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Regelanfrage beim Verfassungsschutz

»Er wird zu einem politischen Wächter«

Hamburg: Öffentlicher Dienst lässt massenhaft Bewerber vom Inlandsgeheimdienst überprüfen. Ein Gespräch mit Deniz Celik

Foto: Moritz Frankenberg/dpa
Antifaschistische Demonstration gegen den Verfassungsschutz und die Praxis der Berufsverbote (Bremen, 2.10.2026)

Seit Anfang August werden in Hamburg Bewerber für den öffentlichen Dienst mit einer Regelanfrage beim Verfassungsschutz überprüft. Sie haben eine Anfrage in der Bürgerschaft dazu gestellt. Was ergab diese?

Die Antwort des Senats zeigt, welch ein massenhaftes Überprüfungsverfahren jetzt auf den Weg gebracht worden ist. Demnach hat es bereits im ersten Monat 4.049 Überprüfungen gegeben, von denen rund 60 Prozent auf Schulen und Hochschulen entfielen. Allein die Schulbehörde veranlasste 1.016 Abfragen, hinzu kommen unter anderem 625 an der Universität Hamburg, 436 an der TU Hamburg und 182 an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Die Zahlen zeigen, dass genau das eingetreten ist, vor dem wir gewarnt haben: Der Regelanfrage liegt ein Generalverdacht gegen alle Bewerber zugrunde. Aus unserer Sicht ist das nicht verhältnismäßig.

Wie funktioniert das Verfahren, das der »rot-grüne« Senat gegen großen Widerstand eingeführt hat?

Bei allen Einstellungen im öffentlichen Dienst – unabhängig davon, ob es sich um Angestellte oder Beamte handelt – müssen Bewerbende nach erfolgreicher Absolvierung des Bewerbungsverfahrens eine Überprüfung über sich ergehen lassen, bei der es um ihre »Verfassungstreue« geht. Die Personalstelle fragt beim Landesamt für Verfassungsschutz nach, ob Erkenntnisse über die Person vorliegen. Falls es Einträge in der Datenbank gibt, werden die Erkenntnisse übermittelt. Und dann wird geschaut, ob diese einen hinreichenden Zweifel an der Verfassungstreue der Person ergeben. Das kann wiederum dazu führen, dass man abgelehnt wird.

Was für »Erkenntnisse« könnten das sein?

Für den Verfassungsschutz ist Kapitalismuskritik bereits ein Indiz für fehlende Verfassungstreue. Wir kennen das Beispiel von Lisa Poettinger in Bayern. Ihre antikapitalistische Haltung wurde gegen sie verwendet. Am Ende wurde ihr das Referendariat verweigert. Bei der Anhörung im Innenausschuss wurden Beispiele genannt: Selbst der Slogan »System Change, not Climate Change« wurde vom bayerischen Verfassungsschutz bereits als Anhaltspunkt für Linksextremismus herangezogen. Es reicht aber auch, dass man an antifaschistischen Aktionen teilgenommen hat oder an Blockaden, also an Aktionen des zivilen Gehorsams teilnimmt. All das kann dazu führen, dass man in der Datenbank des Verfassungsschutzes einen Eintrag bekommt.

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Das ist ja auch unsere Kritik an der ganzen Maßnahme, dass da im Grunde eher Menschen unter Generalverdacht gestellt werden, die sich für Antifaschismus einsetzen und sich kapitalismuskritisch engagieren. Das wirkt abschreckend und ist Gift für die Demokratie.

Abschreckend, weil sich Personen, die in den öffentlichen Dienst wollen, aus Angst vor Nachteilen nicht politisch engagieren?

Ja, genau. Weil Leute, die vielleicht Lehrer werden wollen oder überhaupt im öffentlichen Dienst arbeiten, sich vielleicht dreimal überlegen: Gehe ich auf diese Demo? Sage oder schreibe ich dies oder das öffentlich? Es kann auch andersherum sein: Menschen, die sich politisch engagieren, bewerben sich gar nicht mehr, weil sie Angst haben, dass irgendwelche Erkenntnisse vorgebracht werden könnten, nachdem sie an einer Demo oder an Aktionen des zivilen Ungehorsams teilgenommen haben.

Der Verfassungsschutz legt für gewöhnlich nicht offen, woher er seine Erkenntnisse hat.

Der Verfassungsschutz bestimmt die Kriterien. Er wird zu einem politischen Wächter. Da kann der Senat noch so oft sagen, die letzte Entscheidung treffe die Personalstelle. Werden Erkenntnisse vom Landesamt für Verfassungsschutz übersendet, haben wir erhebliche Zweifel daran, dass die Personalstelle sich darüber hinwegsetzt.

Ist das Verfahren eine Neuauflage der Berufsverbote?

Ganz eindeutig. Wir haben selbstverständlich wieder faktische Berufsverbote, insbesondere bei bestimmten Gruppen. Ich sehe viele Parallelen zu den Berufsverboten, die in den 1970er Jahren eingeführt worden sind, und ich habe die ganz große Sorge, dass es sich wieder vor allem gegen Linke richten wird.

Was können Sie Betroffenen raten, die sich wehren wollen?

Das ist praktisch sehr schwer möglich. Aber es gibt das Recht auf Anhörung. Das sollte man auf jeden Fall in Anspruch nehmen. Und man kann sich gerichtlich gegen Maßnahmen der Stadt wehren. Das Hamburger Bündnis gegen Berufsverbote will da Beratungsstrukturen aufbauen. Auch meine Partei will unterstützen. Was übrigens besonders absurd bei dem ganzen Thema ist: Erst im August 2018 hat sich die Bürgerschaft für den Radikalenbeschluss von 1972 und das »Unrecht der Berufsverbote« entschuldigt sowie eine Aufarbeitung beschlossen. Ein paar Jahre später führt man nun diese Regelanfrage ein. Das ist wirklich ein Treppenwitz der Geschichte.

Deniz Celik ist innenpolitischer Sprecher der Linke-Fraktion in der hamburgischen Bürgerschaft.

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.10.2026, Seite 2, Inland

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