Saat der Deregulierung
Bündnis zieht gegen die neue EU-Gentechnikverordnung vor den EuGH – wegen Risiken, fehlender Kontrolle und bedrohten Existenzen
Sie haben ihre Kräfte gebündelt und holen zum juristischen Gegenschlag aus. Mittels Direktklage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Ein Bündnis für gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung klagt gegen die gesetzgebenden Organe, das Europäische Parlament und den Rat der EU. Wegen der neuen Verordnung der sogenannten Neuen Gentechnik (NGT-VO). Diese ist seit Juni 2026 in Kraft und soll ab Juni 2028 gelten, so die Koordinatorin der Direktklage und Gentechnikexpertin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Annemarie Volling, am Montag in der Bündnismitteilung.
Die EU hat Gentechnik in der Landwirtschaft bislang streng reguliert – mit Risikovorsorge und klaren Koexistenzregeln. Der Grund: Verbraucher, Marktteilnehmer, aber auch Bauern lehnen gentechnisch manipulierte Nahrungsmittel ab – jedenfalls überwiegend. Nun aber soll die NGT bei Pflanzen und ihren Produkten weitgehend dereguliert werden. Dabei bergen NGT Risiken für Gesundheit, Umwelt und gentechnikfreie Wirtschaftszweige. Genau deshalb klagen die Bündnispartner.
Die NGT-VO legt fest, wie die EU künftig mit Pflanzen umgeht, die durch neue genomische Techniken entstehen – und mit allen Produkten, die daraus hervorgehen. Damit bricht die EU bewusst mit dem bisherigen Gentechnikrecht und schafft ein Sonderregime.
Die Verordnung teilt NGT-Pflanzen in zwei Kategorien ein. In Kategorie 1 landen alle Pflanzen, die angeblich »gleichwertig« zu natürlichen Mutationen oder konventioneller Zucht sein sollen. Diese Gleichwertigkeit lässt sich wissenschaftlich nicht belegen: Die Kriterien schließen Gefahren nicht aus und taugen nicht, um die behauptete Ähnlichkeit zu prüfen, steht im Pressedossier des Bündnisses. Weil sie extrem weit gefasst sind, dürften mehr als 90 Prozent der künftigen NGT-1-Pflanzen automatisch in diese Kategorie fallen. Auch ihre Nachkommen und Kreuzungen gelten weiterhin als Kategorie 1 – ohne erneute Prüfung.
Die Verordnung nehme Verbrauchern die Wahlfreiheit, kritisiert Volling. Trotz Risikolage würden NGT-1-Pflanzen weder geprüft noch gekennzeichnet, »obwohl sie nicht rückholbar sind«. Mehr noch: Transparenz und Abstandsregelungen sowie ein Standortregister seien nicht vorgesehen. Damit seien Verunreinigungen von Saatgut, Ernten und Lebensmitteln absehbar. Volling: »Die wirtschaftliche Existenz der naturnahen gentechnikfreien Landwirtschaft, die konventionell und biologisch wirtschaftet, und bei ihren Kunden für die Gentechnikfreiheit im Wort steht, ist bedroht.«
Der Rechtsvertreter der Klage, Gerd Winter, sieht mit der NGT-VO wirtschaftliche Grundrechte verletzt: Sie greift in die Freiheit von Unternehmen ein und beschneidet Eigentumsrechte. Gleichzeitig unterläuft sie zentrale Schutzprinzipien der EU – »Vorsorge, ein hohes Umweltschutzniveau und verlässlichen Verbraucherschutz«, wurde der Europarechtler von der Universität Bremen in der Bündnismitteilung zitiert. Winter räumte zugleich die hohe formale Hürde der Klage ein. Dennoch rechnet er damit, dass das Gericht die Argumente ernst nimmt. Er erinnert daran, dass der EuGH schon 2018 entschieden hat, neue Gentechnik müsse reguliert werden.
Das weiß auch Jochen Dettmer. Mit der Deregulierung von Gentechnik in der Landwirtschaft werde der gentechnikfreie Anbau, etwa von Futtermitteln, in der Nachbarschaft gefährdet. Es entstünden höhere Anbaukosten und Kontrollkosten. Das könne zu Kündigungen führen, so der Vorstandssprecher von »Neuland – Verein für tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung«. Bei Kontaminationen gehe das Vertrauen der Kunden in die Marke verloren. »Das bedroht die Existenz des Vereins.«
Der wissenschaftliche Mitarbeiter des Verbands deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten, Philipp Dehn, argumentiert ähnlich – und ergänzt: »Wenn NGT-Pflanzen aber in natürliche Wildpflanzenbestände einkreuzen und deren Genetik verändern, dann sind diese nicht mehr als Ausgangssaatgut geeignet.« Das müsse verhindert werden.
Dringend, verlangen die »Freien Bäcker«. Die Interessenvereinigung stehe für das Versprechen »einer handwerklichen Herstellung von Brot und Backwaren ohne Gentechnik – vom Acker bis zur Backstube«, betonte deren Geschäftsführerin Anne Skambraks. Ab 2028 werde nur noch das NGT-1-Saatgut gekennzeichnet, Rückverfolgbarkeit und Nachweisverfahren entfallen. Skambraks: »Wir wollen unseren Kunden aber weiter sagen können, was in ihrem Brot steckt.« Dafür würden sie nun vor den EuGH ziehen.
Aber: Direktklagen gegen EU-Rechtsakte sind kein Schnellverfahren – sie dauern bisweilen Jahre. Also Kräfte weiter bündeln für den Rechtskampf.
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