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Akute Versorgungslücken

Pflegeneuordnungsgesetz

Foto: Jacob Schröter/dpa
Belastung für Betroffene: Mit der »Pflegereform« werden Leistungen gekürzt und zusammengestrichen (Erfurt, 24.8.2026)

Ein Entwurf fürs Altpapier. Da lässt sich auch kaum mehr was recyceln, beim Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG. Die Gesetzesnovelle debattierten die Bundestagsabgeordneten am Donnerstag im Plenum – bei der ersten Lesung.

Es kann nur ein Debattenziel geben: Diese Novelle muss vom Tisch! Denn sollte das PNOG von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) unverändert den Bundestag passieren und die »schwarz-rote« Koalitionsmehrheit dafür votieren, wäre das eine weitere Zäsur. Ein Frontalangriff auf Pflegebedürftige, Angehörige und Beschäftigte.

Weshalb? Deshalb: Die geplante Streichung der Verhinderungspflege und Kürzungen bei Entlastungsleistungen treffen vor allem die häusliche Pflege – genauer: Millionen An- und Zugehörige sowie Beschäftigte in der Pflegebranche. Getroffen würde ausgerechnet die häusliche Pflege. Jener Bereich also, der den Großteil der Versorgung trägt.

Bislang können Pflegebedürftige gut 3.500 Euro jährlich flexibel einsetzen, etwa um Betreuungspersonen zu bezahlen. Künftig soll es nur noch ein deutlich niedrigeres »Überbrückungsbudget« geben. Ausschließlich für Notfälle. Planungssicherheit gäbe es für Betroffene kaum noch. Verlässliche Ersatzpflege würde zum Ausnahmefall.

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Schlimmer noch: Familien, die auf eine unbürokratische Verhinderungspflege angewiesen sind, fehlt fortan eine bezahlbare Lösung. Fatal. Pflegende Angehörige brauchen fixe Aus- und Ruhezeiten. Eine Voraussetzung, um Pflege dauerhaft physisch und psychisch leisten zu können.

Das ist längst nicht alles. Der Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro soll im Pflegegrad 1 komplett entfallen. Die einzige monetäre Unterstützung in dieser Stufe. Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gibt es dort ohnehin nicht. Kurz: Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 gehen faktisch leer aus.

Neu ist ein sogenanntes Sozialraumbudget bei Pflegegrad 2 bis 5. Für Hilfe im Haushalt oder Betreuung durch Nachbarschaftshilfen. Aber: Das Geld darf nur noch für genau festgelegte Angebote ausgegeben werden. Hinzu kommt: Die »Dynamisierung« der Pflegeleistungen wird bis 2029 ausgesetzt. Das heißt: Bis dahin kein Inflationsausgleich. Zudem fällt eine nach geltendem Recht für 2028 anstehende Anhebung der Leistungen weg. Und nicht zuletzt wird es für Betroffene schwerer, überhaupt in die ersten beiden Pflegegrade seitens des medizinischen Dienstes eingestuft zu werden.

Was bedeutet das für ambulante Pflegedienste? Sie streichen Stellen – bundesweit könnten es bis zu 50.000 sein. Übersetzt: Die Lasten für pflegende Angehörige werden weiter steigen. Noch mehr Familienmitglieder werden in Teilzeit gehen oder ihre Jobs aufgeben müssen. Für viele bliebe am Ende nur die Rolle der De-facto-Vollzeitpflegekraft.

Das PNOG schreibt Prävention groß: Pflegebedürftigkeit verhindern, hinauszögern. Zynisch. Linnemanns Gesetz schafft, wird es durchgewinkt, zweierlei: Versorgungslücken und Friedhofsruhe. Denn wo Pflege fehlt, sterben Menschen früher.

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Erschienen in der Ausgabe vom 06.11.2026, Seite 3, Ansichten

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