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Aus: Ausgabe vom 06.03.2026, Seite 16 / Sport
Beim Fananwalt

Aus der Mottenkiste

Von René Lau
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Auch wenn der Sport nicht explizit im Grundgesetz erwähnt wird, ist er etwa über Artikel 2 und Artikel 9 GG geschützt. Es besteht die allgemeine Handlungsfreiheit, auch hat jedermann das Recht, beispielsweise Vereine zu gründen. Damit hat der Sport eine gewisse Autonomie, innerhalb derer er sich selbst verwaltet. Selbstverständlich ist das auch im Fußball so, in dem es eigene Verbände und eigene Sportgerichtsbarkeit gibt. So unterstehen sämtliche Vereine von der ersten bis zur dritten Liga den Sportgerichten des Deutschen Fußballbundes (DFB), alle Vereine der niedrigeren Ligen denen der jeweiligen Regional- oder Landesverbände. Diese Gerichte können im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch bestimmtes Verhalten von Spielern, Mannschaften und Vereinen sanktionieren, indirekt auch von Fans.

Dabei greifen sie öfter hart durch. Fast wöchentlich lesen wir von hohen Strafen, die die Sportgerichte für den Einsatz von Pyrotechnik in den Fankurven verhängen. Und es ist gerade sechs Wochen her, dass es bei einem Spiel der zweiten Bundesliga zwischen dem 1. FC Magdeburg und Dynamo Dresden verschiedene Auseinandersetzungen zwischen Magdeburger Fans und der Polizei gab. Ich möchte an dieser Stelle gar nicht bewerten, was deren Ursachen waren und wie sie insgesamt einzuordnen sind. Doch nun hat ein Sportgericht des DFB ein Urteil in der Angelegenheit gesprochen: Der 1. FC Magdeburg muss mehr als 186.000 Euro Geldstrafe zahlen. Ebenfalls gravierend: Einzelne Zuschauerbereiche werden für die nächsten Spiele gesperrt, was 10.000 Fans betrifft. Sie alle werden in Mithaftung dafür genommen, dass einige wenige an den besagten Auseinandersetzungen beteiligt waren. Man muss kein Jurist sein, um zu verstehen, dass das kaum gerecht sein kann.

Einst sah das auch der DFB so. Dessen ehemaliger Präsident Reinhard Grindel sprach davon, dass es beim Dachverband keine Kollektivstrafen mehr geben solle. Davon will heute niemand mehr etwas wissen. Also werden weiter völlig Unbeteiligte mitbestraft. Aus meiner Sicht ist das nichts als Symbolpolitik, ohne konkreten Effekt für die Zukunft. Ein kollektives Aussperren Tausender Fans widerspricht dem rechtsstaatlichen Grundsatz der individuellen Schuldzuordnung. Hier wird Handlungsfähigkeit vorgetäuscht, statt einen differenzierenden Dialog zu führen, wie die Fanhilfe aus Magdeburg betont. Eine solche Blocksperre sorgt nur für Frust bei den Fans. Denn was soll ein Ausschluss Unschuldiger bitte präventiv bringen?

Offenbar wähnen sich der DFB und seine Sportgerichtsbarkeit unter so großem Druck von Politik und Polizei, dass nun wieder ganz alte Maßnahmen aus der Mottenkiste gezogen werden. Sie werden dem Verband nichts nützen. Auch dadurch wird nicht eine Fackel weniger brennen. Der DFB muss endlich in den Dialog mit allen Beteiligten treten, wenn er nicht den letzten Funken Glaubwürdigkeit verlieren will.

»Sport frei!« vom Fananwalt.

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