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Wohngeld

Wird der Kahlschlag abgewendet?

Länderkammer berät über Gesetzentwurf zum Wohngeld. Widerstand angekündigt

Foto: Manngold/imago
Bald blank: Mieter in Blankenheim

Mehr Augenwischerei geht nicht: »Gesetz zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes.« So ist die Vorlage von Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) überschrieben, mit der sich am heutigen Freitag der Bundesrat befasst. Was wie Fortschritt klingen soll, läuft tatsächlich auf brutalsten Kahlschlag hinaus – 1,5 Milliarden Euro Kürzungen im kommenden Jahr, ab 2028 dann mehrere Milliarden Euro jährlich. Wegen der »schwierigen Haushaltslage«, meint die Ressortchefin, und weiter: »Bitter, aber nicht anders machbar.« Vielleicht ja doch. Einiges spricht dafür, dass die Länderkammer den Regierungsentwurf durchfallen lässt. Das wäre die nächste schwere Schlappe für den »Reformkanzler« Friedrich Merz (CDU).

Lassen die Ministerpräsidenten von Union und SPD Merz tatsächlich hängen? Sowohl der federführende Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung als auch der Sozialausschuss des Bundesrates haben vorab empfohlen, die Pläne in ihrer bestehenden Form abzulehnen beziehungsweise erheblich nachzubessern. Die Notwendigkeit von Einsparungen wird zwar anerkannt, die sozial- und wohnungspolitischen Folgen für die Betroffenen seien allerdings »unverhältnismäßig«, heißt es zur Begründung. Schätzungen zufolge drohen mehr als 380.000 Haushalte in Deutschland ganz aus dem Wohngeldbezug zu fallen. Rund 238.000 verlören ihren Anspruch demnach komplett, weitere rund 143.000 müssten in die Grundsicherung wechseln. Ferner schrumpfen bei der geplanten Umsetzung in rund einer Million Fällen die Zuwendungen zum Teil drastisch.

Bisher beläuft sich der staatliche Zuschuss auf rund fünf Milliarden Euro pro Jahr. Bezieher sind vor allem Rentnerinnen und Rentner sowie Familien und Alleinerziehende, bei denen das Altersgeld beziehungsweise die Einkünfte aus Erwerbsarbeit nicht reichen, um die Miete zu bestreiten. Ende 2024 zählte das Statistische Bundesamt 1,24 Millionen Leistungsempfänger, was gegenüber dem Jahr 2022 fast einer Verdopplung entsprach. Treibende Kraft war das seit Jahresanfang 2023 geltende Wohngeld-Plus-Gesetz, wodurch die Zahl der Berechtigten anstieg und die Hilfen erweitert wurden, etwa um eine Heizkosten- und eine Klimakomponente zur Abfederung energetischer Sanierungen. Keine vier Jahre später setzt die Koalition zum großen Rollback an, obwohl sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt in der Zwischenzeit weiter verschärft hat und noch mehr Menschen in Armut leben.

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Das Vorhaben, die hälftig von Bund und Ländern gestellten Finanzmittel um 45 Prozent zu kappen, markiere einen »sozialpolitischen Rückschritt«, beklagte am Donnerstag Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbundes (DMB). Wer den Sozialstaat entlasten wolle, müsse endlich in dauerhaft bezahlbaren Wohnraum investieren und Mieterinnen und Mieter wirksam schützen, erklärte sie per Pressemitteilung. »Leistungskürzungen senken keine Mieten und schaffen keine einzige zusätzliche Wohnung. Sie erhöhen vielmehr das Risiko von Mietrückständen, Wohnungsverlust und Wohnungslosigkeit«, so die Verbandschefin. Wie der Mieterbund forderte gestern auch die Arbeiterwohlfahrt (AWO) die Länderkammer auf, die Pläne zu stoppen. »Steigende Lebenshaltungskosten verschwinden nicht dadurch, dass der Staat seine Unterstützung kürzt«, äußerte Verbandspräsident Michael Groß in einer Medienmitteilung. »Sozialreformen sollten das Leben der Menschen besser machen, nicht härter. Was hier geplant ist, bedeutet eine konkrete Verschlechterung für Hunderttausende Menschen.«

Erst nach Beschlussfassung des Bundesrats wird das Wohngeldgesetz im Bundestag behandelt. Ministerin Hubertz will die Sozialleistung mit drei Schnitten zur Ader lassen: Erstens wächst durch Aussetzung der Dynamisierung die Unterstützung nicht länger mit der Inflation und Mietpreisentwicklung. Zweitens wird der Heizkostenfaktor halbiert und drittens die Wohngeldformel so verändert, dass massenhaft Bedürftige aus der Förderung purzeln. Verlierer wären dabei einmal mehr die hochverschuldeten Kommunen, weil sie künftig noch mehr Menschen Grundsicherung zahlen müssten – ein klassischer Fall von Verschiebebahnhof.

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.09.2026, Seite 5, Inland

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