Tatverdächtiger des Tages: Adolf Hitler
Der nach einem Giftgasangriff im Ersten Weltkrieg vorübergehend erblindete Gefreite Hitler war mindestens ein Simulant, hatte wahrscheinlich aber sogar ziemlich einen an der Waffel. Das ist die Botschaft der finalen Staffel der Serie »Babylon Berlin«. Wäre Hitlers Krankenakte rechtzeitig an die Öffentlichkeit gelangt, hätten Diktatur, Weltkrieg und Holocaust noch verhindert werden können – so wohl die naive Vorstellung der Serienmacher.
Doch langsam wird es eng für Hitler. Denn jetzt hat auch noch sein Alibi zum Tod seiner Nichte Risse bekommen, wie zuerst der Spiegel berichtete.
Den NS-Führer verband ein inniges Verhältnis, wenn nicht gar eine Liebschaft, mit der 23jährigen Geli Raubal. Seit 1929 wohnten sie in seiner Wohnung am Münchner Prinzregentenplatz. Dort wurde Raubal laut Abschlussbericht der Münchner Polizeidirektion am 19. September 1931 mit einer Schussverletzung tot aufgefunden. Die junge Frau habe sich nach einem Streit mit Hitler in ihrem Zimmer eingeschlossen und nach dessen Abreise nach Nürnberg Suizid begangen, lautete die offizielle Darstellung. Ein wegen ihres Todes eingeleitetes Ermittlungsverfahren wurde noch am selben Tag eingestellt, eine Obduktion fand nicht statt.
Nun hat der Historiker Harald Sandner im Bayerischen Staatsarchiv ein Sterberegister entdeckt, das die Auffindung der Leiche bereits auf den 18. September vormittags datiert. Auch zwei von ihm neu aufgefundene zeitgenössische Todesanzeigen nennen dieses Sterbedatum. An diesem Tag war Hitler nachweislich noch in München.
»Schrecklicher Verdacht: War Hitler Antisemit?« titelte das Satireblatt Titanic im Juli 2002, als der Antisemitismusvorwurf noch nicht ganz so zum Standardrepertoire jeder politischen Auseinandersetzung gehörte wie heute. Nun also ein neuer schrecklicher Verdacht: War Hitler gar ein Mörder?
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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