Durchfahrt unklar
Von Knut Mellenthin
Am Donnerstag, zwei Tage nach Vereinbarung einer zweiwöchigen Waffenruhe zwischen Iran und den USA, hat es Spekulationen über eine Wiederaufnahme der Kriegshandlungen gegeben. Als erster iranischer Politiker erklärte der einflussreiche Parlamentssprecher Mohammed Bagher Ghalibaf, angesichts der Verstöße der Gegenseite gegen die Vereinbarung ergäben weder die Waffenruhe noch die geplanten Verhandlungen, die am Freitag in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad beginnen sollen, Sinn. In diesem Zusammenhang kritisierte Ghalibaf insbesondere Israels verheerende Luftangriffe auf Beirut. Ob der Libanon überhaupt Teil der Waffenruhe ist, wird allerdings kontrovers dargestellt. Das weist auf das grundsätzliche Problem hin, dass der Inhalt der Vereinbarung bisher nicht veröffentlicht wurde. Man muss sogar bezweifeln, ob irgendwo ein Papier existiert, auf dem der Text und zwei Unterschriften stehen.
So ist für die internationale Öffentlichkeit auch nicht zu erkennen, was zum Streit um das Management der Meerenge von Hormus vereinbart wurde. In seinen Ultimaten hatte Donald Trump sich am Schluss ausschließlich auf die »sofortige sichere Wiederöffnung« der Meeresstraße fokussiert. Am Mittwoch ließ der US-Präsident die schnelle Erfüllung dieser Forderung durch seine Pressesprecherin Karoline Leavitt anmahnen. Jede Schließung dieses Seeweges, durch den vor dem Krieg ein Fünftel des international gehandelten Erdöls transportiert wurde, sei »inakzeptabel«.
Dass seit Bekanntgabe der Waffenruhe nur wenige Schiffe die Meerenge passierten, scheint aufgrund der Berichte kommerzieller Beobachter eindeutig. Ungesichert und fragwürdig ist im Moment aber alles, was unter Berufung auf anonyme »Insider« berichtet wird, die angeblich genau Bescheid wissen. Auch iranische Nachrichtenagenturen und Medien sind nicht uneingeschränkt glaubwürdig. Westliche Redaktionen, die solche Behauptungen nacherzählen, behelfen sich gern mit undefinierten Adjektiven wie »halbamtlich«.
Ein aktuelles Beispiel: Am Donnerstag berichteten westliche Medien geradezu kollektiv, der Schiffsverkehr in der Meerenge bleibe »laut iranischen Angaben« trotz der Waffenruhe »weitgehend eingestellt«. Die iranische Nachrichtenagentur Fars wurde mit »Andeutungen« zitiert, dass die Straße von Hormus demnächst wegen der Verstöße Israels und der USA gegen die Vereinbarungen völlig geschlossen werde und dass schon Schiffe zum Umkehren aufgefordert worden seien. Die für die iranischen Häfen zuständige Behörde habe Schiffen »abgeraten, die Meerenge ohne Abstimmung mit der Revolutionsgarde zu passieren«. Unter Berufung auf die Nachrichtenagenturen ISNA und Tasnim wurde der Verdacht ins Spiel gebracht, Teile der Fahrrinnen seien »immer noch« vermint. Davon war zwar zu Beginn des Krieges die Rede gewesen. Dass das damals wirklich geschah, ist aber nicht bewiesen.
Ein großes Thema westlicher Politiker und Journalisten ist in diesen Tagen die angebliche Absicht Irans, für das Durchfahren der Meerenge Gebühren zu kassieren. Es gibt allerdings bisher keine offizielle Stellungnahme aus Teheran, die eine solche Absicht wirklich bestätigt. Wie wäre die Rechtslage? Berichte von Schiffen, die die Straße von Hormus nach deren »Schließung« am 3. März passieren konnten, sagen aus, dass einige Gebühren zahlen mussten, andere nicht. Die Internetfachzeitschrift Oil Price Today berichtete am Dienstag, dass seither Schiffe aus mindestens zehn Ländern die angeblich »geschlossene« Meeresstraße durchfahren haben. Aufgezählt werden China, Indien, Thailand, Russland, Pakistan, Irak, Frankreich, Japan, die Philippinen und Malaysia. Die kommerziellen Beobachter von Lloyd’s List Intelligence haben zwischen dem 1. und dem 27. März insgesamt rund 150 Schiffe gezählt. Das ist tatsächlich nur ein Bruchteil – etwa acht Prozent – der normalen Menge, aber immerhin mit zunehmender Tendenz.
Das Kassieren von Gebühren in künstlich angelegten Wasserwegen wie dem Suezkanal oder dem Panamakanal ist unstrittig rechtmäßig. In natürlichen Meerengen allein für das Durchfahren zahlen zu müssen ist aber tatsächlich nicht nur völlig unüblich, sondern nach der 1982 vereinbarten Konvention der UNO über das Seerecht (UNCLOS) sogar verboten. Iran hat diesen Vertrag zwar unterschrieben, aber nicht ratifiziert, ist daher nicht an ihn gebunden. Die überwiegende Ansicht internationaler Juristen ist jedoch, dass es sich bei dem Recht auf freie Durchfahrt um Gewohnheitsrecht handelt, das auch für Nichtmitglieder des Vertrages gilt. Zu denen gehören übrigens auch die USA, die die Konvention ebenfalls unterschrieben, aber nicht ratifiziert haben.
Wie die Islamische Republik das Management in der Meerenge ausüben will, deren Fahrrinnen mehrfach durch die Territorialgewässer Irans und Omans verlaufen, ist allerdings noch gar nicht offiziell festgelegt. Angestrebt wird auf jeden Fall ein gemeinsames Management beider Staaten, die sich darüber schon in Verhandlungen befinden. Zu berücksichtigen ist dabei, dass auch die UNCLOS selbstverständlich zulässt, dass die beteiligten Länder sich bestimmte Dienstleistungen wie etwa den Schutz vor Umweltschäden, Sicherheitsmaßnahmen und die notwendige Koordinierung der Schiffsbewegungen bezahlen lassen. Das müsste Gegenstand künftiger internationaler Verhandlungen werden.
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