- → Ausland
Kryptobörsenchef wechselt Seite
Kronzeugenregelung im Verfahren um insolvente Zondacrypto, die Polens Rechte finanziert hat
In Polen kommen die Ermittlungen wegen der Insolvenz der im April pleite gegangenen Kryptobörse Zondacrypto offenbar langsam in Gang. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen TVP 1 meldete am Sonntag, dass sich der letzte Chef der Firma, Przemysław Kral, zu einer Zusammenarbeit mit den Ermittlern entschlossen habe und den Status eines sogenannten kleinen Kronzeugen anstrebe. TVP Info meldete, dass er diesen bereits erhalten habe.
Das impliziert juristisch zwei Dinge: Erstens muss gegen die Person, die Kronzeuge werden will, ein Strafermittlungsverfahren laufen. Und zweitens scheint die Staatsanwaltschaft Kral einen Deal angeboten zu haben, den er nicht ausschlagen mochte: Die Anklage solle Fragen nach der Rolle und der etwaigen Mitwisserschaft Krals beim spurlosen Verschwinden des Zondacrypto-Gründers Sylwester Suszek im Jahre 2022 ausklammern. Denn bei Mord und Totschlag schließt das polnische Recht die Anwendung der Kronzeugenregelung aus.
Dabei hängen beide Komplexe schon zusammen: Kral hat, bevor er sich über Estland und Monaco in diesem Frühjahr nach Israel absetzte und im Rekordtempo die dortige Staatsangehörigkeit bekam – was ihn vor einer Auslieferung gegen seinen Willen bereits geschützt hätte –, stets behauptet, die Insolvenz von Zondacrypto sei nur dadurch verursacht worden, dass allein Suszek im Besitz des Passworts zu einem Guthaben sei, aus dem alle Anlegerforderungen problemlos hätten befriedigt werden können. Aber er sei mit dem Geld verschwunden und halte sich vermutlich irgendwo versteckt – oder er sei 2022 von Geschäftspartnern im Streit um die Beute umgebracht worden. Niemand weiß das heute, außer vielleicht Kral, der Suszeks Anwalt war und Zondacrypto von ihm übernommen hatte. Die Überwachungskamera des Treibstofflagers, wo Suszeks Mobiltelefon zum letzten Mal eingeloggt war, war ausgerechnet am Tag seines Verschwindens außer Betrieb.
Der wirtschaftliche Schaden durch die Zondacrypto-Pleite wird von den Ermittlern auf umgerechnet bis zu 600 Millionen Euro geschätzt. Aber der entscheidende Beweggrund, warum die Staatsanwaltschaft offenbar den Deal mit Kral angestrebt hat, liegt auf politischem Gebiet: Zondacrypto hat in den vergangenen Jahren seiner Existenz in großem Umfang Politiker und Veranstaltungen der polnischen Rechten finanziert. So die Privatstiftung des Exjustizministers Zbigniew Ziobro, der sich in die USA abgesetzt hat, und die eines Abgeordneten der marktradikalen »Konföderation«, Przemysław Wipler. Vor allem aber hat Zondacrypto eine Propagandashow wenige Tage vor der Präsidentschaftswahl im vergangenen Jahr gesponsert: die Versammlung der trumpnahen Conservative Political Action Conference (CPAC) auf dem Flughafen Jasionka bei Rzeszów. Das Logo der Kryptobörse war auf der Veranstaltung, auf der Trumps ehemalige Sicherheitsministerin Kristi Noem die Polen aufrief, Karol Nawrocki zu wählen, überall zu sehen.
Die unmittelbare Finanzierung scheint aber über den rechten Fernsehsender TV Republika gelaufen zu sein, der nach außen der Veranstalter war. Das aber wäre Wahlkampffinanzierung per Geldwäsche. TV Republika hatte nach der Übernahme des öffentlich-rechtlichen Fernsehens TVP durch die Tusk-Regierung Ende 2023 einen kometenhaften Aufstieg begonnen und ist heute der reichweitenstärkste »Informationssender« in Polen. Bekannt ist, dass Kral den TV-Republika-Direktor Tomasz Sakiewicz zu sich nach Monaco eingeladen und ihn dort nach Angabe des Portals onet.pl fürstlich bewirtet hat: mit Luxushotel, Unterhaltung und »Gesellschaft« – vermutlich Prostituierten. Für einen Mann, der in seinem Programm ständig ein christlich-traditionelles Familienbild hochhält, ein mehr als peinlicher Aspekt. Der Privatsender hat denn auch bisher über den Seitenwechsel Krals nur am Rande berichtet und diesen als pure Behauptung und Machenschaft des »Tusk-Regimes« dargestellt.
Im Juli hatte die Rzeczpospolita als erste über Geheimtreffen zweier Staatsanwälte mit Kral in einem Golfstaat berichtet, aber nichts Inhaltliches herausbekommen. Inzwischen ist bekannt, dass Kral seinen bisherigen Anwalt Bartosz Lewandowski – der rechte, aus Polen geflohene Personen wie Exjustizminister Ziobro, dessen damaligen Stellvertreter Marcin Romanowski und den nach Belarus entwichenen Exrichter Tomasz Szmydt vertritt – von seinem Mandat entbunden hat. Er nimmt nun mit Jacek Dubois und Roman Giertych zwei Staranwälte der Tusk-Regierung als Rechtsberater in Anspruch. Giertych ist daneben auch Sejmabgeordneter für die Tusk-Partei »Bürgerkoalition«. Es wird sich in den nächsten Monaten zeigen, welche Geheimnisse sich Kral als Preis für sein Privileg als Kronzeuge noch wird entlocken lassen.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
