- → Inland
»Art und Weise« vor Gericht
Klage gegen Kündigung: Rolls-Royce-Beschäftigte kritisiert internRüstungsexport nach Israel
Rüstungsschmieden wie Rheinmetall, Thyssen-Krupp und Rolls-Royce Power Systems »müssen Waffenlieferungen an Israel unverzüglich einstellen, sonst riskieren sie, für Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen zu werden«. Mit dieser Warnung richteten sich im Juni 2024 mehrere UN-Vertreter an die Öffentlichkeit und an einige namentlich genannte Konzerne. Ähnliche Bedenken hatte auch die damals noch in der Rolls-Royce-Niederlassung im brandenburgischen Dahlewitz beschäftigte Josie Smith (Name geändert, jW) im Betrieb zur Sprache gebracht. Im Dezember 2024 wurde ihr gekündigt – ihrer Ansicht nach eine direkte Folge ihrer Äußerungen, wie sie am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel vortrug. Mit einer Kündigungsschutzklage wollte sie geltend machen, dass sie zu Unrecht gefeuert worden war. Das Verfahren endete mit einem Vergleich.
Rolls-Royce habe seit 2014 Produkte an das israelische Militär geliefert, darunter Motoren für Panzer, Kriegsschiffe, gepanzerte Fahrzeuge und Spionageflugzeuge, berichtete die Klägerin in ihrer Stellungnahme. Sie habe das im Dezember 2023 erfahren. »Zu dem Zeitpunkt waren bereits 22.000 Palästinenser getötet worden«, erinnerte sich Smith, die seit 2013 im Konzern tätig war. Sie sei »schockiert« gewesen, dass das Unternehmen, und dadurch auch sie, mit den von Israel begangenen »Grausamkeiten« in Verbindung gebracht werden könnte, und habe sich für einen Kurswechsel einsetzen wollen, um die Firma vor rechtlichen Problemen und Rufschädigung zu schützen. Im Juni 2024 habe sie sich in einem unternehmensinternen Forum an ihre Kolleginnen und Kollegen gewandt. »Das Thema hat konzernweit Kreise gezogen«, räumte auch der Anwalt von Rolls-Royce, Paul Brummer, ein. Smith erklärte, sie sei fest davon überzeugt, dass sie wegen ihrer Aussprache gegen die mögliche Komplizenschaft ihrer Firma in Kriegsverbrechen entlassen wurde.
Gefeuert wegen politischer Haltung? Keinesfalls, sofern man den Ausführungen von Rolls-Royce Glauben schenken darf. Der Beklagten gehe es nicht um Inhalte, sondern um die »Art und Weise der Äußerung«, bekundete stellvertretend der Vorsitzende Richter Peer Siggel, der ohnehin den größten Redeanteil im Saal für sich verbuchen konnte. Gleich zu Anfang der Sitzung beteuerte er, auch dem Gericht gehe es »in keiner Weise« um »die politische Haltung der Klägerin«. Das »Gebaren Israels im Nahen Osten« könne und dürfe man kritisch hinterfragen – »niemand will ihnen den Mund verbieten« –, aber darum gehe es in dem Verfahren nicht.
Worum es gehe (eben die »Art und Weise«), sei, dass Smith aus Sicht des Unternehmens den falschen Weg für ihre Beanstandungen gewählt habe. In diesem Zusammenhang erwähnte der Vorsitzende eine E-Mail, die die Klägerin an Kollegen geschickt habe. Im Anhang: Das Bild eines israelischen Panzers mit einem Rolls-Royce-Logo. Er schrecke nicht vor politischer Haltung zurück, aber »als ich diese Bilder sah, da hat’s mir doch den Atem verschlagen«, sagte Siggel. Schließlich liefere die Firma nur Teile, nicht die ganzen Panzer.
So etwas bei Kollegen in Umlauf zu bringen widerspreche der »Loyalität zu ihrem Arbeitgeber«, erklärte der Richter, der auch ein paar Ratschläge parat hatte: »Wenn ich in einem Unternehmen bin, das auch Rüstungsgüter produziert, was für mich auch ein moralisches Thema sein kann, bin ich in diesem Unternehmen falsch.« Man könne nicht erwarten, als einzelne Beschäftigte das Handeln des Unternehmens zu verändern.
Schließlich einigten sich die Parteien auf eine fünfmonatige Lohnfortzahlung und eine Abfindung für Smith. Sie und ihr Anwalt Ahmed Abed zeigten sich nach der Verhandlung zufrieden mit dem Ergebnis. »Es ist natürlich sehr ungerecht, dass Menschen, die über den Völkermord sprechen und die Unternehmen aufrufen, sich an geltendes Völkerrecht zu halten, mit Kündigungen sanktioniert werden«, sagte Abed gegenüber junge Welt. »Aber heute konnte meine Mandantin zumindest erklären, was ihre Motivation war« und »damit auch ein wenig Aufklärung über die Machenschaften von Rolls-Royce« betreiben. Die Gegenseite wollte sich nicht vor Journalisten äußern. Angesichts der Warnung der UN-Experten besteht immerhin die Hoffnung, dass Rolls-Royce irgendwann einen deutlich höheren Preis zahlen muss.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 3,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
