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Vereinte Nationen

Nein zur Apartheid

Mit einer Reihe von Resolutionen trieb die UN-Generalversammlung 1976 die Isolation des südafrikanischen Rassistenregimes voran, im Konflikt mit dessen »traditionellen Verbündeten«

Foto: World History Archive/IMAGO
Nach dem Massaker von Sharpeville vom 21. März 1960 verschärften die Vereinten Nationen ihre Kritik an Südafrika

Mit ihrem »Aktionsprogramm gegen Apartheid«, das die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 9. November 1976 zusammen mit einer ganzen Reihe von Resolutionen gegen die rassistische Herrschaft in Südafrika verabschiedete, unterstrich die Staatengemeinschaft einmal mehr ihr Engagement für die unterdrückte Bevölkerungsmehrheit im Land an der Südspitze Afrikas sowie im von Pretoria besetzten Namibia. Die eindeutige Aufforderung zur wirtschaftlichen Isolation sollte nicht nur das Apartheidregime selbst treffen, sondern auch dessen internationale Unterstützer stärker unter Druck setzen. Wie die Geschichte zeigen sollte, hatte die Strategie Erfolg – dem Widerstand westlicher Profiteure des damaligen Status quo zum Trotz.

Frontalangriff

Das Resolutionspaket der 31. Sitzungsperiode der UN-Generalversammlung war nicht weniger als ein Frontalangriff auf das Apartheidregime. Verabschiedet wurde es vor dem Hintergrund der Ermordung hunderter südafrikanischer Kinder und Jugendlicher infolge des Schüleraufstands von Soweto im Juni 1976 sowie der Ausrufung des Homelands »Transkei« als vorgeblich unabhängiger Staat am 26. Oktober 1976, was die UN-Generalversammlung noch am gleichen Tag mit einer ablehnenden Resolution als »ungültig« zurückwies. In den zwei Wochen darauf verabschiedeten Entschlüssen folgte eine scharfe Aufforderung an alle Staaten, die noch Wirtschaftsbeziehungen zu Südafrika unterhielten, die entsprechenden UN-Resolutionen umzusetzen und »jegliche solche Kollaboration mit dem Regime zukünftig einzustellen«.

Zur Begründung untermauerte die Generalversammlung ihren Standpunkt, dass »jegliche Kollaboration mit dem rassistischen Regime Südafrikas einen feindlichen Akt gegen das unterdrückte Volk Südafrikas und eine verächtliche Missachtung der Vereinten Nationen und der internationalen Gemeinschaft darstellt«. Ausdrücklich wurden auch UN-Organisationen aufgefordert, keine Geschäfte mit Unternehmen zu machen, die Kredite an Südafrika vergaben. Vom Internationalen Währungsfonds (IWF) wurde explizit verlangt, keine weiteren Darlehen zu gewähren. Auch auf dem Gebiet des Sports forderte die UN-Generalversammlung eine Isolation Südafrikas.

Die Vereinten Nationen hatten der südafrikanischen Regierung bereits Ende 1973 »das Recht, das südafrikanische Volk zu repräsentieren«, abgesprochen. In einer neuerlichen Resolution unterstrich die Generalversammlung nun 1976 einmal mehr, in den »von der Organisation für Afrikanische Einheit (Vorläufer der Afrikanischen Union, jW) anerkannten nationalen Befreiungsbewegungen – der African National Congress of South Africa und der Pan Africanist Congress of Azania – die authentischen Repräsentanten der überwältigenden Mehrheit des südafrikanischen Volkes« zu sehen. Die Resolutionen stellten damit die Fortsetzung des Kurses dar, der schon seit der Gründung der Vereinten Nationen vor allem von Ländern des globalen Südens gesteuert worden war. Bereits im Rahmen der ersten Sitzungsperiode der UN-Generalversammlung hatte die Regierung Indiens 1946 die rassistische Diskriminierung der indischstämmigen Bevölkerung in Südafrika auf die Agenda setzen lassen. Spätestens nach dem Massaker an friedlichen schwarzen Demonstranten 1960 in Sharpeville gingen die Vereinten Nationen unter ihrem zweiten Generalsekretär Dag Hammarskjöld dann auf einen deutlichen Konfrontationskurs gegen das Apartheidregime. Der Schwede starb 1961 bei einem Flugzeugabsturz – einem UN-Untersuchungsbericht von 2017 nach wahrscheinlich ein Flugzeugabschuss – nachdem britische und US-amerikanische Stellen die angeforderte Luftunterstützung verweigert hatten.

Konflikt mit Vetomächten

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Letzteres Ereignis darf durchaus symbolisch verstanden werden: Die UN-Vollversammlung befand sich in ihrem Kampf gegen die Apartheid stets im Konflikt mit den westlichen Vetomächten im UN-Sicherheitsrat. Im Text der Resolution zum Waffenembargo gegen Südafrika vom 9. November 1976 werden letztere nebst ihrer beflissenen Unterstützer offen benannt: »Mit Sorge« nahm die UN-Vollversammlung darin die »schnelle Steigerung des Militärbudgets Südafrikas und die fortgesetzten Verletzungen des Waffenembargos gegen Südafrika durch seine traditionellen Verbündeten, insbesondere Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Israel, Großbritannien und die Vereinigten Staaten« zur Kenntnis.

Die damalige Strategie der fortgesetzten Unterstützung Pretorias versuchten die imperialistischen Partner mit Slogans wie dem Bonner »Wandel durch Handel« zu kaschieren. Den Vorstellungshorizont in den westlichen Schaltzentralen offenbarte ein Beitrag aus der Zeitschrift Vereinte Nationen aus dem Jahr 1973, in dem der Autor Klaus Freiherr von der Ropp, seinerzeit führender Mitarbeiter der regierungsnahen (und auf Initiative des BND gegründeten) Stiftung Wissenschaft und Politik, die Optionen der Bundesregierung aus seiner Sicht skizzierte. Kurz gefasst: Zu viel Interaktion zu Südafrika gefährde die Kontakte zu den restlichen afrikanischen Staaten, eine Übernahme der UN-Linie würde jedoch »mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (…) im Verlauf langer kriegerischer Auseinandersetzungen zur Vertreibung der weißen, der gemischtrassigen und der indienstämmigen Südafrikaner (…) und damit zum wirtschaftlichen Chaos« führen. Woraus von der Ropp die Empfehlung eines »flexiblen Abstimmungsverhaltens« folgerte: Bonn sollte »einwandfreie Unrechtstatbestände« etwa bei »Diskriminierung am Arbeitsplatz« mit verurteilen, zugleich aber »dem Umstand Rechnung tragen, dass die Vorstellungen der OAU von einer voll integrierten Gesellschaftsordnung in Südafrika wegen seiner so ausgesprochen heterogenen Bevölkerung schlicht unpraktikabel sind«.

Letztlich wäre diese Linie auf die Befürwortung einer Zwei- oder Mehr-­Staaten-Lösung hinausgelaufen. Während offen praktizierte rassistische Exzesse dabei durchaus abgelehnt wurden, galt eine Beibehaltung des strukturellen Rassismus zur Aufrechterhaltung geopolitischer Macht- und kapitalistischer Ausbeutungsverhältnisse als mindestens unumgänglich. Das Agieren erinnert dabei durchaus an den heutigen Umgang mit dem einzigen Staat, dessen militärische Unterstützung Südafrikas der UN-Vollversammlung schon 1976 eine eigene Resolution wert war: Israel.

Direkte Folgen hatten die Resolutionen kaum. Dennoch zeigt das Beispiel Südafrikas auch, dass kontinuierlicher internationaler Druck die Aufrechterhaltung menschenfeindlicher Regime weniger profitabel machen kann. Am Kap der Guten Hoffnung führte dies – in Kombination mit großen Streiks, Protesten, internationaler Solidarität und schließlich auch dem militärischen Eingreifen Kubas – zum Kollaps des rassistischen Regimes. Die Befreiungsbewegung ANC übernahm infolge der ersten freien Wahlen 1994 die Regierung. Vor dem Hintergrund dieser Geschichte erklärt sich auch Südafrikas entschiedener Einsatz für eine gleichberechtigte, rechtsbasierte internationale Ordnung und die südafrikanische »Staatsräson«, die Nelson Mandela 1997 so umriss: »Unsere Freiheit ist unvollständig ohne die Freiheit der Palästinenser.«

Ein Hauptanliegen

1. Die Abschaffung rassistischer Herrschaft und Ausbeutung in Südafrika und die Unterstützung des südafrikanischen Volks beim Aufbau einer nichtrassischen Gesellschaft sind zu einem Hauptanliegen der Vereinten Nationen und der internationalen Gemeinschaft geworden.

2. Apartheid, wie auch Sklaverei, muss abgeschafft werden, weil sie ein Verbrechen gegen die Menschheit ist. (…)

15. Die Generalversammlung erklärt, dass das rassistische Regime Südafrikas illegitim ist und kein Recht hat, das Volk Südafrikas zu repräsentieren. Sie erkennt die nationalen Befreiungsbewegungen als authentische Repräsentanten der großen Mehrheit des Volks Südafrikas an.

16. Sie ist überzeugt, dass die Kollaboration einiger Regierungen und Interessengruppen mit dem rassistischen Regime Südafrikas sowie deren völlige Missachtung der Resolutionen der Vereinten Nationen und der legitimen Forderungen des südafrikanischen Volkes die Anstrengungen zur Ausmerzung der Apartheid behindert und das rassistische Regime zur Beibehaltung seiner inhumanen Politik ermutigt haben.

17. Diese Regierungen und Wirtschaftsinteressen haben es dem rassistischen Regime Südafrikas ermöglicht, eine Militärmaschinerie zur Unterdrückung des Volkes und für Aggressionen gegen benachbarte Staaten aufzubauen. Sie haben Profite in Höhe von Milliarden Dollar mit der Ausbeutung afrikanischer Arbeiter in Südafrika gemacht. Sie tragen schwerwiegende Verantwortung für das resultierende Leid des südafrikanischen Volkes und für die Bedrohung des internationalen Friedens.

→ Auszug aus der Einleitung zum Aktionsprogramm gegen Apartheid der UN-Generalversammlung, 9.11.1976; Übersetzung: Christian Selz

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.11.2026, Seite 15, Geschichte

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