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Aus: Ausgabe vom 30.01.2026, Seite 16 / Sport
Beim Fananwalt

Zwischenrufe

Von René Lau
Der Fananwalt_Logo ONLINE.jpg

Es gibt Dinge im Leben und Wirken eines Fananwalts, von denen man denkt, man würde sie nie erleben. Was habe ich nicht alles schon in Gerichtssälen gesehen. Von ohnmächtigen Zeugen bis zu eingeschlafenen Schöffen war alles dabei. Neulich aber gab es etwas Besonderes aus dem Zuschauerraum. Was war geschehen? Der Mandant, ein Fußballfan, sah sich einer Anklage wegen eines Flaschenwurfes in Richtung von Polizeibeamten ausgesetzt. Die Flasche war weit davon entfernt, einen Beamten zu treffen. Dennoch sprach die Anklage von Paragraph 114 StGB (»Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte«) mit einer Mindeststrafe von drei Monaten.

Wie immer aber liegt der Teufel im Detail. Der Mandant war ein solider Mittfünfziger, der noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war und den eine Kurzschlussreaktion zu seiner Tat gebracht hatte. Weiterhin war die Sache mehr als dreieinhalb Jahre her, ohne dass der Mandant für die Verfahrensverzögerung verantwortlich war. Er war geständig und hatte sich bei den Beamten in der Hauptverhandlung entschuldigt, die seine Entschuldigung auch akzeptierten. Ein inzwischen ausgesprochenes Stadionverbot hatte er ebenfalls bereits abgesessen. Aus meiner Sicht war alles soweit klar, um über eine Einstellung des Verfahrens zu diskutieren.

So suchte ich das Rechtsgespräch und musste feststellen, dass der junge Richter eine Verfahrenseinstellung nicht befürwortete. Die Staatsanwaltschaft wiederum war durch einen Referendar vertreten. Zwischen ihm und mir entbrannte eine heftige Diskussion, ob das Verfahren eingestellt werden könne. Was mich dann überraschte, war eine energische Stimme aus dem Publikum, die mir klarmachen wollte, dass es eine Einstellung seitens der Staatsanwaltschaft nicht geben werde. Auf meine Nachfrage, wer die eifrige Zwischenruferin denn sei, stellte sie sich als Ausbilderin des Referendars vor. Ich gab dem Vorsitzenden Richter zu verstehen, dass ich es nicht gewohnt sei, mit Personen aus dem Publikum über verfahrensrechtliche Probleme zu diskutieren. So etwas hatte ich noch nicht erlebt. Die Dame wollte gar kein Ende finden. Offensichtlich ärgerte es sie sehr, dass ich nicht gewillt war, mit dem Publikum zu diskutieren. Letztlich gab es keine Einstellung, und der Mandant wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Ein Ausgang, der völlig inakzeptabel war und aus meiner Sicht der Sach- und Rechtslage nicht entspricht. Deshalb habe ich Berufung eingelegt und werde über den Verlauf in der höheren Instanz auch hier berichten. Mit wem ich bei dieser Gelegenheit aber ganz sicher nicht diskutieren werde, ist das Publikum.

»Sport frei!« vom Fananwalt.

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