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13.06.2026

Abfindungskandidatin des Tages: Kaja Kallas

Von Reinhard Lauterbach
Während der Laufzeit eines befristeten Arbeitsvertrags ist eine vorzeitige Kündigung normalerweise ausgeschlossen. Es sei denn, im Wege eines Aufhebungsvertrags und gegen eine Abfindung. Es gibt natürlich trotzdem sogenannte außerordentliche Kündigungsgründe: etwa schwerwiegende Pflichtverletzungen, schwere Störungen des Betriebsfriedens oder gravierende Vertrauensbrüche. Vielleicht kann man es ja auch mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage probieren, denn wozu brau...

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