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17.04.2026
- → Sport
Falscher Maßstab
In unserem Rechtssystem ist die strafrechtliche Hauptverhandlung etwas Besonderes. Hier werden Beweismittel begutachtet, Sachverständige gehört, vor allem Zeugen vernommen. Das gesprochene Wort ist eines der Grundprinzipien strafrechtlicher Hauptverhandlungen. Nur was auf dieser Grundlage geschieht, darf der Richter zur Entscheidungsfindung heranziehen. Insofern ist in einem Strafverfahren die Beweisaufnahme wichtiger als in anderen Rechtsgebieten, wo der wesentliche Sachvortrag über eingereichte Schriftsätze erfolgt. Das gibt es im Strafverfahren meist nicht. Um so wichtiger hier, sich auf die Verhandlung gründlich vorzubereiten. Die Akte muss gelesen, Videos müssen angeschaut, bei der Polizei aufgenommene Zeugenaussagen überprüft werden. Interessant wird es immer dann, wenn Polizeibeamte selbst als Zeugen in der Hauptverhandlung vernommen werden sollen: In der Regel haben sie vorher eine zeugenschaftliche Erklärung abgegeben, häufig handelt es sich dabei um Wahrgenommenes, um Eindrücke, welche die Beamten selbst niedergelegt haben. Polizeibeamten kommt in Strafverfahren daher eine besondere Rolle zu. Sie sind Berufszeugen und wissen das auch.
Kürzlich hatte ich einen Beamten als Hauptbelastungszeugen gegen einen Mandanten in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht. Der Mann trat sehr selbstsicher auf, beinahe arrogant. Nachgerade pikant wurde es, als sich im Zuge meiner Befragung herausstellte, dass der Beamte so etwas wie die Hauptfigur in einer Dokumentation spielt, die Polizeibeamte bei ihrer Arbeit filmt. Entsprechend klang seine Aussage, die zur Verurteilung meines Mandanten führte.
Nachdem ich in Berufung gegangen war, stand nun die zweite Instanz vor dem Landgericht an. Der geneigte Kolumnenleser darf raten, wer unentschuldigt nicht erschien. Unser Beamter. Ein Ordnungsgeld wurde erstaunlicherweise nicht verhängt. Ich fragte, weshalb. Der Staatsanwalt sagte, dass er das bei Beamten prinzipiell nicht macht. Es kam zur Diskussion – erfolglos. Was soll ich dazu sagen? Mir will nicht in den Kopf, mit welcher Selbstverständlichkeit Staatsanwälte die Hand über Polizeibeamte halten. Auch ein Beamter ist nur ein Zeuge, hat also die Konsequenzen seines Handelns zu tragen, erst recht, wenn er so arrogant auftritt wie in unserem Fall. An Polizeibeamte darf kein anderer Maßstab angelegt werden als an andere Zeugen. Weshalb bloß begreift die Staatsanwaltschaft das nicht?
»Sport frei!« vom Fananwalt.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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