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Flexibilisierung für Apotheken geplant

Berlin. Apotheken sollen bei den Öffnungszeiten flexibler sein dürfen. Bisher sind sie zur ständigen Dienstbereitschaft verpflichtet, woraus feste Zeiten resultieren. Künftig soll gelten, »dass die Dienstbereitschaft an einem Tag oder mehreren Tagen in der Zeit von Montag bis Freitag für jeweils bis zu sechs Stunden während der ortsüblichen Geschäftszeiten aufrechterhalten bleibt«. Das sieht eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, die am 10. Juli vor den Bundesrat kommt. Bei voller Nutzung der künftigen Möglichkeiten könnten die Wochenöffnungszeiten um rund 25,5 Stunden reduziert werden. Wie viele Apotheken davon Gebrauch machen würden, könne nicht abgeschätzt werden. Patientenschützer warnten diesbezüglich vor Verschlechterungen des Angebots, vor allem in ländlichen Regionen. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats monierte seinerseits die unklare Definition der »ortsüblichen Geschäftszeiten«. Es sei nicht definiert, wie sie ermittelt werden sollten und was geschehe, wenn gar keine anderen Geschäfte vor Ort sind. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.06.2026, Seite 4, Inland

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