06.03.2026
Beim Fananwalt
Aus der Mottenkiste
Von René Lau
Auch wenn der Sport nicht explizit im Grundgesetz erwähnt wird, ist er etwa über Artikel 2 und Artikel 9 GG geschützt. Es besteht die allgemeine Handlungsfreiheit, auch hat jedermann das Recht, beispielsweise Vereine zu gründen. Damit hat der Sport eine gewisse Autonomie, innerhalb derer er sich selbst verwaltet. Selbstverständlich ist das auch im Fußball so, in dem es eigene Verbände und eigene Sportgerichtsbarkeit gibt. So unterstehen sämtliche Vereine von der ers...
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