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Elektronische Patientenakte

»Die Ärzte haben nicht die Zeit dafür«

Die elektronische Patientenakte sorgt in der Praxis bislang kaum für Erleichterung. Ein Gespräch mit Jan Kuhlmann

Foto: Daniel Karmann/dpa
Alle möglichen Patientendaten werden digital gesammelt. Doch der Zugriff darauf ist für niedergelassene Ärzte kein Klacks (Nürnberg, 17.3.2025)

Die Digitalisierung der Verwaltung von Gesundheitsdaten mit elektronischer Patientenakte, kurz EPA, trifft teils noch auf Papierunterlagen einzelner Arztpraxen. Ist für Ärzte oder Patienten somit überhaupt etwas einfacher geworden?

Die meisten Versicherten haben gar keinen Zugriff auf ihre EPA. Für Ärztinnen und Ärzte ist es auch nicht einfacher geworden. Diese Akte stellt eine unstrukturierte Sammlung von PDF-Dateien dar. Bei dem Rhythmus, in dem in Arztpraxen gearbeitet wird, gibt es kaum Zeit, sich damit für den aktuellen Fall einen Überblick zu verschaffen.

Auch bei Notfällen hilft diese EPA nicht?

Der Notfalldatensatz als Teil der EPA enthält medizinische Informationen, etwa bezüglich Allergien, chronischen Krankheiten, regelmäßigen Medikamenten, Implantaten und Notfallkontakten. Das Gespräch mit dem Patienten ist meistens hilfreicher, um die wichtigen Fakten schnell zu erhalten, die jeweils gebraucht werden. Für wichtige Informationen gibt es den »Europäischen Notfallausweis«, mehrsprachig, weltweit nutzbar. Erhältlich im Schreibwarenhandel und im Internet.

Was sagen Sie zur Behauptung, der gläserne Patient sei der besser behandelte Patient?

Abgesehen vom Datenschutzproblem, das wir kritisieren, müssten die elektronischen Akten besser strukturiert werden. Etwa zehn Prozent der Patienten haben der EPA widersprochen. Von den übrigen etwa 90 Prozent haben aber wiederum nur höchstens zehn Prozent Zugriff auf ihre Daten. Der Urologe sieht dieselben Dokumente wie die Psychotherapeutin, das ist im System der EPA nicht änderbar. Das entspricht nicht einer sinnvollen Berechtigungsverwaltung.

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Was nützt es älteren oder pflegebedürftigen Menschen, wenn alles elektronisch gespeichert wird, das beim Arztbesuch aber nicht interessiert und sie wieder die gesamte Krankengeschichte referieren müssen?

Genau das ist das Problem. Die Ärzte haben nicht die Zeit, sich vor jeder Behandlung in der EPA zu informieren. Es bringt nichts.

Unter anderem in NRW liegt ein Entwurf zum neuen Psychisch-Kranken-Gesetz vor, wodurch Menschen mit psychiatrischen Diagnosen vermehrt ins Visier von Sicherheitsbehörden geraten. Nützt es psychisch Kranken, wenn sie der EPA widersprochen haben, oder können sie dennoch in deren Fänge geraten?

Insgesamt sind die neuen Geheimdienstgesetze, unabhängig von der EPA, problematisch: Während etwa Rechtsanwälte und Abgeordnete absoluten Schutz vor Überwachung durch den Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz erhalten, gilt für Journalisten und Ärztinnen nur relativer Schutz: Ihr verfassungsrechtliches Berufsgeheimnis kann gegen »Sicherheitsinteressen des Staates« abgewogen werden. Das Patientengeheimnis wird also nicht absolut geschützt. Abgesehen davon ist eine solche Massenüberwachung unsinnig. Nach dem Mental-Health-Report 2026 gab fast jeder dritte Befragte an, unter einer psychischen Erkrankung zu leiden.

Der Impfpass oder das Bonusheft vom Zahnarzt müssten in die elektronische Akte integriert werden, lautet eine Forderung an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Wären Sie so von der EPA zu überzeugen?

Das soll wohl geschehen, ist aber nicht unser Problem. Ein solches sehen wir vielmehr darin, dass Daten der EPA für die Forschung zugänglich sein sollen. Dabei könnten Daten leicht deanonymisiert werden.

Die Gruppe »Gesundheit besser digitalisieren« setzt sich für »verantwortungsvolle digitale Entwicklung« ein. Was verstehen Sie darunter?

Gerade mit dem Einsatz von KI besteht die Gefahr, dass mit der EPA ein umfangreicher Datenpool entsteht. Das will die staatliche Projektgesellschaft Gematik, vor allem aber die Pharmaindustrie, die von den damit breiteren Statistiken profitieren will, um Versicherten Angst vor Krankheiten zu machen und dann zielgruppenspezifische Medikamente zu entwickeln. Es gibt eine neue Studie der Betriebskrankenkassen zur »Nachhaltigkeit durch die Digitalisierung im Gesundheitswesen«. Deren Kritik teilen wir weitgehend. Uns geht es um den Schutz ärztlicher und psychotherapeutischer Schweigepflicht sowie die Selbstbestimmung von Patienten über ihre Gesundheitsdaten. Digitalisierung sollte die Patientenversorgung und die Kommunikation zwischen den Behandelnden verbessern.

Jan Kuhlmann ist Vorsitzender des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V.

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.10.2026, Seite 3, Inland

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