Abfindungskandidatin des Tages: Kaja Kallas
Während der Laufzeit eines befristeten Arbeitsvertrags ist eine vorzeitige Kündigung normalerweise ausgeschlossen. Es sei denn, im Wege eines Aufhebungsvertrags und gegen eine Abfindung. Es gibt natürlich trotzdem sogenannte außerordentliche Kündigungsgründe: etwa schwerwiegende Pflichtverletzungen, schwere Störungen des Betriebsfriedens oder gravierende Vertrauensbrüche. Vielleicht kann man es ja auch mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage probieren, denn wozu braucht man noch eine Pflegerin für die Schwiegermutter, wenn die alte Dame inzwischen verstorben ist?
Politiker haben natürlich keine gewöhnlichen Arbeitsverträge, aber so ein befristetes Dienstverhältnis ist ein Mandat ja schon, bis zur nächsten Wahl. Es muss also schon außerordentliche Gründe dafür geben, dass nach einem Bericht der Financial Times Frankreich und Deutschland hinter den Kulissen dafür werben, den Diplomatischen Dienst der EU wenn nicht gleich abzuschaffen, so doch dessen Befugnisse erheblich einzuschränken. Implizite Folge wäre, dass die Außenbeauftragte Kaja Kallas sich nicht mehr so wie in den letzten Jahren aufplustern und die EU durch ihre kompromisslose Rhetorik gegenüber Russland automatisch aus allen Verhandlungsüberlegungen ausschließen kann. Bekanntlich wollte sie ja sogar selbst die europäische Delegation leiten. Mit dem Ergebnis, dass Russland sagt: Mit der reden wir nicht.
Das ist natürlich unproduktiv und nicht im Sinne derer, die auf jeden Fall international mitmischen wollen, egal, mit welchem Ziel. Dass, wie das Finanzblatt schreibt, das Ganze getarnt ist als Versuch, außenpolitische Kompetenzen an die Mitgliedstaaten zurückzuholen, ist kein Gegenargument. Man muss ja den Wegfall der Geschäftsgrundlage irgendwie darlegen können. Manchmal kann man dem Prinzip »Heuern und Feuern« schon etwas abgewinnen.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 3,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
