Zum Inhalt der Seite

Renegat des Tages: Cemil Tugay

Foto: Anadolu Agency/IMAGO
Cemil Tugay und Recep Tayyip Erdoğan am Mittwoch in Ankara

Als Gâvur İzmir – ungläubiges İzmir – galt die kosmopolitische Hafenstadt Smirna frommen Muslimen im Osmanischen Reich aufgrund ihrer christlichen Prägung. Als Gâvur İzmir erschien die Ägäismetropole auch Anhängern der heute in Ankara regierenden religiös-konservativen AKP von Präsident Erdoğan. Gemeint war nun die uneinnehmbare Hochburg der säkularen kemalistischen Opposition. Scheinbar uneinnehmbar. Denn nun ist Oberbürgermeister Cemil Tugay zur Regierungspartei übergelaufen. Am Mittwoch steckte Erdoğan in Ankara persönlich dem Renegaten die AKP-Rosette an.

Als Kandidat der kemalistischen Republikanischen Volkspartei (CHP) hatte Tugay die Kommunalwahl im März 2024 mit rund 49 Prozent klar für sich entschieden. Wenig später wurde ein Korruptionsermittlungsverfahren gegen seinen im Zuge dessen inhaftierten Amtsvorgänger Tunç Soyer und zahlreiche Mitarbeiter der Stadtverwaltung eingeleitet. Nachdem im Sommer 2026 große Teile der CHP diese nun per Justizputsch auf Regierungskurs gebrachte Partei verließen, um in die neugegründete Yeni Parti überzutreten, trat auch Tugay aus, blieb aber parteilos.

Anzeige

Karl Marx bemerkte einmal, dass sich Geschichte wiederholt: das erste Mal als Tragödie, das zweite Mal als Farce. Die Eroberung İzmirs 1922 durch die kemalistischen Truppen, die die von der griechischen Armee besetzte Stadt in Flammen aufgehen ließen, war eine Tragödie. Als Farce erscheint nun die Eroberung der Ägäismetropole durch die Regierungspartei, die sich dazu der antiken griechischen Taktik des trojanischen Pferdes bediente – in Gestalt Cemil Tugays.

Erdoğans Regierung hat jetzt vor allem einen symbolischen Sieg im Kulturkampf gegen die verhassten Kemalisten errungen. Denn ein Mann des Volkes ist Tugay, der sich im Mai 2025 gegen den Lohnstreik von 23.000 städtischen Angestellten gestellt hatte, auch mit dem Parteibuch der Volkspartei nicht gewesen.

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 08.10.2026, Seite 3, Ansichten

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

Besuchen Sie unseren Stand auf der Buchmesse Frankfurt/Main. Näheres zum Programm finden Sie hier.