reform«-Pressekonferenz hatten zumindest einige Medien schließlich auch den IFG-Plan auf dem Zettel. So entgegnete der Journalist Marc Rath von der Mitteldeutschen Zeitung und der Magdeburger Volksstimme am vergangenen Sonnabend im Phoenix-»Presseclub« auf Nachfrage einer Anruferin: »Das kommt so vermeintlich bürgerfreundlich daher, ist aber das ganze Gegenteil davon.« Zwar könnten Journalisten presserechtlich Auskünfte erhalten, aber es habe sich »bei manchen Recherchen erwiesen, dass man mit dem IFG hier sehr wohl auch ein probates Mittel hat, mit dem man auch Druck ausüben bzw. Informationen bekommen kann«, erklärte Rath.

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Das bestätigte Renate Schroeder, Direktorin der Europäischen Journalistenföderation (European Federation of Journalists, EJF), am Mittwoch auf jW-Anfrage. »Der Vorteil beim Informationsfreiheitsgesetz war bisher, dass man die Vorlage genauer Dokumente verlangen konnte«, während es beim Auskunftsrecht der Presse einen »Anspruch auf bestimmte Dokumente nur im Ausnahmefall gibt«. Für die EJF sei ein Gesetz wie das IFG »der Grundpfeiler des (investigativen) Journalismus« – konkret: »Korruption aufdecken, offizielle Behauptungen überprüfen und Amtsträger für den Umgang mit Steuergeldern zur Rechenschaft ziehen«.

Foto: Juliane Sonntag/IMAGO imago807633072.jpg
Zwei Namen tauchen im Zusammenhang mit der geplanten IFG-Reform immer wieder auf: Philipp Amthor und Jens Spahn (CDU, r.)

Es gingen einige Tage ins Land, bis die Lobbywalze so richtig ins Rollen kam. Dann aber wartete man dafür mit mehr als 100 Organisationen und Institutionen auf, die sich gegen die Pläne der Koalition aussprechen. Die geplanten Änderungen würden einen »massiven Rückschritt für die gesellschaftlichen Freiheitsrechte« bedeuten und »alarmieren uns zutiefst«, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Brief an die Regierung, das Innenministerium und die Mitglieder des Innenausschusses. Union und SPD wollten »eines der wichtigsten Transparenzinstrumente der Bundesrepublik de facto abschaffen«, warnen die Unterzeichner. »Kein einziger der angekündigten Punkte verspricht einen Mehrwert für die Bevölkerung.« Das Versprechen im Koalitionsvertrag zum IFG werde »ins Gegenteil« verkehrt.

Verbände warnen

Neben Vereinen, die sich für Natur- und Klimaschutz, »fairen« Welthandel oder gegen Korruption engagieren, haben sich auch die Taz und der Freitag sowie der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU) in Verdi beteiligt. Bei einer Eins-zu-eins-Umsetzung des im Regierungsprogramm formulierten Vorhabens »würde aus einem demokratischen Transparenzinstrument eine echte Hürde für Aufklärung und journalistische Recherche«, erklärte DJU-Bundesgeschäftsführerin Danica Bensmail am Mittwoch gegenüber jW. Hinzu komme die im Papier angedeutete »Kostenkeule«. Bensmail vermutet: »Damit sollen Missstände verdeckt bleiben« und Transparenz staatlichen Handelns verhindert werden. »In der Konsequenz« würden die Eingriffe ins IFG »die Abschaffung der Informationsfreiheit« bedeuten, hatte der DJV am 3. Juli mitgeteilt. »Amtliche Dokumente nur noch mit geschwärzten Namen« herauszugeben, würde bedeuten, dass sich »Verantwortlichkeiten aus den Schriftstücken nicht mehr ableiten« ließen.

Im Ergebnispapier des Koalitionsausschusses wird behauptet, die Regierung müsse »dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie dem der Kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung oder auch der wissenschaftlichen Forschung stärker Rechnung tragen«. Gegen diesen Vorwand zur Abschottung »ganzer Bereiche staatlichen Handelns« spricht sich die DJU-Geschäftsführerin ebenfalls aus. »Redaktionen in Verlagen, Rundfunk und professionelle Medienunternehmen« müssten mit personenbezogenen und anderen sensiblen Informationen sorgfältig umgehen, erklärte sie gegenüber jW. »Aber der Zugang zu Informationen darf nicht im Vorfeld verhindert werden.« Unter dem »Vorwand der Spionageabwehr ließen sich so zahlreiche IFG-Anfragen abschmettern«, hatte der DJV dazu erklärt. »Sicherheitspolitik kann nicht bedeuten, dass Medienhäuser keine Anfragen mehr stellen können«, schloss sich die EJF-Direktorin am Mittwoch gegenüber jW dem DJV an. »Es gibt keine Sicherheit ohne Medienfreiheit«, betonte Schroeder.

Deutlich größeren Einfluss auf das Handeln der Union als die Journalistenvereinigungen dürfte die Verlegerlobby haben. Allerdings meldete diese sich mit eher vorsichtiger Kritik zum IFG-Vorhaben zu Wort. Der Medienverband der freien Presse (MVFP) und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) appellierten in einer Mitteilung vom Dienstag an »die Abgeordneten des Deutschen Bundestages«, die geplanten »Einschränkungen des Informationsfreiheitsgesetzes« noch einmal »kritisch zu überprüfen«. Eine »freiheitliche Demokratie« lebe von Transparenz, teilten MVFP und BDZV mit. Da dürfe der Bundestag Informationsrechte »gerade in Zeiten eines sinkenden Vertrauens in staatliche Institutionen« nicht schleifen. Die »notwendige Modernisierung« des IFG solle doch bitte so gestaltet werden, »dass Transparenz, demokratische Kontrolle und Verwaltungspraktikabilität gleichermaßen gewährleistet bleiben«.

Geschäftige CDU

Beim IFG geht es auch ums Geschäft. Und zwar nicht nur um das Modell von aktivistischen Projekten wie von fragdenstaat.de von der gemeinnützigen »Open Knowledge Foundation Deutschland«. Die Webseite startete als einfach zu bedienendes Werkzeug für IFG-Anfragen, ist mittlerweile aber als Akteur an verschiedenen Kampagnen beteiligt und veröffentlicht auch politisch brisante Dokumente, die per IFG-Anfragen bezogen worden sind. Letzteres dürfte der Hauptgrund für die CDU sein, das IFG einzuschränken – allein schon, um PR-Krisen wie die um die Maskengeschäfte von Exgesundheitsminister Jens Spahn (Sudhof-Bericht) oder die Aktienbeteiligung von Philipp Amthor (beide CDU) an der dubiosen Beraterfirma Augustus Intelligence künftig verhindern zu können.

Schließlich sollen mehrere »CDU-Politiker um Philipp Amthor« an der Neuregelung des IFG-Teils gearbeitet haben, wie der Spiegel am 8. April 2025 berichtet hatte. Spahn ist mittlerweile Unionsfraktionschef und Amthor parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Eine Anfrage an Amthors Abgeordnetenbüro sowie an die BMDS-Pressestelle dazu und zur IFG-Reform insgesamt blieb bis jW-Redaktionsschluss am Freitag unbeantwortet.

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.07.2026, Seite 9, Schwerpunkt

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