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BGH bestätigt Beugehaft gegen Lina E.
Karlsruhe/Dresden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Beugehaft für die verurteilte Nazigegnerin Lina E. bestätigt. Der dritte Strafsenat verwarf nach Angaben vom Freitag ihre Beschwerde gegen eine Anordnung des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden, das die Haft zur Erzwingung einer Zeugenaussage verhängt hatte. Lina E. könne sich nicht auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht berufen, da sie zu den Taten, zu denen sie aussagen soll, bereits rechtskräftig verurteilt worden sei, so der BGH. Ende Juni hatte das OLG eine sechsmonatige Beugehaft angeordnet, nachdem Lina E. in einem anderen Prozess die Aussage als Zeugin verweigert hatte. (dpa/jW)
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