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Schlagabtausch am Golf
Mit den jüngsten gegenseitigen Angriffen der USA und Irans ist das Mitte Juni vereinbarte Memorandum zur Straße von Hormus faktisch tot
Bahrain, Kuwait und die Straße von Hormus erlebten am Wochenende die schärfste Eskalationsrunde seit Unterzeichnung eines Memorandums zwischen den USA und Iran Mitte Juni. Nach einem iranischen Drohnenangriff auf ein Frachtschiff bombardierten die US-Streitkräfte am Freitag erstmals wieder Ziele bei Sirik und auf der Insel Keschm. Nachdem Teheran einen weiteren Tanker attackiert hatte, folgte am Sonnabend eine zweite US-Angriffswelle gegen iranische Ziele nahe der Straße von Hormus. Das Korps der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC) antwortete mit Raketen- und Drohnenangriffen auf einen Luftwaffenstützpunkt in Kuwait und eine US-Marinebasis in Bahrain. Mitten in dieser Eskalation erklärte Irans Außenminister Abbas Araghtschi in Bagdad, die Straße von Hormus verbleibe für die kommenden 30 Tage unter vollständiger Aufsicht und Verwaltung Teherans.
Die Erklärung Araghtschis macht deutlich: Das in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad vereinbarte Memorandum vom Juni ist faktisch tot. Paragraph 5 des Rahmenabkommens sieht eine auf 60 Tage befristete, gebührenfreie Durchfahrt vor, bis Teheran mit den Anrainerstaaten über die künftige Verwaltung der Meerenge verhandelt. Der iranische Außenminister beansprucht für diese 30 Tage jedoch die alleinige Zuständigkeit seines Landes – was im Memorandum nicht vorgesehen ist.
Im Gegenzug verpflichtet Paragraph 11 die USA, eingefrorene iranische Gelder freizugeben. Offizielle Stellen in Teheran sprachen von einer vereinbarten Soforttranche von zwölf der insgesamt zugesagten 24 Milliarden US-Dollar; ein US-Regierungsvertreter bezeichnete diese Darstellung gegenüber Axios als »Spin« – eine bestätigte Freigabe blieb bislang aus. Denn seine Verhandler sollten »nicht in einen Deal hineinrennen«, schrieb US-Präsident Donald Trump auf »Truth Social«, »die Zeit arbeitet für uns«. Die US-Regierung spielt auf Zeit, statt eine rasche Friedensregelung voranzubringen.
Dabei verpflichtet Paragraph 1 beide Vertragsparteien zur »sofortigen und dauerhaften Beendigung militärischer Operationen auf allen Fronten«, wie aus der von CNN veröffentlichten Vertragsfassung hervorgeht; ein Ausnahmetatbestand für Vergeltungsschläge findet sich im veröffentlichten Text nicht. Die US-amerikanischen Schläge vom Wochenende verstoßen damit gegen den Paragraphen, ebenso wie die Teheran zugeschriebenen Angriffe auf Frachtschiffe in der Straße von Hormus gegen Paragraph 5 verstoßen.
Wie wenig Washington an einer schnellen Lösung interessiert ist, zeigt der Ton, in dem Trump eine mögliche Eskalation androht: Sollte man »nicht mehr vernünftig« bleiben können, werde man den Auftrag »militärisch vollenden« – dann werde »die Islamische Republik Iran nicht mehr existieren«, schrieb er am Sonnabend auf »Truth Social«. Zugleich vollzieht die US-Regierung einen erzwungenen Rückzug: Eine Analyse des Wall Street Journal bezifferte die Wiederaufbaukosten für die von Iran angegriffene Marinebasis in Bahrain – den Sitz der Fünften US-Flotte – auf rund 400 Millionen US-Dollar. Das Hauptquartier sei nach einem Raketentreffer nicht mehr nutzbar. Die Wirksamkeit der iranischen Verteidigung zwingt das Pentagon zur Neuordnung der eigenen Präsenz: Die USA erwägen, Stützpunkte weiter westlich oder nach Israel zu verlegen. Die Golfbasen bleiben demnach im Einsatz, können aber nicht mehr als gesicherter Rückraum angesehen werden, sondern als Teil des Gefechtsfelds.
Derweil bereiten die US-Streitkräfte das Terrain weiter für einen möglichen Bodentruppeneinsatz vor. Darauf deutet die Art der Ziele hin, die sie angreifen: iranische Aufklärung, Luftabwehr, Kommunikation, Drohnenlager und Minenlegekapazität an der Küste. Eine konkret geplante Operation wurde bislang freilich nicht bestätigt.
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Onlineabonnent*in Ulf G. aus H. 29. Juni 2026 um 17:12 UhrDass sich im Text des iranisch-amerikanischen Memorandums (MoU) kein »Ausnahmetatbestand für Vergeltungsschläge« findet, bedeutet keineswegs, dass Vergeltungsschläge illegal wären. Vielmehr impliziert der Vertragsbruch der einen Vertragspartei für die andere Partei ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Das ist etwa im Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (WÜRV, Artikel 60) geregelt. Der Iran und die USA sind dem Übereinkommen zwar nicht beigetreten, dessen Regelungen gelten als Völkergewohnheitsrecht aber dennoch. Alles andere würde keinen Sinn machen, so sehr sich der Wertewesten auch wünscht, dass er selber alle Verträge brechen darf und nur seine Vertragspartner gebunden sind. Das kennt man ja bis zum Erbrechen von den Minsker Abkommen und von diversen Waffenstillständen in Palästina. Jetzt im Iran-Krieg ist von Bedeutung, dass Trump sein Versprechen einer Waffenruhe auch im Libanon nicht eingehalten hat. Ob er seine Einflussmöglichkeiten auf israelische Politik überschätzt hat oder ganz bewusst den Israelis hinter vordergründiger Schimpferei faktisch lange Leine gewährt hatte, ist da einerlei. Israel selber ist dabei nicht an die Bestimmungen des MoU gebunden, weil es keine Vertragspartei ist. Man kann natürlich die Bestimmung des MoU bezüglich einer Waffenruhe im Libanon als unwirksam ansehen, eben als unwirksamen Vertrag zu Lasten Dritter. Dann würde immer noch die Bestimmung Artikel 62 des WÜRV (Fortfall der Geschäftsgrundlage, Änderung der Umstände) greifen. Im deutschen Recht finden sich ähnliche Bestimmungen in den §§ 313 oder 323 BGB. Einschränkend muss gesagt werden, dass Vergeltungsschläge nur dann zulässig sind, wenn sie der Selbstverteidigung dienen. Vergeltung einfach nur aus Rache wäre völkerrechtlich unzulässig.
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Thomas 29. Juni 2026 um 11:18 UhrDer Iran hat gegen gar nichts verstoßen: Punkt 5 des MOU legt fest, dass die »Islamic Republic of Iran will make arrangements using its best efforts for the safe passage of commercial vessels, with no charge for 60 days only, from the Persian Gulf to the Sea of Oman, and vice versa«. Die Zuständigkeit für den Schiffsverkehr, so kann man das auslegen, wird zunächst allein dem Iran übertragen. s. den Artikel von Larry C. Johnson: https://sonar21.com/strait-of-hormuz-remains-open-for-those-who-adhere-to-pgsa-protocols-but-global-economy-faces-inflationary-shock/
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Istvan Hidy aus Stuttgart 29. Juni 2026 um 09:25 UhrWer hätte es nach dem Angriff vom 28.02.26 durch die USA und Israel – also durch zwei der militärisch stärksten Akteure der Region – für möglich gehalten, dass der Iran vier Monate später überhaupt noch in der Lage ist, einen solchen Schlagabtausch auf Augenhöhe zu führen. Die nun beschriebenen gegenseitigen Angriffe zeigen, dass die Vereinbarung faktisch bereits ausgehöhlt ist. Obwohl das Rahmenabkommen eine sofortige Beendigung militärischer Operationen sowie eine geregelte Übergangsphase in der Straße von Hormus vorsieht, kommt es weiterhin zu wechselseitigen Angriffen auf Schiffe, Stützpunkte und militärische Ziele. Parallel dazu bestehen zwar weiterhin diplomatische Kontakte und Verhandlungen über ein finales Abkommen, doch die aktuelle Eskalationsdynamik untergräbt die Glaubwürdigkeit dieser Gespräche erheblich. Beide Seiten werfen sich gegenseitig vor, die Umsetzung der Vereinbarungen zu verletzen oder zu verzögern. Insgesamt zeigt sich damit: Das Memorandum besteht formal weiter, verliert jedoch durch die fortgesetzten militärischen Aktionen zunehmend seine praktische Wirkung und politische Bindungskraft.
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