Tod auf der Schippe
Workers’ Memorial Day
Viele Beschäftigte leben gefährlich – ganz besonders jene, die im Bausektor arbeiten. Aus Anlass des »Workers’ Memorial Day«, der jedes Jahr am 28. April in vielen Ländern begangen wird, erinnerten die Gewerkschaft IG BAU und die zuständige Berufsgenossenschaft an die 74 Menschen, die im vergangenen Jahr bei Arbeitsunfällen im Baugewerbe zu Tode kamen. Nicht nur das: 400 Menschen starben infolge von Krankheiten, die sie sich durch ihre Berufsausübung zugezogen hatten, etwa weil sie permanent Staub, Asbest oder Dämpfe einatmen mussten.
Jedes Jahr werden ähnliche Zahlen veröffentlicht. An den Umständen ändert das gar nichts. Offenbar kalkuliert eine auf Profitmaximierung basierende Wirtschaft eine gewisse Unfallquote ein. Knappe Betroffenheitsgesten werden schnell konterkariert, wenn die »Mitschuld« des Verunfallten zur Sprache kommt. Wäre er vorsichtiger gewesen, hätte er den Atemschutz angelegt, heißt es dann. Solche Hinweise sind zynisch. Die IG BAU hatte anlässlich des diesjährigen »Workers’ Memorial Day« darauf hingewiesen, dass die Gefahren an den Bauarbeitsplätzen eben nicht allein in sichtbaren Ursachen wie einer gebrochenen Leitersprosse oder einem wackligen Gerüst bestünden. Sehr häufig seien Stress, Arbeitsverdichtung, Angst vor Jobverlust und lange Wegezeiten Gründe für einen – schlimmstenfalls tödlichen – Unfall bei der Arbeit.
Immerhin ist die Zahl der Arbeitsunfälle mit Todesfolge in der Branche tendenziell leicht zurückgegangen. Und was macht die Bundesregierung? Sie plant, den Arbeits- und Gesundheitsschutz zurückzufahren! Unter dem Deckmäntelchen des »Bürokratieabbaus« soll es künftig weniger Sicherheitsbeauftragte in kleinen und mittleren Betrieben geben, was das Bauhandwerk, den Gartenbau, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie die Gebäudereinigung betrifft. In kleineren Firmen dieser Branchen gibt es überdurchschnittlich viele Arbeitsunfälle. Dort sind die Beauftragten wichtige Ansprechpartner. Ihre Stellen abzubauen bedeutet, künftig wieder mehr Unfälle in Kauf zu nehmen. Armselig!
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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