Aus Leserbriefen an die Redaktion
Lange Tradition der Enteignungen
→ Zu jW vom 23.9.: »Dem Eigentum verpflichtet«
Ein lautes Rauschen erhebt sich im Blätterwald: Die Linke in Berlin will einen Wohnungskonzern enteignen und Herr Merz ebendies gesetzlich verbieten. Das verwundert den unbefangenen Leser doch sehr: Haben nicht Enteignungen in der BRD eine lange Tradition? Kaum eine neue Autobahn oder Bahntrasse kann geplant, geschweige denn gebaut werden, ohne Enteignungen im Wege liegender Grundstücke. Ganze Dörfer verschwanden wegen des Braunkohletagebaus gegen den heftigen Widerstand ihrer Einwohner, die fast alle enteignet wurden. Aber: Alle diese Enteignungen erfolgten »zum Wohle der Allgemeinheit« (z. B. Rheinbraun) im Sinne von Artikel 14 Abs. 3 Grundgesetz (GG):
»(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.«
Während die Enteignung eines Wohnungskonzerns »im Ausland und im Inland so verheerende Wirkungen« hätte. »Es gibt in Deutschland keine Enteignungen von privatem Eigentum.« (Merz, zitiert nach FR vom 22.09.)
Herrn Merz, dem gelernten Juristen, sei hiermit ein guter, alter Rat erteilt: Der Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung. Artikel 15 GG lässt nämlich die Vergesellschaftung von »Produktionsmitteln« ausdrücklich zu:
»Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.«
Und dies sogar, ohne dass ein wie auch immer geartetes »Gemeinwohl« vorliegen müsste (nur die Sätze 3 und 4 des Artikels 14 GG kommen im Rahmen des Artikels 15 GG zur Anwendung, nicht Satz 1). Dass der Bund für ein Verbot von Enteignungen durch ein Bundesland darüber hinaus wohl gar nicht zuständig wäre, wollen wir mal großzügig übersehen.
»Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand«, sagte einst Ludwig Thoma im Simplicissimus. Friedrich Merz kann er nicht gemeint haben. Schon aus Zeitgründen.
Stefan Bell (Rechtsanwalt i. R.), Mülheim an der Ruhr
Großkapital als Partygast
Das Ruhrgebiet ist u. a. Hotspot bei sogenannter Clankriminalität, Berlin offenbar auch. Es handelt sich um organisierte Kriminalität, aber zum Zweck der Fremdenfeindlichkeit werden Clans besonders hervorgehoben. Es geht darum, Vermögen aus angeblich kriminellen Taten einzuziehen und alle Menschen aus dem Land zu vertreiben, die als türkisch-arabische Clanmitglieder gelten. Medien nennen Klarnamen, nun auch, um Die Linke zu verleumden. Unschuldsvermutung? Keine Spur.
Es wurde nie bekannt, dass deutsche Clans mit ähnlichen Maßnahmen überzogen wurden. Verschont wurde z. B. dieser Clan: die Familie Quandt, die ihr Vermögen in starkem Maße aus der Sklavenarbeit von Ausländern im Krieg herleitete. Kürzlich starb Herr Kühne, reich geworden als Erbe eines Arisierungsverbrechers. Hamburg erbt einen Teil des Kühne-Reichtums für den Opernbau. Die Nachkommen der Kühne-Zwangsarbeiter bekommen nichts.
Oder nehmen wir die Familien der Grafen von Waldburg. Sie sind die Erben des »Bauernjörg« Georg von Waldburg, der im 16. Jahrhundert die Aufstände der Bauern mörderisch niederschlug und sich deren Eigentum aneignete. Man könnte noch viele weitere deutsche Namen nennen, wie Krupp, Flick und IG-Farben-Nachfolger. Wenn Vertreter des Großkapitals auf Partys der Parteien auftauchen – wen kümmert das? Übrigens: Die Herbert-Quandt-Schule in Pritzwalk/Brandenburg heißt erst seit 30 Jahren so, man gierte nach Spenden von der Kriegsverbrecherfamilie.
Ulrich Sander, Dortmund
Ärztemangel
→ Zu jW vom 19./20.9.: »Land ohne Arzt«
Wer in Templin oder Umgebung lebt, erlebt vor allem den Mangel bei Fachärzten. Es gibt einen Urologen, keinen Kardiologen, eine Onkologin in Templin zur Versorgung der Bürger in der Kleinstadt sowie der umliegenden Dörfer und Gemeinden. Neue Patienten nehmen in der Regel die urologische und onkologische Praxis nicht an. Bemerkbar machen sich solche krassen Mängel bei der niedrigeren Lebenserwartung im Vergleich zu Berlin.
Jürg Huber, per E-Mail
Am falschen Ende gespart
→ Zu jW vom 23.9.: »Linnemann will weniger Kinderkrankentage«
Nachdenkanstoß für Minister Linnemann: Dass Sie besorgt sind um die Finanzierung des deutschen Gesundheitswesens, ehrt Sie. Aber es gibt doch bessere Möglichkeiten, den Haushalt zu gesunden. Eine wäre, die enorm gestiegenen Militärausgaben von über 108 Milliarden Euro zu reduzieren. Ein zweite: In Deutschland besitzen die 3.900 Reichsten ein Finanzvermögen (offiziell) von drei Billionen Euro. Nur ein Prozent Vermögenssteuer brächte 30 Milliarden Euro. Mit beiden Positionen könnte man auch die für 2026 vorgesehene Kreditaufnahme von 97,97 Milliarden einsparen.
Wilfried Schubert, Güstrow
Aus der Metzgerei
→ Zu jW vom 22.9.: »›Wou issn es Hirn?‹«
Wenn die Frage auftaucht, ob jemand ein Hirn hat zum Denken (Alice Weidels Satz zu Hitler als Linksradikalem lässt einen doch zweifeln, ob sie es ernst meinte und dann hirnphysiologisch untersucht werden müsste oder ob das einen wie auch immer zu verstehenden Propagandatrick darstellte), dann ist des bayerischen anarchistischen Dichters und Filmemachers Herbert Achternbuschs Satz zu zitieren: »Ob der Mensch ein Hirn hat, kann letztlich nur der Metzger bestimmen.«
Klaus Weber, Neuried bei München
»Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. (…)«
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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