Offene Rechnung des Tages: Timmy
Vor den Wahlen kam der Wal. Was Millionen in die Urne warfen, beschäftigt noch immer die kleine und große Politik. Was im Frühjahr an der Ostsee strandete, haben die meisten längst vergessen. Dabei hatte das Leid eines Tieres einen republikweiten Hype ausgelöst, auf den die AfD oder Bundestrainer Klopp neidisch sein können. Ein weiblicher Buckelwal, von Fans wahlweise »Timmy« oder »Hope« getauft, hatte sich auf den Ostseestrand verirrt. An dem Meeressäuger labte sich der Boulevard wochenlang. Im Fokus stand die Spezies der selbsterklärten Tierschützer. Die fühlten sich berufen, »Timmy zu retten«. Echte Fachleute rieten dringend vom Einschreiten der Hobbymeeresbiologen ab. Aber was wissen die schon.
Als die Buckelwalkuh schon kurz vor dem Exitus stand, wurde die stark geschwächte Gestrandete mit einem gefluteten Lastkahn schließlich zur Nordsee verbracht – um nur Tage später tot an der dänischen Küste angespült zu werden. Eine teure Aktion, deren Rechnung noch immer nicht beglichen ist. So hatte sich als Walretterin damals auch die Millionärin und frühere Trabrennfahrerin Karin Walter-Mommert inszeniert, die die Rettungsaktion gemeinsam mit Walter Gunz, Gründer von »Media Markt«, finanzierte – offenbar nicht auskömmlich.
Der Tauchunternehmer Fred Babbel, der die Technik und das Personal für die Meer-zu-Meer-Verladung gestellt hatte, hat Walter-Mommert jetzt auf 1,35 Millionen Euro verklagt,wie dpa am Sonntag berichtete, weil sie die Schlussrechnung nicht bezahlt haben soll. Ihm drohe die Insolvenz. Die Millionärin wirft Babbel wiederum vor, sich nicht an das Bergungskonzept gehalten zu haben. Es ist dann doch wieder wie in der Politik: Die einen präsentieren sich als Retter – bezahlen sollen die anderen.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
