Sanktionsregime bei Sozialhilfe
Österreichs Koalition will mit Gesetzesnovelle Leistungen für Erwerbslose, Geflüchtete und Kinder kürzen. Sozialverbände warnen vor Notlagen und Armut
Sie sollen drangsaliert, schikaniert, traktiert werden: arme Leute. Die »Zuckerl«-Koalition aus ÖVP, SPÖ und Neos hat am vergangenen Freitag nach zähem Ringen den Gesetzentwurf zur »Reform« der Sozialhilfe vorgelegt – abgestimmt mit den Bundesländern. Der Grundton ist klar: mehr Druck auf Erwerbslose, niedrigere Leistungen für Geflüchtete und strengere Vorgaben für Familien.
Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ), Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (Neos) präsentierten den Entwurf am vergangenen Freitag im Kanzleramt. »Schützen, fordern, Chancen eröffnen – das ist der Anspruch, an dem wir diese Reform messen«, meinte Schumann.
Hinter den beschwichtigenden Worten steht jedoch ein Umbau des Systems nach dem Prinzip Fördern gegen Wohlverhalten. Integration werde ab dem 1. Januar 2027 »Pflicht und kein freiwilliges Angebot mehr«, kündigte Bauer an. Voraussetzung sei aber, dass die verlangten Integrationsschritte erfüllbar seien und entsprechende Angebote bereitstünden, betonte Schumann. Ziel der Reform sei es, die Sozialhilfe wieder zu einem »Auffangnetz« statt zu einer »Hängematte« zu machen, so Meinl-Reisinger.
Im Zentrum der Novelle des Sozialhilfegrundsatzgesetzes (SH-GG) steht die Schlechterstellung von Leistungsbeziehern. Der volle Sozialhilfesatz von 1.230 Euro soll künftig nicht mehr automatisch gewährt werden. Während österreichische Staatsbürger einen auf 1.016 Euro gekürzten Basisbetrag erhalten sollen, sollen Asylberechtigte mit 861 Euro auf 70 Prozent des Regelsatzes zurückfallen.
Die volle Leistung wird demnach nur noch unter Auflagen gewährt. Erwerbsfähige müssen ihre Integrationsbemühungen dokumentieren und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wer die Auflagen nicht erfüllt, dem drohen Streichungen um mindestens ein Viertel bis hin zum Entzug der Leistungen.
Auch bei den Kinderleistungen setzt die Koalition auf Kürzungen statt auf Absicherung. Die Regierungspartner einigten sich auf einen »Kompromiss«: Erstmals werden bundesweite Mindest- und Höchstsätze festgelegt, allerdings nur teilweise. Während die Leistungen für das erste sowie ab dem fünften Kind vereinheitlicht werden, können die Länder die Sätze für das zweite bis vierte Kind weiterhin selbst bestimmen.
Wenig überraschend stößt der Entwurf bei der Wirtschaft auf Zustimmung. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) begrüßte die Gesetzesnovelle. Rolf Gleißner, Leiter der Abteilung für Sozial- und Gesundheitspolitik, sprach sich für eine verbindliche Bemühungspflicht in der Grundversorgung aus. Klare Anreize zur Arbeitsaufnahme und eine konsequente Arbeitsmarktintegration seien notwendig, um Betroffene möglichst rasch in Beschäftigung zu bringen.
Scharfe Kritik kam am Freitag von Sozialverbänden. Der Direktor der Volkshilfe Österreich, Erich Fenninger, bezeichnete die Sätze für Geschwisterkinder als unzureichend. 148 Euro monatlich gingen am tatsächlichen Bedarf von Kindern vorbei und reichten weder für den Alltag noch für gesellschaftliche Teilhabe.
Soziale Sicherheit sei weit mehr als ein bloßes Auffangnetz, betonte Tanja Wehsely, Geschäftsführerin der Volkshilfe Wien. Wer bei der Existenzsicherung kürze, setze den Zusammenhalt aufs Spiel. Zugleich kündigte sie Widerstand gegen weitere Verschärfungen von Pflichten an, solange Menschen nicht die Voraussetzungen hätten, diese erfüllen zu können. Mehr noch: »Die Regierung macht die Reichen reicher und die Armen ärmer«, kritisierten Wehsely und Fenninger. Dass Milliarden für Konzernentlastungen bereitstünden, für eine Kindergrundsicherung jedoch nicht, zeige die politischen Prioritäten der Regierung. »Kinderrechte scheinen in Österreich weniger wert zu sein als Konzerninteressen«, erklärten beide.
Noch vor Beginn des parlamentarischen Verfahrens widerspricht auch die Caritas den Plänen von Bund und Ländern. Deren Präsidentin Nora Tödtling-Musenbichler zeigte sich erschüttert über den Entwurf. Dieser stehe im Widerspruch zum erklärten Ziel, die Kinderarmut zu halbieren, und benachteilige armutsgefährdete Kinder zusätzlich.
Den Entwurf dürfe man in dieser Form nicht zum Gesetz machen, warnte Tödtling-Musenbichler. Solange ausreichende Integrationsangebote fehlten und Betroffene mit lediglich 860 Euro auskommen sollten, werde soziale Not nicht bekämpft, sondern weiter verschärft. Ihr Fazit: »Davon kann man in Österreich nicht leben.«
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