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24.04.2026
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Briefkastenfirmen vom Fließband
»Panama Papers«-Prozess: Schweizer wegen Beihilfe zum Steuerbetrug schuldig gesprochen
Jurist, IT-Experte, Kaufmann, Immobilienhändler, Thrillerautor (unter Pseudonym) und Team-Panama-Bobschlitten-Pilot – Christoph Zollinger aus der Schweiz ist ein echter Tausendsassa. Nun darf man noch hinzufügen: verurteilter Straftäter. Am Mittwoch sprach das Kölner Landgericht den 57jährigen in Zusammenhang mit den Enthüllungen um die »Panama Papers« wegen Beihilfe zum Steuerbetrug mit einem Gesamtschaden von rund 13 Millionen Euro schuldig und verhängte ein Jahr und neun Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Als Bewährungsauflage wurde eine Zahlung von 100.000 Euro an die Staatskasse festgelegt, im Gegenzug hob das Gericht alle in der BRD erwirkten internationalen und europäischen Haftbefehle gegen den Schweizer auf, der während des Prozesses sein Privatvermögen auf mehr als fünf Millionen Schweizer Franken geschätzt hatte.
Zollinger gilt als der dritte Mann bei der berühmt-berüchtigten »Mossfon-Gruppe«. Das Firmengeflecht wurde von der Anwaltskanzlei Mossack Fonseca in Panama aufgebaut und diente dazu, Offshoreunternehmen in Panama selbst und diversen anderen »Steueroasen« wie am Fließband aufzubauen. Ab Ende der 1990er Jahre nutzten auch Deutsche solche Briefkastenfirmen der Gruppe, um Vermögen zu verschleiern und Steuern zu hinterziehen. Als mit der EU-Zinsrichtlinie 2005 auch Vermögen auf Luxemburger Nummernkonten nicht mehr vorm Zugriff des Fiskus sicher waren – erhoben die Banken im Großherzogtum doch nun eine Quellensteuer von 15 Prozent auf die Zinserträge – fand ein regelrechter Kapitalexodus statt.
Die digitale Infrastruktur für eine solche »fabrikmäßige« Gründung von Offshoregesellschaften hatte Zollinger ab 1997 aufgebaut, dem Jahr seines Eintritts in die Unternehmensgruppe. Die war wiederum vom deutschstämmigen Jürgen Mossack und dem Panamaer Ramón Fonseca Mora ins Leben gerufen worden. War das weltweite Geschäft mit Offshoregesellschaften vor Zollingers Digitalisierung des Mossfon-Services »teuer und umständlich«, weil noch mit »Festnetztelefonen, Faxgeräten und Postversand« gearbeitet wurde, war die Einrichtung einer Offshoregesellschaft hernach »nur noch ein paar Klicks entfernt«, wie es am ersten Verhandlungstag in einer Erklärung von Verteidiger Björn Gercke hieß.
Neben der Einrichtung und Verwaltung der Briefkastenfirmen bot Mossfon auch die Verschleierung der »tatsächlich Berechtigten« hinter Strohmännern, die als angebliche Direktoren bestellt wurden. Diese rekrutierte man kurzerhand aus einem Pool von panamaischen Mitarbeitern. Laut einer im Gerichtsverfahren zitierten E-Mail von Jürgen Mossack an mehrere Angestellte machte er sich beizeiten Sorgen über das Erscheinungsbild der Scheindirektoren und mahnte die Einnahme einer »zusätzlich verdeckt« berechneten Gebühr von »mindestens 3.000 US-Dollar« an, damit »angemessene Kleidung im Stil einer Führungskraft« erworben werden könne.
Aufgrund seiner Verdienste um das Geschäftsmodell von Mossfon stieg Zollinger zum dritten Gesellschafter der Unternehmensgruppe auf, ehe er 2011 mit seiner Familie in die Schweiz zurückkehrte. Dort erlebte er 2016 auch den Kollaps von Mossack Fonseca in Folge des als »Panama Papers« bekanntgewordenen Datenlecks, das ein Whistleblower an die Süddeutsche Zeitung durchgestochen hatte. Koordiniert vom »International Consortium of Investigative Journalists« (ICIJ) wurde der 2,3 Terabyte-Datensatz ab 2015 ausgewertet.
Anfang April 2016 gingen dann in mehr als 70 Ländern Journalisten mit ihren Recherchen zur internationalen Steuerhinterziehungsindustrie an die Öffentlichkeit. Neben Promis und Wirtschaftsgrößen fanden sich auch die Namen von zahlreichen Politikern, Ministern und Regierungschefs in dem Datensatz. Schon wenige Tage nach den ersten ICIJ-Veröffentlichungen musste der damalige isländische Regierungschef Sigmundur Gunnlaugsson zurücktreten, sein pakistanisches Pendant Nawaz Sharif wurde wenig später entmachtet.
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