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Anzeigen sind raus
Vorgeblicher Antisemitismus: Die Linkspartei geht juristisch gegen Minister vor
Den Campagñeros von Union bis Grünen und den ihnen nahestehenden Medien ist keine Behauptung zu hanebüchen. Gegen die Front der vergeblich um Antisemitismus Besorgten regt sich nun so etwas wie Widerstand in der Berliner Linkspartei. Spitzenkandidatin und neue Fraktionschefin Elif Eralp sowie ihr Landesverband haben Strafanzeige gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) wegen übler Nachrede erstattet. Dieser hatte in der ZDF-Sendung »Maybrit Illner« der Aussage zugestimmt, Eralp sei Antisemitin. Die Entscheidung teilte der Anwalt Jasper Prigge am Montag gegenüber dpa mit.
Die Anzeige bezieht sich auf eine Äußerung Dobrindts in der am Donnerstag abend gesendeten Folge. Im Studio war es zu einem heftigen Wortgefecht zwischen dem Minister und Heidi Reichinnek, Linke-Fraktionschefin im Bundestag, gekommen. Moderatorin Illner griff ein: »Elif Eralp sagt, sie ist Antisemitin … Sie ist keine Antisemitin.« Auf die Korrektur des Versprechers reagierte der Innenminister umgehend mit »Na doch«. Wie Prigge darlegt, habe sich der Minister Illners ursprüngliche Aussage zu eigen gemacht, also Eralp als Antisemitin bezeichnet. Dabei handele es sich um »üble Nachrede« im Sinne des Strafgesetzbuches. Um eine »Beleidigung« handele es sich, weil die Bezeichnung als Antisemitin »in erheblichem Maße ehrabträglich« sei. Weiter heißt es im Schriftsatz, über den dpa berichtete, die Verbreitung der »Falschbehauptung durch den Innenminister im Fernsehen« sei geeignet, Eralps »Integrität als politische Amtsträgerin und damit die Regierungsbildung im Land Berlin zu beeinträchtigen«. Eralp trete tatsächlich öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein »und hat dies auch im Wahlkampf mehrfach wiederholt«.
Juristische Schritte hatte die Berliner Linke zuvor schon gegen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) eingeleitet. Am Wochenende hatte Prigge der Ministerin dem Spiegel zufolge eine Unterlassungserklärung übersandt, in der er die Löschung eines Videos auf der Plattform Instagram fordert. In dem Video hatte Reiche sich auf die von der Linkspartei angekündigte Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne bezogen. Eine Partei schicke sich in Berlin an, »über Enteignung nicht nur zu sprechen«, sondern sie »ins Programm zu schreiben«. Die Linke, so das Video weiter, sei eine Partei, »die Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht, jüdisches Leben bekämpft, die die organisierte Kriminalität fröhlich auf Wahlpartys begrüßt«.
Moniert wird im Anwaltsschreiben vor allem, dass das Video über den offiziellen Instagram-Kanal des Wirtschaftsministeriums verbreitet wird. Reiche könne zwar als politische Gegnerin die Linkspartei angreifen, dürfe dafür aber nicht Regierungskanäle nutzen, erklärte der Anwalt. Die Veröffentlichung der »parteipolitisch einseitigen Kritik« auf einem »mit staatlichen Mitteln finanzierten Instagram-Kanal« stelle einen »Missbrauch öffentlicher Mittel« dar. Reiche wurde eine Frist bis diesen Dienstag für die Löschung des Videos eingeräumt, andernfalls werde die Partei einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht stellen.
Vor diesem Hintergrund erklärte der Berliner SPD-Chef Steffen Krach am Montag gegenüber dpa, er gehe von schwierigen Sondierungsgesprächen mit Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen aus. »Die kommenden Wochen werden kein Spaziergang, das wird ein steiniger Weg«, sagte Krach. Am Donnerstag wollen Grüne und SPD erstmals im Dreierformat mit der Linkspartei über eine Regierungsbildung sprechen. Wie dpa zu berichten wusste, haben sich die beiden Parteien aber zunächst zu zweit getroffen und entschieden, dass es sich bei dem Treffen mit der Wahlsiegerin um ein »gemeinsames Vorgespräch« und nicht um Sondierungen handeln soll. »Dabei soll es um den Kampf gegen Antisemitismus und den Schutz jüdischen Lebens sowie den Umgang der Parteien und einer möglichen Koalition damit gehen«, hieß es. »Außerdem wird es um Themen wie Rassismus, organisierte Kriminalität und den gesellschaftlichen Zusammenhalt gehen. Die Einigung darüber ist eine Grundvoraussetzung für Sondierungen.« So geht die Kampagne weiter.
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Onlineabonnent*in Wolfgang S. aus B. 29. Sept. 2026 um 11:56 UhrAngesichts der Hetze und Schmähungen gegen die Linke nach den Wahlen (auch in dieser Zeitung!) mit »Extremismus«, »Brandgefährlich« und »Antisemitismus«, kann ich den Protagonisten der Linkspartei nur zurufen: Fürchtet euch nicht von den zu erwartenden, wütenden Angriffen der Reaktionäre. Das war schon immer so, wenn die Linken kommen und es denen an den Kragen gehen soll. Bleibt standhaft, habt einen festen Klassenstandpunkt, haltet mutig an euren Zielen fest.
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Natürlich hat die Linke einen festen Klassenstandpunkt, sonst wäre sie ja nicht gewählt worden. Sie vertritt zu Hundertprozent den bürgerlichen Klassenstandpunkt. Oder ist die Linke jetzt eine Arbeiterpartei? Eine Partei des Proletariats? Ich als Arbeiter brauche keinen Krieg gegen Russland. Ich brauche auch keine Drogen- und Organhändler. Ich brauche auch keine Altersarmut, weil das Renten- und Sozialsystem von der Kapitalelite geplündert wird. Ich unterstütze auch keinen zionistischen Völkermord an den Palästinensern. Ich lebe auch nicht von Steuergeldern, die uns Arbeiter als Lohnsteuer geraubt und abgepresst werden. Ich bekomme auch kein Kopfgeld für jede Wählerstimme. Das bürgerliche Parteienwahlsystem der BRD ist dermaßen korrupt und antidemokratisch, dass es ständig mittels Medien hochgelobt werden muss, damit der Alltagsverstand im Wachkoma bleibt. Die Wahrheit ist, dass die Parteien vom Staat mittels abgegebener und hinzugerechneter Wählerstimme finanziert werden. Das ist ein geschlossener Korruptionskreislauf. Der Staat finanziert die Parteien und die Parteien stützen den Staat. Der Staat ist der Fressnapf für Politiker und Parteien. Darum wird es in diesem System niemals eine grundlegend gerechte Politik für uns Arbeiter geben. Nur wenn wir sie uns erkämpfen, können wir sie positiv verändern. Manni Guerth
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Jenau so isset, Manni! Rot Front! Koll. Meier, Arbeiterveteran, Berlin-Prenzlauer Berg
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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