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10.04.20261 Leserbrief
- → Sport
Kreative Richter
Wer wie ich seit mehreren Jahrzehnten ins Stadion geht und als Fananwalt auch beruflich stets mit Verbänden zu tun hat, weiß, wie diese ticken. Eins ist ihnen immanent: Sie brauchen immer Geld und versuchen daher jederzeit, möglichst viel davon zu erlangen. Dazu nutzen sie manches Mittel: Von klassischen Vereinsabgaben an die Verbände bis zu Gebühren, um an einem Wettbewerb teilzunehmen, ist alles dabei.
Besonders gut sind die Verbände darin, ihre Sportgerichte vorzuschicken. Diese völlig von den ordentlichen Gerichten autark agierende Gerichtsbarkeit ist über alle Maßen erfinderisch, Gelder für die Verbände einzuholen. Nicht nur die Gebühren für die sportgerichtlichen Verfahren steigen stets, auch die von den Sportgerichten ausgesprochenen Geldstrafen schießen immer weiter in die Höhe. Sanktioniert werden soll dabei alles, was in die Hoheit der Verbände eingreift und gegebenenfalls den von ihnen organisierten Spielbetrieb betrifft. So jedenfalls die offizielle Denkweise.
Freilich weiß jeder Vereinsfunktionär mit großer Fanbasis, bei der allein schon aufgrund des Gesetzes der großen Zahlen immer mal etwas passieren kann, dass dem nicht so ist. Immer häufiger werden Sachverhalte sanktioniert, die nichts mit der Organisation des Spielbetriebes zu tun haben und diesen auch nicht anderweitig beeinträchtigen. Oft schon habe ich meinem Ärger vor den Sportgerichten Luft gemacht, dass beispielsweise auch Transparente, die rechtlich völlig einwandfrei, weil vom Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 GG) gedeckt sind, aufgrund verschobener Moralvorstellungen der Sportrichter bestraft werden. Jetzt aber gehen diese Richter sogar dazu über, vermeintlich anstößige Dinge zu ahnden, die vom Feld aus nicht einmal sichtbar sind, geschweige denn irgendeinen Einfluss auf das Spiel haben.
So hat das Sportgericht des DFB vor kurzem einen Verein sanktioniert, weil seine Fans den Gästeblock verunreinigt hatten. In dem Urteil war die Rede davon, dass »Stadionwände, Türen sowie Toilettenanlagen großflächig verschmutzt und bestickert wurden«. Da fragt sich nur, was das mit dem Spielbetrieb zu tun hat. Vielleicht hat der Heimverein zivilrechtliche Schadenersatzansprüche gegen Gästefans. Doch kontrolliert und bestraft der DFB demnächst auch, ob etwa am Cateringstand jemand schwarzarbeitet oder der Getränkeausschank nicht den Hygienevorschriften entspricht?
Wie weit wollen die Verbände in ihrem Sanktionswahn noch gehen? Es muss endlich Schluss damit sein, dass der DFB Sachverhalte rund um ein Fußballspiel sanktioniert, die rein gar nichts mit dem Spielbetrieb zu tun haben. Egal ob es sich um ein Transparent im Block oder Sticker im Gästebereich handelt.
»Sport frei!« vom Fananwalt.
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Onlineabonnent*in Franz S. aus R. 13. Apr. 2026 um 15:46 Uhr»Kreative Richter« lautet die Überschrift. »Kreativer Fananwalt« wäre näher an der Wahrheit. René Lau stört es offensichtlich überhaupt nicht, wenn Fans die Stadien verwüsten, »Stadionwände, Türen sowie Toilettenanlagen großflächig verschmutzt und bestickert wurden«, ihm geht es nur darum, seine potentiellen Mandanten mit juristischen Spitzfindigkeiten (»hat rein gar nichts mit dem Spielbetrieb zu tun«) bei Laune zu halten.
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