Zum Inhalt der Seite
Regierung kürzt bei Familien

Der nächste Tritt nach unten

Kabinett streicht 25-Euro-Sofortzuschlag für arme Kinder. Und das Familienministerium hat auch noch einen Sparvorschlag: Verkürzung der bezahlten Elternzeit

Foto: VisualEyze/picture alliance
Für Familien und Kinder geht es nicht aufwärts

Erinnert sich noch jemand an die Kindergrundsicherung? Das war so ein Projekt der letzten Bundesregierung. Ob es tatsächlich um die Absicherung armer Kinder ging, darf bezweifelt werden. Umgesetzt wurde das Vorhaben nie. Statt dessen gab es einen Sofortzuschlag von 25 Euro im Monat für rund 2,9 Millionen arme Kinder. Der war als Überbrückungsleistung bis zur Einführung der Kindergrundsicherung gedacht und wurde vor vier Jahren eingeführt.

Nun will die Bundesregierung von Friedrich Merz (CDU) und Lars Klingbeil (SPD) auch dieses Überbleibsel der Kindergrundsicherung streichen. Offenbar haben sie auf ihrer Suche nach einem Weg, wie die Milliardenkredite für Rüstungsausgaben langfristig gegenfinanziert werden könnten, beim Kindersofortzuschlag 450 Millionen einzusparende Euro entdeckt. Und mal ehrlich, sagen sich da vermutlich die Regierungsvertreter, die sich jährlich eine Diätenerhöhung von mehreren Hundert Euro genehmigen: Was kann man mit 25 Euro heutzutage denn überhaupt noch kaufen? In der Tat nicht viel: Zum Beispiel nur ein Mal in der Woche ein warmes Mittagessen an einer Hamburger Schule. Klar ist aber. Die Streichung der 25-Euro-Hilfe wird die Armut einmal mehr verschärfen. Das ist ein Skandal, der am Montag mit dem Haushaltsbegleitgesetz auf den Weg gebracht wurde. Mit ihm beschloss das Kabinett unter anderem auch höhere Steuern auf alkoholische Getränke, mit denen der Staat noch Mal 455 Millionen Euro mehr einnehmen will.

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisierte die Kürzung. »In Deutschland entscheiden noch immer viel zu stark die soziale Herkunft und der Wohnort über Teilhabemöglichkeiten und Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen. Das können wir uns langfristig als Gesellschaft nicht leisten.« Statt Kürzungen »bei denen, die ohnehin schon wenig haben«, bräuchte es »durchgreifende Reformen zugunsten von Kindern und Jugendlichen«.

Anzeige

Nun, das wird nicht passieren. Statt dessen wird ein weiteres Mal der Rotstift dort angesetzt, wo das Verarmungsrisiko am größten ist: bei den Familien. Wie am Dienstag bekannt wurde, soll das Elterngeld nach einem Gesetzentwurf von Familienministerin Karin Prien künftig nur noch zwölf statt 14 Monate gezahlt werden – und auch nur dann, wenn Mütter und Väter jeweils mindestens drei Monate berufliche Auszeit nehmen. Zugleich soll der Mindestbetrag nach dem Vorschlag der Ministerin von 300 auf 330 Euro und der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro angehoben werden.

Nach Ansicht der DGB-Vizevorsitzenden Elke Hannack sei der eine zusätzliche verbindliche Elterngeldmonat die einzige positive Nachricht. Der Rest sei »gleichstellungspolitisch ein Rückschritt«. »So wird das nichts mit mehr Partnerschaftlichkeit in der Familie.« Um eine faire Verteilung von Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern zu fördern, müsse es mehr finanzielle Anreize geben, »wie sie im Koalitionsvertrag auch versprochen wurden«. Und weiter: Die Erhöhungen berücksichtigten »noch nicht einmal die inflationsbedingten Verluste der vergangenen Jahre«. Nötig sei eine Anpassung des Höchst- und Mindestbetrags des Elterngeldes an die Preisentwicklung, forderte Hannack.

Zu dieser und weiterer Kritik kam eine müde Verteidigung aus dem Familienministerium. Ein Sprecher verwies auf die Sparvorgaben vom Finanzminister: Das Elterngeld sei der mit Abstand größte Posten im Etat des Ministeriums und »insofern sind wir hier auch gezwungen, auch hier anzusetzen, wenn wir eben die Sparvorgaben umsetzen wollen«. Komisch nur, bei den Riesenposten im Verteidigungsministerium gibt es derartige Überlegungen nicht. Merkt Ihr was?

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 08.07.2026, Seite 1, Titel

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!