Vernunftstaat des Tages: Frankreich
Wie seinerzeit die Rheinbundlinie markiert auch heute noch jene Zone, wo deutsche und französische Kultur aneinanderstoßen, die Grenze zwischen Zivilisation und Barbarei. Kein Niemandsland, nirgends. Das gilt fürs Kulinarische. In Frankreich trinkt man Wein, in Deutschland säuft man Bier. In Frankreich genießt man Essen, in Deutschland ertränkt man Kohlenhydrate in Mayonnaise. Und es gilt ebenso vom Schulwesen.
Derweil hierzulande dieser Tage die ganz heißen Fragen geklärt werden, geht es in Frankreich schon mal voran. In Berlin verständigen sich Eltern noch via Doodle-Liste, wer zum Jahreseingangslehrerschülerelterntreffen welchen Kartoffelsalat mitbringt, betragen sich gegenüber Lehrkräften und anderen Eltern als verlängerter Arm ihrer schlecht erzogenen Brut und erwägen, gerichtlich gegen die Klassensprecherwahl vorzugehen, wenn das eigene Kind die knapp verloren hat. Ganz wichtig hier: die Freiheitsrechte. Dürfen nicht beschnitten werden, im Gegensatz zur Buchsbaumhecke gegenüber. In Frankreich ist seit Dienstag die Ausweitung des Handyverbots auf die Oberstufe umgesetzt. Ohne nennenswerten Widerstand.
Zwar hatte der Verfassungsrat einen »unverhältnismäßigen Eingriff« in die Kommunikationsfreiheit der jungen Menschen konstatiert und Nachschärfen gefordert, doch offensichtlich geht es da nur um Verfahrensfragen. Worin dieser Eingriff bestehen soll, fragt man sich durchaus. Wie hat man es bloß früher geschafft, zwischen 8 und 14 Uhr in der Schule zu sein – ohne Updates im Zweiminutentakt? Am Ende könnten junge Menschen noch lernen, sich miteinander zu beschäftigen. Oder einer Sache länger als 30 Sekunden Aufmerksamkeit zu widmen. Am Ende könnte Eltern ein Licht aufgehen, dass ein Handyverbot in der Schule dem Charakter nach auch nichts anderes ist, als von ihren Kindern zu erwarten, beim Abendessen nicht am Smartphone zu hängen.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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