Ruhe an der Heimatfront
Bundespolizeigesetz beschlossen
Es geht Schlag auf Schlag. Am Donnerstag beriet der Bundestag in erster Lesung über die Kompetenzerweiterung der »Nachrichtendienste« BND und Verfassungsschutz zu »echten Geheimdiensten« – mit Lizenz zu allerhand längst Praktiziertem, aber bislang nicht Legalem, wie etwa Sabotage. Am Freitag wurde vom Parlament dann das Bundespolizeigesetz verabschiedet – nach einer Abstimmungspanne im Sommer im zweiten Anlauf mit der erforderlichen absoluten Mehrheit.
Die Bundespolizei entstand 2005 aus dem paramilitärischen Bundesgrenzschutz, dessen Aufgabenbereiche längst auf die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität, Terrorismus und Migration erweitert worden waren. Anders als die Landespolizeien verfügt die teilweise kasernierte Bundespolizei über zentral geführte und geschlossene Einheiten, die für Einsätze auch über Ländergrenzen hinweg verlegt werden können. Zu ihr gehört auch die Spezialeinheit GSG 9. Damit ist die Bundespolizei eine potentielle Bürgerkriegstruppe, die auch zur Niederhaltung größerer sozialer Unruhen eingesetzt werden kann.
Mit der Gesetzesnovelle bekommt die Bundespolizei nicht nur mehr Rechte beim Einsatz eigener und der Abwehr fremder Drohnen. Auch ihre Überwachungs-, Kontroll-, Durchsuchungs- und Ermittlungsbefugnisse werden erheblich ausgeweitet. Etwa durch neue Möglichkeiten zur Telekommunikationsüberwachung, auch mittels Staatstrojanern, sowie zur automatisierten Datenauswertung und biometrischen Echtzeitüberwachung im öffentlichen Raum.
Das Recht auf verdachtsunabhängige Kontrollen an Bahnhöfen und anderen Kontrollzonen öffnet Tür und Tor für Racial Profiling und andere Diskriminierung. Dies ist besonders brisant, da die Behörde stärker zur Migrationspolizei ausgebaut wird: Sie kann künftig bei vollziehbar ausreisepflichtigen, nicht geduldeten Personen selbst Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam beim Gericht beantragen. Damit wird sie – gewissermaßen als deutsche ICE-light – unabhängiger von der unmittelbaren Kooperation mit Landesbehörden bei der Durchsetzung des Aufenthaltsrechts.
Die Bundespolizei verfügt auf Bahnanlagen bereits über eigene Zuständigkeiten; mit der nun beschlossenen Ausweitung ihrer Befugnisse wächst der Handlungsspielraum des Bundes, darüber hinaus sicherheitspolitische Aufgaben unabhängig von den Landespolizeien wahrzunehmen. Insgesamt gestärkt wird damit die Zentralgewalt – auch gegenüber unbotmäßigen Landesregierungen. Dies könnte relevant werden, wenn etwa eine mögliche linksgerichtete Berliner Landesregierung sich einer vom Bund geforderten »Abschiebeoffensive« verweigern sollte. Aber auch für den denkbaren Fall, dass ein ostdeutsches Bundesland sich angesichts der Stimmung unter der Bevölkerung unkooperativ bei der Sicherung von NATO-Truppentransporten in Richtung der russischen Grenze zeigen sollte.
Ebenso wie die Geheimdienstreform reiht sich die Bundespolizeireform in den reaktionär-militaristischen Staatsumbau im Zeichen von »Zeitenwende« und »Kriegstüchtigkeit« ein. Hier werden die Instrumente geschärft, mit denen Ruhe an der Heimatfront abgesichert werden soll.
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