»Letzte Generation« neu bewertet
Von Bernhard Krebs
Für die AfD handelte es sich bei den Mitgliedern der Aktionsgruppe »Letzte Generation« schlicht um »Klimaextremisten«. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bezeichnete die Aktivisten, die mit ihren Klebeaktionen in der Vergangenheit immer wieder Straßen und Flughäfen blockiert hatten, in einem Gastbeitrag in Bild am Sonntag im November 2022 als »Klimachaoten« und wähnte eine »Klima-RAF« im Entstehen. Vertreter von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hatten die Blockadeaktionen ebenfalls wiederholt kritisiert, ohne sie jedoch zu kriminalisieren. Wesentlich nüchterner betrachtete nun das Landgericht Flensburg das Protestportfolio der »Letzten Generation«.
Wie am Dienstag bekanntwurde, hat die am Landgericht Flensburg zuständige Staatsschutzkammer am 31. März eine Anklage gegen die Aktivistin Miriam Meyer wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nicht zugelassen. Das teilten die »Neue Generation« – die »Letzte Generation« hatte sich im Januar 2025 entsprechend umbenannt – und der Verein »Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft« (RAZ) mit. Demnach stellten die zuständigen Richter in einem 42seitigen Beschluss klar, dass die Meyer vorgeworfenen Handlungen keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit begründeten, wie sie in Paragraph 219 des Strafgesetzbuches zur Bildung krimineller Vereinigungen dargelegt seien. Im Konflikt zwischen der »Letzten Generation«, die sich auf ihr Grundrecht auf Protest beruft, und den Staatsanwaltschaften, die den gewaltfreien Protest bestraft sehen wollten, stelle sich mit dem Flensburger Beschluss »erstmals eine richterliche Kammer Deutschlands« auf die Seite zivilgesellschaftlichen Engagements und somit »entschlossen gegen das demokratiefeindliche Verhalten der Staatsanwaltschaften«.
Konkret legte die Anklage der Aktivistin Beteiligungen an Protestaktionen auf den Flughäfen Berlin, München und Sylt – die Insel liegt im Landgerichtsbezirk Flensburg – und Aktionen gegen eine Ölpipeline der PCK-Raffinerie in Woldegk sowie eine Farbaktion am Bayerischen Landtag zur Last. Laut einer ebenfalls am Dienstag veröffentlichten Mitteilung der Verteidiger von Meyer, Jochen Ringler und Britta Eder, waren die Aktionen ihrer Mandantin aus Sicht der Flensburger Richter ausdrücklich nicht gegen Betriebe der lebenswichtigen öffentlichen Versorgung – beispielsweise Wasser, Licht oder Wärme – gerichtet gewesen. Deshalb seien Meyer »lediglich noch Straftaten der Nötigung, der Sachbeschädigung und gegebenenfalls der gemeinschädlichen Sachbeschädigung vorzuwerfen«. Solche Taten griffen lediglich »in Rechtsgüter von Privatpersonen« ein, deren Schutzgut gerade nicht die öffentliche Sicherheit sei, argumentierte Ringler in der Mitteilung.
Weiter hieß es, dass 129er-Verfahren »eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit« erforderten und die zur Last gelegten Taten »von einigem Gewicht« sein müssten, was die Richter für den Fall Meyer jedoch eindeutig verneinten. Ziel der Aktionen und der Aktivistin seien demnach keine Angriffe auf den öffentlichen Frieden und die öffentliche Sicherheit gewesen, sondern ein Eingriff in den öffentlichen Diskurs. Dass bei Straßenblockaden betroffene Autofahrer wiederholt zu Selbstjustiz gegriffen hätten, als sie Aktivisten gegen deren Willen gewaltsam von Straßen zu zerren versucht hätten, ließen die Flensburger Richter – im Gegensatz zu ihren Kollegen vom Amtsgericht München – ebenfalls nicht als Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durchgehen, da damit »außerhalb des Tatbestands liegende Umstände« berücksichtigt würden, erläuterte Ringler.
Miriam Meyer zeigte sich nach der Flensburger Entscheidung erleichtert: »Fast zwei Jahre lang bestimmte diese Anklage mein Leben«, zitierte RAZ die Aktivistin, die von Abhörmaßnahmen, Hausdurchsuchung und Observation betroffen war. Dass der Paragraph 129 »gegen zivilgesellschaftlichen Protest genutzt« werde, sage »nichts Gutes über den Zustand unserer Demokratie« aus.
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