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Aus: Ausgabe vom 06.03.2026, Seite 8 / Kapital & Arbeit
»Panama Papers«

Die Steuerhinterziehungsfabrik

»Panama Papers«: Dritter Gesellschafter von Mossack Fonseca vor Gericht
Von Bernhard Krebs, Köln
Erster Prozess zu «Panama Papers» in Deutschland gestartet.jpg
Ausgepapert: Ein Angeklagter mit seinen Anwälten im Gerichtssaal in Köln (4.3.2026)

Oh, »wie schön ist Panama!«, dachte der Kleine Bär in Janoschs gleichnamigem Kinderkultbuch und wähnte Panama als Land seiner Träume. Land der Träume war Panama ab spätestens Ende der 1990er Jahre auch für viele Vermögende und Superreiche rund um den Globus, ließen sich in der Steueroase doch prima große Vermögenswerte vorm jeweils heimischen Fiskus verstecken. Im April 2016 platzte der Traum jedoch mit einem lauten Knall, als das »International Consortium of Investigative Journalists« (ICIJ) gleichzeitig in 70 Ländern Recherchen über die »Panama Papers« – ein vom Whistleblower »John Doe« öffentlich gemachtes 2,3 Terabyte großes Datenleck bei der panamaischen Kanzlei Mossack Fonseca – berichtete und die Praktiken der internationalen Steuerhinterziehungsindustrie offenlegte. Von der profitierten neben Promis, Sportstars und Wirtschaftsgrößen, auch Politiker, Minister und sogar Regierungschefs. So musste schon wenige Tage nach der ersten ICIJ-Veröffentlichungswelle der damalige isländische Regierungschef Sigmundur Gunnlaugsson seinen Posten räumen, weil sein Name in den »Panama Papers« auftauchte.

Standen zunächst die beiden Namensgeber der Kanzlei, der deutschstämmige Jürgen Mossack und der Panamaer Ramón Fonseca Mora, im Fokus der Öffentlichkeit, blieb der dritte Mann, der Schweizer Jurist und Kaufmann Christoph Z., zunächst im Verborgenen. Seit Mittwoch steht der 56jährige nun aber im Zentrum des Interesses in einem Strafprozess vor dem Kölner Landgericht. Dort werden Z. vor der auf Wirtschaftsstrafsachen spezialisierten 16. Großen Strafkammer unter Vorsitz von Sabine Grobecker Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 50 Fällen mit einem Gesamtschaden von rund 13 Millionen Euro zur Last gelegt. Z., so die Anklage, habe als IT-Spezialist der Kanzlei und des sie umgebenden Firmengeflechts »Mossfon-Gruppe« zur signifikanten Optimierung und Effizienzsteigerung bei der Einrichtung von Offshoregesellschaften beigetragen. »Das Geschäftsmodell war darauf ausgerichtet, Privatpersonen weltweit die Gründung entsprechender Gesellschaften und deren Verwaltung anzubieten«, sagte Oberstaatsanwalt Lutz Niemann bei der Anklageverlesung. Und weiter: »Wesentlicher Bestandteil der angebotenen Dienstleistungen war die umfassende Verschleierung der tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten der jeweiligen Gesellschaft.« Wobei diese »Dienstleistungen« nicht nur direkt in Panama-Stadt angeboten wurden. Auch in Niederlassungen und Büros unter anderem in der Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, der Tschechischen Republik, Zypern und am Finanzplatz London sowie auf den Miniinseln Jersey und Isle of Man konnte der geneigte europäischen »Steuerflüchtling« anonyme Häfen für sein Kapital finden. Denn: »Wesentlicher tatsächlicher Zweck der Gesellschaftsgründung war, jedenfalls hinsichtlich deutscher Kunden, in der weit überwiegenden Zahl der Gesellschaften die Hinterziehung von Steuern«, so Niemann weiter.

In einer von seinem Verteidiger Björn Gercke verlesenen Einlassung räumte Z. den Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung ein. Der 56jährige bedauerte, dass es durch sein Handeln – auch in der BRD – zu Steuerverkürzungen gekommen sei. 1997 sei er Mitarbeiter der Kanzlei geworden, jedoch nicht als Jurist, sondern aufgrund seiner Begeisterung für IT und Internet. Laut den Ausführungen in Z.s Einlassung katapultierte er Mossack Fonseca schließlich ins Digitalzeitalter. Zuvor sei das weltweite Geschäft mit rund 30 Büros mit »Festnetztelefonen, Faxgeräten und Postversand« betrieben worden. »Was vorher vergleichsweise teuer und umständlich war, war – etwas überspitzt ausgedrückt – jetzt nur noch ein paar Klicks entfernt und ließ sich einfach verwalten«, so Z.s Einlassung. Die gegründeten Offshoregesellschaften seien hingegen nichts »Ausgeklügeltes«, sondern »Massenware« gewesen. »Wenn daher in der Anklage die Rede davon ist, wir hätten wie eine Fabrik gearbeitet, ist das nicht falsch«, hieß es in der Erklärung weiter – eine Aussage, die sich mit der Anklage deckt, der zufolge mindestens 270.000 solcher Gesellschaften gegründet wurden.

Zum Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung war in der rund einstündigen Einlassung nicht direkt etwas zu hören. Am Rande des Prozesses wies Gercke gegenüber jW den Anklagepunkt zurück. Der Vorwurf gehe »aus rechtlichen, aber auch tatsächlichen Gründen fehl«, so Gercke. »Wir gehen davon aus, dass davon am Ende des Prozesses nichts übrig bleiben wird.« Der Prozess ist mit weiteren sechs Verhandlungstagen terminiert, ein Urteil wird Ende März erwartet.

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