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Patte und Parlamentarismus

Sorge um Signalwirkung

Union und SPD beraten über Verzicht auf automatische Diätenerhöhung. Zum 1. Juli würden Bezüge für Abgeordnete auf monatliche 12.300 Euro steigen

Foto: dts Nachrichtenagentur/IMAGO
Das Händeheben für mehr Bezüge ist seit 2014 nicht mehr notwendig (Berlin, 8.5.2026)

Mit den Gehältern für Bundestagsabgeordnete verhält es sich wie mit den Spritpreisen an den Tankstellen: In der Theorie könnten sie auch sinken. Fest gerechnet wird allerdings mit einer stetigen Steigerung. Die nächste steht für den 1. Juli an. Damit würde, von anderen Pauschalen und Privilegien sowie Nebeneinkünften einmal abgesehen, das monatliche Einkommen der 630 Parlamentarier um 497 Euro auf üppige 12.330 Euro steigen. Vor dem Hintergrund der Debatte um die als Reformen etikettierten Kürzungsprogramme ist der SPD-Fraktion offenbar aufgefallen, wie das in der Bevölkerung ankommt.

»Es wäre das falsche Signal, wenn die Abgeordneten mehr Geld erhalten würden«, hat Johannes Fechner, einer der parlamentarischen Geschäftsführer, gegenüber dpa am Sonnabend erklärt. Denn: »Bürger, Gemeinden und Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen und wir führen harte Spardiskussionen.« Einer aktuellen Umfrage zufolge sprechen sich 85 Prozent dafür aus, dass die Abgeordneten angesichts der aktuellen Lage auf eine Anhebung verzichten. Das geht aus den Ergebnissen einer repräsentativen Erhebung von Yougov im Auftrag der dpa hervor. Am höchsten war in der Umfrage die ablehnende Haltung bei AfD-Anhängern (93 Prozent), aber auch Sympathisanten von SPD und CDU/CSU votierten mit 87 beziehungsweise 85 Prozent für einen Verzicht.

Seit der Bundestag 2014 die Diäten seiner Mitglieder an die Entwicklung der Durchschnittslöhne gekoppelt hatte, muss darüber im Parlament nicht länger abgestimmt werden. Daran will die Union gern festhalten. Deren erster parlamentarischer Geschäftsführer, Steffen Bilger (CDU), lobte gegenüber dpa den gesetzlichen Automatismus für dessen »Transparenz« und »Nachvollziehbarkeit«. Die Position des Koalitionspartners dürfte Fechner bekannt sein. Dennoch habe er einen Gesetzentwurf für die einmalige Aussetzung der Erhöhung an Unionsabgeordnete versendet. Der Vorschlag »kam auch bereits aus der CDU/CSU-Fraktion«, sagte Bilger der dpa. Die Beratungen laufen demnach in den Fraktionsgremien der Union und mit der SPD. Zuletzt war auf die automatische Erhöhung während der Coronapandemie 2020 verzichtet worden. Im Jahr darauf führte der Mechanismus im Gesetz dazu, dass die Diäten sanken. Das war das erste und bislang einzige Mal. Damals war der Nominallohnindex zurückgegangen, an den die Bezüge angepasst werden.

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Nominell zählen die Abgeordneten mit den derzeit gezahlten 11.833 Euro pro Monat zu den einkommensreichsten Prozenten der Gesellschaft. Allein lebende Abgeordnete, die keinen Cent von der Summe an Partei, Fraktion oder anderweitig abtreten, zählten laut einem Einkommensrechner des kaptialnahen Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V. mit Zahlen von 2025 zu den absoluten Spitzenverdienern. Als einer von zwei Elternteilen mit beispielsweise drei Kindern unter 14 Jahren im eigenen Haushalt wäre ein Abgeordneter immer noch reicher als 93 Prozent der Gesamtbevölkerung. 2025 lag das Medianeinkommen der Bevölkerung demnach bei rund 2.300 Euro.

Für den einmaligen Verzicht sprach sich auch die Grünen-Fraktion aus. Der Mechanismus selbst solle beibehalten werden, sagte ihr rechtspolitischer Sprecher Helge Limburg. Die Linke-Fraktion dagegen hatte bereits einen Gesetzentwurf eingebracht, der die vollständige Abschaffung des Automatismus vorsieht. »Abgeordnete werden mehr als ausreichend vergütet, es gibt keinen Grund, hier immer höhere Summen anzusetzen«, sagte Fraktionschefin Heidi Reichinnek. Sollte es in diesem Jahr höhere Diäten geben, würden die Abgeordneten der Linkspartei sie spenden. Das Vorhaben ihrer Parteispitze, Bezüge ihrer Abgeordneten auf das Niveau des deutschen Durchschnittslohns zu deckeln, lehnen Reichinnek und ihr Kofraktionschef Sören Pellmann sowie andere prominente Funktionäre allerdings entschieden ab.

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.05.2026, Seite 4, Inland

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