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Neues Heizungsgesetz

Klimaschutz bleibt außen vor

Neuer Entwurf für Gebäudeenergiegesetz, Spahn bejubelt »Freiheit im Keller«

Foto: Rene Traut/IMAGO
Umweltverbände warnen vor Kostenwelle bei mit Gas betriebenen Heizungsanlagen wegen CO₂-Preisen und Netzentgelten

Von dem auf Klima- und Umweltschutz zielenden Heizungsgesetz der früheren Ampelkoalition ist am Ende nur der Name geblieben: Die aktuelle Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD verständigte sich Ende vergangener Woche auf einen Kompromiss für das geplante »Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden« (Gebäudeenergiegesetz).

Während die Vorgängerregierung – und dort insbesondere Bündnis 90/Die Grünen – auf den forcierten Wechsel zu klimafreundlichen neuen Heizungen gesetzt hatte, steht nun der Fortbestand von mit Öl und Gas betriebenen Anlagen im Mittelpunkt der Gesetzesnovelle. Klärungsbedarf gab es innerhalb der Koalition um die absehbaren Kostenrisiken für Mieter, denn bisher dürfen alle mit dem Heizen verbundenen Ausgaben wie Kohlendioxidumlage und Netzentgelte auf sie umgelegt werden. Nun haben sich Christ- und Sozialdemokraten darauf verständigt, dass sich Vermieter und Mieter die Kosten teilen, auch für den wachsenden Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan oder synthetische Kraftstoffe, mit denen ab 2029 die neu eingebauten »fossilen« Anlagen betrieben werden sollen. Bei bestehenden Heizungsanlagen soll ab 2028 eine »Grüngasquote« eingeführt werden. Ziele des Gesetzes seien mehr »Technologieoffenheit, Flexibilität und Praktikabilität«, heißt es. Weiterhin soll der Austausch von Heizungen mit Milliarden Euro gefördert werden.

Bereits Ende Februar hatten die Koalitionsfraktionen ihre Eckpunkte für das neue Gebäudeenergiegesetz präsentiert, zu denen aber noch keine Regelungen zum Mieterschutz zählten. Mit dem jetzt ausgehandelten Kompromiss sind zumindest die Regierenden halbwegs zufrieden. »Klimaschutz muss für die Mieterinnen und Mieter bezahlbar bleiben«, befand SPD-Fraktionschef Matthias Miersch laut dpa. Fragt sich, welchen Klimaschutz er meinte, denn bei der hälftigen Belastung der Vermieter und Mieter geht es ja um die Beibehaltung alter Technik auch bei einem Heizungsaustausch. Immerhin zeigte der Politiker, dass er die fatalen Folgen dieser Entscheidungsoption erkennen kann: »Wenn ein Vermieter fossile Fakten schafft, muss er künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen.« Zumindest zur Hälfte. Die zweiten 50 Prozent der CO₂-Abgabe, Netzentgelte und Biogaskosten trägt der Mieter, auch wenn er vielleicht den Einbau einer Wärmepumpe und von Solarthermie bevorzugt hätte. Doch praktischerweise müssen Menschen, die eine Wohnung mieten, nehmen, was ihnen vorgesetzt wird.

Worum es vor allem der Union mit der Novelle geht, stellte ihr Fraktionsvorsitzender Jens Spahn klar: »Wir schaffen Habecks Heizungsgesetz ab und geben im Keller wieder die notwendige Freiheit.« Der Gesetzentwurf des damaligen Bundeswirtschaftsministers von Bündnis 90/Die Grünen, Robert Habeck, der vorsah, beim Einbau neuer Heizanlagen zu 65 Prozent auf den Einsatz erneuerbarer Energieträger zu setzen, war von CDU und CSU vehement kritisiert worden. Da auch die seinerzeitige Regierungsfraktion der FDP immer weniger mit Klima- und Umweltschutz anfangen konnte, markierte der Streit ums Gebäudeenergiegesetz den Anfang vom Ende der Ampelkoalition.

Mit der jetzigen Gesetzesnovelle sind wiederum Umweltverbände unzufrieden. Sie warnen etwa vor erwartbar steigenden Kosten bei mit Gas betriebenen Heizungsanlagen durch die steigenden CO₂-Preise und Netzentgelte. Der Einsatz von Biogasen würde die Heizkosten zusätzlich in die Höhe treiben. Generell bedeute der nun vorgelegte Gesetzentwurf Rückschritte beim Klimaschutz im Gebäudesektor. Die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern werde damit verlängert. Kritik aus völlig anderen Gründen kam von »Haus & Grund«, dem Verband der Immobilieneigentümer. Dessen Präsident Kai Warnecke monierte die hälftige Umlage der heizungsbedingten Kosten auf die Vermieter. »Mieter sollen vor Kosten geschützt werden, die allein der Staat zu verantworten hat«, sagte er gegenüber Reuters. Dass es allein der Vermieter in der Hand hat, eine klimafreundliche Heizung einzubauen, verschwieg er hingegen.

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.05.2026, Seite 5, Inland

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