Bündnis für Palästina beklagt Behördenschikanen vor bundesweiter Demonstration in Berlin
Das Bündnis »United 4 Palestine« beklagte am Freitag Behinderungen durch die Behörden vor seiner bundesweiten Demonstration am 10. Oktober in Berlin:
United 4 Palestine mobilisiert weiterhin für die bundesweite Demonstration am 10. Oktober 2026 um 15 Uhr am Brandenburger Tor. Seit Wochen versuchen die Berliner Polizei und die Versammlungsbehörde, die Demonstration von den zentralen Orten der Hauptstadt fernzuhalten. Trotz frühzeitiger Anmeldung, Gesprächsbereitschaft und weitreichender Kompromissangebote wurde unsere ursprünglich angemeldete Route am 9. Oktober durch eine sofort vollziehbare Verfügung beschränkt. Dagegen haben wir Widerspruch eingelegt und gerichtlichen Eilrechtsschutz beantragt.
Unter dem Motto »Der Genozid ist nicht vorbei« rufen wir, Palästinenser*innen in Deutschland, migrantische Gruppen, Grassroots-Initiativen und solidarische Kräfte, zu einer bundesweiten Demonstration in Berlin auf. Wir fordern das sofortige Ende des israelischen Genozids in Gaza, der Besatzung, Vertreibung und des Siedlerkolonialismus in Palästina. Gleichzeitig richten wir unseren Protest gegen die politische, diplomatische, wirtschaftliche und militärische Unterstützung Israels durch Deutschland. (…)
»Wir haben unsere Demonstration frühzeitig angemeldet und sind der Polizei immer wieder entgegengekommen. Wir haben unsere Zeiten angepasst, alternative Strecken vorgeschlagen und sogar angeboten, auf unsere beiden wichtigsten Versammlungsorte zu verzichten. Trotzdem wurde jede Lösung zurückgewiesen. Wer unter diesen Umständen behauptet, wir seien nicht kooperationsbereit, verdreht die Tatsachen. Wir lassen uns nicht aus der politischen Öffentlichkeit verdrängen«, erklärt United 4 Palestine. (…)
Die Föderation Demokratischer Arbeitervereine (DIDF), in der vor allem türkeistämmige Migranten organisiert sind, wendet sich gegen eine Normalisierung der AfD in Sachsen-Anhalt:
(…) Am Dienstag wurde das erste Mal ein AfD-Abgeordneter Präsident eines Landtags. Ohne Unterstützung von BSW und einem Teil der CDU hätte die AfD das nicht ermöglichen können. (…) Was das BSW als »Ende der Brandmaueridiotie« bezeichnet, ist eigentlich die Ebnung des Wegs für Ulrich Siegmund ins Ministerpräsidentenamt. Gleichzeitig sehen wir eine Front, die Migranten und Geflüchtete kriminalisiert und ausweisen will. Dieser Schritt, der eine Normalisierung der AfD bedeutet, stellt nicht nur für uns Migranten, sondern für alle eine große Gefahr dar.
(…) Einen rechten Hardliner ins Amt zu wählen, hat nichts mit Demokratie und Wählerwillen zu tun. Das BSW vertritt eine Politik, die die Profitinteressen deutscher Kapitalgruppen vertreten will. Deshalb geht es bei ihm oft um den »Wirtschaftsstandort Deutschland« oder »billiges russisches Gas«. Im selben Atemzug gehen diese Inhalte mit einer Verwertungslogik in der Migrationsfrage einher. »Integrierte« Migranten sollen bleiben dürfen, »straffällige« ausgewiesen werden. (…) Mit der Wahl Rauschs zeigt das BSW zudem, dass es bereit ist, Rassisten ins Amt zu verhelfen. Das verurteilen wir aufs Schärfste!
Anstatt die AfD zu normalisieren und ihr damit zu mehr Macht zu verhelfen, müssen wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen ergriffen werden, die die Zukunftsängste und Sorgen der breiten Wählerschaft, die ihr ihre Stimme gibt, ausräumen. (…) Das funktioniert nur, indem wir die sozialen Fragen, den Kampf gegen Aufrüstung und Krieg, sowie den antifaschistischen Widerstand zusammenbringen und auf den Straßen und in den Betrieben, Schulen und Nachbarschaften gegen all das kämpfen.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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